Deutschland-Norderstedt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 222-508616
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Norderstedt
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Norderstedt, Herr Langhein
E-Mail: MThLZ11mY10mRFlmX2BdYWY4ZmdqXF1qa2xdXGwmXF0=
NUTS-Code: DEF0D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de/
Schlossgarten 6
Kiel
24103
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anneliese Knieper
Telefon: +49 4312000279605
E-Mail: MjEzVGFhWF9cWGZYIV5hXFhjWGUzV2VYZmIhVmJg
Fax: +49 4312000279630
NUTS-Code: DEF02
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dreso.com
Schloßgarten 6
Kiel
24103
Deutschland
E-Mail: MTlYZWVcY2BcalwlYmVgXGdcaTdbaVxqZiVaZmQ=
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Schulgebäude mit Aussenanlagen als offener zweiphasiger Wettbewerb nach RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren
Die Stadt Norderstedt beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des Schulzentrums Nord. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück die Bestandsschule, welche sanierungsbedürftig ist und mit großen Flächenengpässen zu kämpfen hat. Die architektonischen und grundrissbezogenen Möglichkeiten eines Erweiterungsbaus sollen in einem Realisierungswettbewerb aufgezeigt und bewertet werden.
Das im Rahmen des Wettbewerbs relevante Raumprogramm umfasst ca. 3 700 m2 BGF Neubaufläche und ca. 300 m2 BGF Umbaufläche im Eingangsbereich. Die Umplanung des Bestandsgebäudes ist nur im Bereich des Eingangs- bzw. Übergangsbereiches Bestandteil des Wettbewerbs. Zusätzlich ist die Überplanung des Außenbereichs für einen neuen Schulhof gefordert. Die anrechenbaren Kosten für den Neubau betragen ca. 7 Mio. EUR netto (KGR 300+400+500 gem DIN 276). Nach Abschluß des Wettbewerbs wird der Bietergemeinschaft zusätzlich zum Wettbewerbsumfang auch die Planungsmaßnahme des Bestandsgebäudes und die Erweiterung der Mensa (Vergrößerung Küchentrakt) mit übertragen. Eine Realisierung erfolgt für die Gesamtmaßnahme (Neubau+Umbau Bestandsgebäude sowie Gestaltung Schulhoffläche). Für den Bestand liegt bereits eine Vorplanung als Konzeptstudie vor. Die Gesamtprojektkosten für den Wettbewerbsteil (Neubau) werden derzeit mit 11,4 Mio. EUR brutto angegeben. Die Gesamtprojektkosten für die nachfolgende Baumaßnahme (Neubau+Bestand) wird derzeit mit 18,3 Mio. EUR brutto angegeben.
Die anschließende Baumaßnahme wird für den Umbau und den Neubau in Bauabschnitten im laufenden Betrieb erfolgen. Eröffnung des Neubaus ist für Sommer 2021 und die Gesamtfertigstellung für Sommer 2023 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter bzw. Bietergemeinschaften aus Personen, die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ bzw. „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Für Juristische Personen gilt nachfolgendes, siehe unter Punkt VI.3) „Zusätzliche Angaben“ stehend.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausschlusskriterien: (Phase 1+2) siehe Anlage 2 unter Link: https://www.subreport.de/E61743889
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:
— Formalleistungen (Phase 1+2),
— Städtebauliches und architektonisches Gesamtkonzept (Phase 1+2),
— Gestaltungsqualität und funktionale Qualität (2. Phase).
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien ist dem Teil I der Auslobung zu entnehmen. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Von der Wettbewerbssumme sollen 39 500 EUR (netto) für 3 Preise vergeben werden:
1) Preis: 19 750 EUR Netto;
2) Preis: 11 850 EUR Netto;
3) Preis: 7 900 EUR Netto.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme der Preisträger vorzunehmen.
In Phase 1 des Wettbewerbs werden keine Aufwandsentschädigungen und Preisgelder ausgeschüttet.
Alle Preisträger des hochbaulichen Wettbewerbs nehmen an dem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren teil. Sie werden zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1) Wettbewerbsergebnis: 50 %;
2) Honorarangebot: 15 %;
3) Präsentation der Bieter: 35 %.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien sind dem Dokument „Zuschlagskriterien“ in den Anlagen unter Link: https://www.subreport.de/E61743889 zu entnehmen.
Aufwandentschädigung in Phase 2: 30 000 EUR (netto). Die Aufwandsentschädigung wird zu gleichen Teilen an die voraussichtlich 10 Teilnehmer der Phase 2 des Wettbewerbs bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen verteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung über subreport ELViS gestellt. Die Registrierung und Nutzung von subreport ELViS ist für Sie kostenlos. Bei Fragen zur kostenfreien Registrierung/Download der Vergabeunterlagen steht Ihnen Frau Lorraine Alletto, Telefon 02 21-9 85 78-19, gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die Bieterkommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport ELViS unter www.subreport-elvis.de zu führen ist. Fragen sind bis einschließlich 28.11.2018 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bieter sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bieter Fragen und deren Beantwortung selbstständig über den Oben genannten Link zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Das Verfahren ist mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein abgestimmt und unter der Nummer 1045/18 registriert. Der Wettbewerb richtet sich in Phase 1 an Architekten und in Phase 2 an Bietergemeinschaften aus Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen. Die Ausloberin wird – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – nach Durchführung des Verhandlungsverfahrens mindestens einen Preisträger mit den Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß HOAI § 34 zur Realisierung der zur Ausführung kommenden Entwürfe beauftragen. Falls die Ausführungsplanung LP 5 nicht an den Preisträger beauftragt wird, wird dieser mit der Erstellung von Leitdetails beauftragt. Die Ausloberin wird durch Beauftragung bzw. Einbindung des Preisträgers in jedem Fall sicherstellen, dass die Qualität des Entwurfs realisiert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung besteht.
Für die Auswahl der Teilnehmer im Verhandlungsverfahren, hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit werden folgende Mindestanforderungen gestellt: siehe Anlage 2 „Ausschlusskriterien“. Hier sind unterschiedliche Anforderungen für erfahrene und junge Büros benannt.
Die Erbringung der Eignungsnachweise hat erst auf Veranlassen des Auslobers im Zuge des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Wettbewerbs zu erfolgen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV hingewiesen.
Bewerbungen als Bietergemeinschaft sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und der Ausloberin ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 (2) und (3) VgV).
Es sind ausschließlich Bieter bzw. Bietergemeinschaften zulässig, deren Mitglieder Architekten bzw. Landschaftsarchitekten sind. Andere Fachingenieure dürfen im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung ausschließlich beratend hinzugezogen werden (vgl. § 43 (1) VgV).
Juristische Personen sind zugelassen, wenn der Satzungszweck die Erbringung von Planungsleistungen ist und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige (gemäß Erläuterung unter Punkt III.2.1) „Angaben zu einem besonderen Berufsstand“ stehend) benennen.
Die Sendungen zur Abgabe sind mit dem Kennzettel (siehe Link https://www.subreport.de/E61743889) zu versehen.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24171
Deutschland
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rOXBiZmImZVpnXWxhJ11e
Fax: +49 431-9884702
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Kiel
Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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