Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 222-508939
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
Potsdamer Platz 2
Berlin
10785
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Jezek, Julia
Telefon: +49 3029755738
E-Mail: MjEwYGtiX1ckYFtwW2E2WltramlZXltYV15kJFllYw==
Fax: +49 3029755724
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Berlin
10115
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Jezek, Julia
Telefon: +49 3029755738
E-Mail: MjE2WmVcWVEeWlVqVVswVFVlZGNTWFVSUVheHlNfXQ==
Fax: +49 3029755724
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz für folgende Regionen:
Los 1 Region Nord
Los 2 Region Ost
Los 3 Region Südost
Los 4 Region Süd
Los 5 Region Südwest
Los 6 Region Mitte
Los 7 Region West
7
Region Nord – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region Nord
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte bzw. Baustelle innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden,
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation),
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region Ost – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden.
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 3101.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region Südost – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region Südost
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden.
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region Süd – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region SÜD
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden,
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region Südwest – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden,
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region Mitte – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, Qualitätssicherung Stahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region Mitte
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden,
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand,
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes,
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten,
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Region West – Rahmenvertrag Fertigungsüberwachung und -prüfung, QualitätssicherungStahlbau (Schweißtechnik) und Korrosionsschutz
Region West
Die Projekte werden entsprechend der inhaltlichen Anforderungen u. territorialen Lage mittels Einzelabrufe beauftragt.
Die Vor-Ort-Termine sind vom Auftragnehmer mit dem Hersteller direkt zu vereinbaren. Die Fertigungsüberwachung ist im weiteren Verlauf eigenständig zu organisieren. Zu den Abläufen und Formalien erfolgt eine Einweisung vor Ort durch einen unserer Mitarbeiter.
Der erforderliche Anreiseradius vom Wohnort/Büro zur Herstellungsstandorte innerhalb der Region soll max. 2 Stunden oder 180 Km (PKW/ÖPV) betragen.
Die Aufgaben umfassen folgende Leistungen:
— Teilnahme an Baubesprechungen nach Erfordernis,
— Überprüfen, dass zum Ausführungszeitpunkt freigegebene Ausführungsunterlagen und alle erforderlichen Genehmigungen, auch die von der Baufirma (ANBAU) einzuholenden, vorliegen und eingehalten werden,
— Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des AG sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke.
1) Terminkontrolle und –Terminüberwachung:
— Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes im Rahmen des Fachgebiets Stahlbau und Korrosionsschutz und Abgleichen mit dem ANBAU u. a.
a) Abweichungen vom Sollzustand;
b) Bewertung von Korrekturmaßnahmen zur Herstellung des Sollzustandes;
c) Zwischen- und Endabnahmen an festgelegten Haltepunkten;
d) Qualitätsdokumentation des ANBAU.
2) Baudurchführung
— Ingenieurtechnische Kontrolle und Überwachung der vertragsgerechten Ausführung der Maßnahme/des Projektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, ggf. erteilter ZIE/UIG und den einschlägigen Vorschriften.
— Dokumentation der erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit eingesetzter Bauprodukte und Bauarten,
— Durchführung von Prüfungen/Abnahmen nach Fertigmeldung des Fertigungsabschnitts durch den ANBAU und Protokollieren der Prüfungen gemäß der vorgegebenen Formularen. (FÜB;TLF;GPB, Checkliste Herstellungsdokumentation)
— Überwachung der Erstellung einer baubegleitenden und nachvollziehbaren Dokumentation durch den ANBAU entsprechend den inhaltlichen Vorgaben des AG über Qualitätsrelevante Sachverhalte im Rahmen der Bauausführung.
Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Vertreter des AG zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu Dokumentieren
— Je Überwachungsbesuch ist ein Fertigungsüberwachungsbericht zu verfassen.
3) Nachtragsbearbeitung:
— Mitarbeit auf Anforderung des AG bei der Nachtragsabwehr des AG.
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Optionale jährliche Verlängerung bis 31.1.2023
Die Aufteilung der Regionen ist in der Anlage 1.1 zum Ingenieurvertrag (Ausschreibungsunterlagen) dargestellt.
Der Zuschlag wird an den ersten 6 Angebote mit dem niedrigsten Gesamtpreis (Preis für die übertragene Leistungen bis 31.2.2021 einschl.. Option bis 31.1.2023) für das o. g. Los erteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter (Lebenslauf) mit objektbezogener Eignung. Die Mindestqualifikationsanforderungen sind wie folgt:
a) Technische Ingenieurausbildung;
b) Schweißfachingenieur;
c) Ausbildung im Fachgebiet Korrosionsschutz gem. ZTV Ing;
d) Nachweise über mindestens 2 Referenzprojekte bei der Fertigungsüberwachung im Stahlhochbau/Brückenbau sowie Nachweise über mindestens 2 Referenzprojekte im
Regelbereich der ZTV-Ing. und/oder Rili 804 Eisenbahnbrücken (Folgende Angaben sind einzutragen: Projektbezeichnung, Ausführungszeitraum, AG Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie
(https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Villemomblerstr. 76
Bonn
53123
Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.