Deutschland-Schöllnach: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 227-520082
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marktplatz 12
Schöllnach
94508
Deutschland
Kontaktstelle(n): Markt Schöllnach
E-Mail: MTFvbnJzcnNka2tkP3JiZ25ka2ttYGJnLWNk
NUTS-Code: DE224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schoellnach.info
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Marktplatz und angrenzende Flächen Markt Schöllnach
Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Lösungen für eine gestalterische Aufwertung gefunden werden, die unter Beachtung der Verkehrssituation und unter Berücksichtigung der Belange der Einwohner und Geschäftstreibenden die Zukunftsfähigkeit des Marktplatzbereiches sichert.
Der Bearbeitungsbereich des Wettbewerbs umfasst den Marktplatz inkl. Kirchenumfeld und den Rathausvorplatz sowie die angrenzenden Verkehrsflächen des Marktplatzes, der Bahnhofstraße, der Waldstraße und der Iggensbacher Straße mit einer Fläche von insgesamt ca. 10 600 m2.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphasen 2-5 für die Verkehrs- und Freianlagenplanung stufenweise übertragen.
Optional behält sich die Ausloberin eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind 2 mit der Aufgabe und den ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte – Projekt 1: Freianlagenplanung, Projekt 2: Verkehrsanlagenplanung– einzureichen, die unter eigenem Namen erstellt wurden.
Bei entsprechendem Planungsumfang kann die selbe Referenz für Projekt 1 und Projekt 2 verwendet werden.
Weitere Informationen zu den Kriterien entnehmen Sie dem Bewerbungsbogen.
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Teilnahme berechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner in Zusammenarbeit mit Architekten oder Landschaftsarchitekten, die am Tage der des Bewerbungsschlusses berechtigt sind diese Berufsbezeichnung zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliches und freiräumliches Gesamtkonzept,
— Gestaltung, Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit der Freiräume,
— Nutzungsanforderungen an die Verkehrssituation,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Herstellung und Unterhalt.
Die Wettbewerbssumme beträgt 41 000 EUR netto.
Es sollen 3 Preise und 1 Anerkennung vergeben werden.
Preise:
1) Preis 16 400 EUR;
2) Preis 12 300 EUR;
3) Preis 8 200 EUR.
Anerkennung 4 100 EUR
Wettbewerbssumme gesamt netto 41 000 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien mit Gewichtung: Ergebnis Wettbewerb (50 %)
Folgende Mindestanforderungen (Eignung) sind erst nach Abschluss des Wettbewerbs von den Preisträgern zum Verhandlungsverfahren zu erbringen:
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung Deckungssumme: ≥ 1 500 000 EUR für Personenschäden, ≥ 1 000 000 EUR für sonstige Schäden
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber) mit Hochschulabschluss im Durchschnitt der letzten 3 Jahre ≥ 4 sowie eine Referenz zur Verkehrsanlagenplanung Hz III ≥ 3 000 m2 und eine Referenz zur Freianlagenplanung Hz IV ≥ 1 000 m2, jeweils bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 8.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird hingewiesen.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZSFmaFhXVVRsWGVhM2VYWiBiVSFVVGxYZWEhV1g=
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB).
München
Deutschland