Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 229-524490
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Osakaallee 11
Hamburg
20457
Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: MjEyXFVaWWJXXWhtNGBpV1xoWWZcVWJYaCJYWQ==
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: MTRkXWJhal9lcHU8aHFfZHBhbmRdamBwKmBh
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
E-Mail: MTNlXmNia2BmcXY9aXJgZXFib2Vea2FxK2Fi
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „drei Gemeinschaftshäuser für die HafenCity“
Mit der Entwicklung eines neuen City-Raums entlang der Elbe setzt Hamburg mindestens europaweit neue Maßstäbe: Auf einer Fläche von 157 ha entsteht eine lebendige Stadt mit maritimem Flair. Anders als reine büro- und einzelhandelsdominierte City-Räume verbindet sie die verschiedenen Nutzungen Arbeiten, Wohnen, Kultur, Freizeit, Tourismus und Einzelhandel miteinander. Was die HafenCity ebenfalls von anderen großen Stadtentwicklungsvorhaben in Wasserlage unterscheidet, sind ihre besonders zentrale Lage und der hohe Qualitätsanspruch, der sich u. a. in der feinkörnigen Nutzungsmischung, dem Anspruch an Urbanität und ökologische Nachhaltigkeit, soziale Mischung und Begegnungsfähigkeit sowie einem innovativen Entwicklungsprozess niederschlägt.
Die HafenCity lebt! Mit dem neu eröffneten Baakenpark im Mai 2018 ist eine neue 1,5 ha große grüne Insel entstanden. Sie bildet neben dem Lohsepark mit einer Fläche von 4 ha und dem Graßbrookpark mit einer Fläche von 0,7 ha einen weiteren zentralen Baustein für eine lebendige Nachbarschaft.
Schon heute weist die HafenCity eine vielschichtige Bewohnerschaft mit zahlreichen Vereinen, regelhaften Aktivitäten und engagierten sozialen Institutionen auf. Diese im Sinne der Entwicklung eines sozial integrierten nachhaltigen Stadtteils ideale Konstellation soll durch die Einrichtung von drei Gemeinschaftshäusen abgesichert und weiter vorangetrieben werden.
Aufgabe des offenen hochbaulichen Realisierungswettbewerbs ist es, drei Gemeinschaftshäuser unterschiedlicher Größe und Fokussierung für die drei Parkstandorte Grasbrookpark, Lohsepark und Baakenpark zu entwerfen. Auf insgesamt 1 000 qm BGF (Grasbrookpark 120 qm BGF, Lohsepark 300 qm BGF, Baakenpark 580 BGF) sollen folgende Kernfunktionen je Gemeinschaftshaus in einem architektonischen Konzept Berücksichtigung finden:
— „Heimatort“ und üblicher Versammlungsort der in der HafenCity entstandenen Vereine und sozialen Aktivitäten, ggf. mit Integration eines Büros (Aushänge, Sprechstunden),
— offener Treffpunkt für alle lokalen Akteure,
— Ort regelhafter Nutzungen mit Parkbezug (z. B. Spielflächen, Kindergarten, Jugendgruppen),
— Ort für Informations- und Bildungsträger,
— Veranstaltungsfläche für externe Nutzer aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung, Bewegung zur Durchführung von Kursen, Workshops, Beratungsangeboten etc.,
— Ort für private Feierlichkeiten,
— Integration eines Cafés, eines Kiosks oder einer vergleichbaren Nutzung,
— Ort für spontane Aufenthalte (Regenschutz von Spielplatznutzern),
— Übernahme von Funktionen aus Perspektive der Parkanlage (Toilettenanlage, Lagerflächen),
Ziel ist es, Räume zu schaffen, an denen sich lokale Vernetzung, bürgerschaftliches Engagement und nachbarschaftliches Leben in besonderem Maße verdichten und Treffpunkte mit niedriger Einstiegsbarriere entstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV: Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien (Auszug aus der Auslobung)
— Erfüllung der formalen Vorgaben (Vollständigkeit, Leistungserfüllung),
— Berücksichtigung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
— Einbindung der Gemeinschaftshäuser in das Freiraumsystem, den zukünftigen Stadtraum und die umgebenden Wasserflächen,
— Gestalterische und räumliche Ausbildung (Materialität und Fassadengestaltung),
— Funktionalität (Erschließung, Zugänglichkeit und Barrierefreiheit, Orientierung zum öffentlichen Raum und Gestaltung der Übergänge, Grundrissqualität),
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit (Flächeneffizienz, Baukosten, Unterhalt und Betrieb),
— Nachhaltigkeit (Einhaltung energetischer Vorgaben (Kennwerte HafenCity)).
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Preise und Aufteilung in Lose
Das Preisgericht behält sich vor alle drei Lose separat zu bewerten und ggf. getrennt über die Vergabe von Preisen und Anerkennungen zu entscheiden.
Gemeinschaftshaus Grasbrookpark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 10 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 5 000 EUR (netto);
2) Preis: 3 000 EUR (netto);
3) Preis: 2 000 EUR (netto).
Gemeinschaftshaus Lohsepark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 15 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 7 500 EUR (netto);
2) Preis: 4 500 EUR (netto);
3) Preis: 3 000 EUR (netto).
Gemeinschaftshaus Baakenpark
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 20 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für Preise wie folgt aufzuteilen:
1) Preis: 10 000 EUR (netto);
2) Preis: 6 000 EUR (netto);
3) Preis: 4 000 EUR (netto).
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf weitere bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen dieser Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgaben gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität – führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine
23.11.2018 Bereitstellung der Auslobung inkl. Anlagen
04.1.2019 Frist für schriftliche Rückfragen
10.1.2019 Rückfragenkolloquium
1.3.2019 Abgabe der Pläne (Poststempel)
8.4.2019 Preisgerichtssitzung
Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
Alle weiteren Bedingungen sind dem Verfahrensteil siehe Downloadbereich unter folgendem Link zu entnehmen: https://www.luchterhandt.de/essential_grid/1233/
Neuenfelder Str. 19
Hamburg
21109
Deutschland
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN1lqbiVfWGRZbGleJVtc
Fax: +49 40427310499
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Neuenfelder Str. 19
Hamburg
21109
Deutschland
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJUZWkgWlNfVGdkWSBWVw==
Fax: +49 40427310499