Deutschland-Gelsenkirchen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 233-532761
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Goldbergstraße 12
Gelsenkirchen
45894
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 – Personal und Organisation, 10/4.2 – Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 56
Telefon: +49 209 / 169-4833
E-Mail: MjE5Z1JbYV9OWVIbY1JfVE5PUmBhUllZUi1UUllgUltYVl9QVVJbG1FS
Fax: +49 209 / 169-4821
NUTS-Code: DEA32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Einstufiger, nicht offener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren – 45888 Gelsenkirchen, Kultur schule an der Europastraße
Die Stadt Gelsenkirchen plant als Antwort auf die analysierte Bedarfssituation und den über Jahre auch in der Höhe belegten deutlichen Elternwünschen die Schaffung eines weiteren integrativen Schulangebotes in Form einer 6 zügigen Schule der Sekundarstufe I.
Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden.
Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.
Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe am Schalker Verein West Europastraße
45888 Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, eine 6 zügige weiterführende Schule der Sekundarstufe 1 im Bereich des Schalker Vereins West zu errichten. Perspektivisch wird mit einer Schülerzahl von ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sein. Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden. Die Schule der Sekundarstufe 1 ist als neue zusätzliche Einrichtung in Gelsenkirchen vorgesehen. Ziel ist es, das Gebäude an den derzeitigen und zukünftigen Bedarfen der Schüler/innen auszurichten. Gleichzeitig ist der Hochbau in funktional, ökologisch und architektonisch hochwertiger Art zu errichten. Die Gebäude und Freiflächen sind städtebaulich sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Die Besonderheiten des Standortes, wozu unter anderem eine hohe Lärmbelastung zu zählen ist, sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.
Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.
Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
Die Stadt Gelsenkirchen lobt für diese Maßnahme einen einstufigen nicht offenen Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus.
Davon werden 5 Teilnehmer von der Auslober in eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden zehn Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Gesetzte Teilnehmer:
Hascher Jehle Assoziierte GmbH, Berlin
Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
Plus+ bauplanung GmbH – Freie Architekten, Neckartenzlingen
Schulz und Schulz Architekten GmbH, Leipzig
v-architekten GmbH, Köln
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur in Verbindung mit der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur. Die Federführung liegt beim Architekturbüro. Die Fachdisziplinen können im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Architekt mit Nachunternehmer abgedeckt werden. Werden beide Fachdisziplinen in einem Architekturbüro nachgewiesen und abgedeckt, so kann die Bewerbung als Architekturbüro erfolgen.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger in der Zusammensetzung, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter:
Thomas Dietrich, Planergruppe GmbH Oberhausen, Oberhausen
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Martin Halfmann, Halfmann Architekten, Köln
Martin Harter, Stadtbaurat, Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
Barbara Pampe, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn
Annette Paul, Lorber Paul Architekten GbR, Köln
Susanne Schamp, Schamp & Schmalöer Architekten Stadtplaner PartGmbB, Dortmund
Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt/M.
Sachpreisrichter:
Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Annette Berg, Stadträtin, Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen
Dr. Klaus Härtel, Vorsitzender Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, Stadt Gelsenkirchen
Wolfgang Heinberg, Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
Martina Rudowitz, Vorsitzende Ausschuss für Bildung, Stadt Gelsenkirchen
Thilo Steinmann, Abteilungsleiter Planung Hochbau und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
1) Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und die ausgefüllten Bewerbungsformulare (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Architekt mit Nachunternehmer oder als Architekturbüro, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen;
2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Für den Leistungsbereich Architektur: Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung eines Gebäudes mit öffentlichem Charakter, wie z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Bauten des Gesundheitswesens oder Bauten für Verwaltung und Dienstleistung o. ä. Das Gebäude muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) müssen mindestens 3 000 000 EUR brutto betragen haben.
Für den Leistungsbereich Landschaftsarchitektur: Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung einer anspruchsvollen Freifläche mit öffentlichem Charakter inklusive einer Spielfläche. Die Freifläche muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Kosten der Kostengruppe 500 müssen mindestens 500.000 EUR brutto betragen haben.
Die Bewerber bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie Verfasser der angegebenen Referenzen sind.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV.
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme (Architekturbüro: Deckungsschutz Personenschäden 4 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 2 600 000 EUR; Nachunternehmer Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme; Arbeits-/Bietergemeinschaft: Deckungsschutz Architekturbüro Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden jeweils 2 000 000 EUR, Deckungsschutz Landschaftsarchitekturbüro Personenschäden 2 000 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR)
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmer per Losentscheid ermitteln.
Für das anschließende Verhandlungsverfahren gelten die unter II.2.5) benannten Zuschlagskriterien. Die Details sind der zum Download bereitgestellten Matrix „Angebotsauswertung" zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, Eintragung in die entsprechende Kammer.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV) Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung -VgV), den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform
Bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger in der Zusammensetzung, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Wertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bei.
Wettbewerbssumme 263.000,- EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
1) Preis: 112 000 EUR (brutto);
2) Preis: 68 000 EUR (brutto);
3) Preis: 45 000 EUR (brutto).
Anerkennungen insgesamt 38 000 EUR (brutto)
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen:
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter dringend empfohlen sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYJFV
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-3607
Fax: +49 251-411-2165
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-3607
Fax: +49 251-411-2165