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  • DE-45894 Gelsenkirchen, DE-45888 Gelsenkirchen
  • 07/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-322572)

Kulturschule an der Europastraße in Gelsenkirchen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 03.07.2019 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 13
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 263.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Clemens Arens, Frank Baranowski, Thomas Dietrich, Prof. Andreas Fritzen, Dirk Godau, Martin Halfmann, Thorsten Kock [Vorsitz], Prof. Barbara Pampe, Annette Paul , Annette Berg, Stadträtin, Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen, Eckhard Forsthövel, NRW.URBAN GmbH & Co. KG, Dortmund, Dr. Klaus Haertel, Vorsitzender Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, Stadt Gelsenkirchen, Martin Harter, Stadtbaurat, Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen, Martina Rudowitz, Vorsitzende Ausschuss für Bildung, Stadt Gelsenkirchen, Thilo Steinmann, Abteilungsleiter Planung/Hochbau und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen
    Aufgabe
    Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, eine 6 zügige weiterführende Schule der Sekundarstufe 1 im Bereich des Schalker Vereins West zu errichten. Perspektivisch wird mit einer Schülerzahl von ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sein. Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden. Die Schule der Sekundarstufe 1 ist als neue zusätzliche Einrichtung in Gelsenkirchen vorgesehen. Ziel ist es, das Gebäude an den derzeitigen und zukünftigen Bedarfen der Schüler/innen auszurichten. Gleichzeitig ist der Hochbau in funktional, ökologisch und architektonisch hochwertiger Art zu errichten. Die Gebäude und Freiflächen sind städtebaulich sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Die Besonderheiten des Standortes, wozu unter anderem eine hohe Lärmbelastung zu zählen ist, sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.

    Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.
    Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.
    Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
    Gesetzte Teilnehmer Hascher Jehle Assoziierte GmbH, Berlin
    Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
    Plus+ bauplanung GmbH – Freie Architekten, Neckartenzlingen
    Schulz und Schulz Architekten GmbH, Leipzig
    v-architekten GmbH, Köln
    Ausstellung Am 10. Juli 2019 wird um 14:30 Uhr eine Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge mit einer Preisverleihung im Bürgerforum des Hans-Sachs-Hauses eröffnet. Anschließend kann die Ausstellung bis zum 22. Juli 2019 zu den Öffnungszeiten von jedermann besichtigt werden.
    Adresse des Bauherren DE-45894 Gelsenkirchen
    Projektadresse DE-45888 Gelsenkirchen
    TED Dokumenten-Nr. 532761-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Gelsenkirchen: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2018/S 233-532761

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Gelsenkirchen
      Goldbergstraße 12
      Gelsenkirchen
      45894
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Referat 10 – Personal und Organisation, 10/4.2 – Zentrale Vergabestelle, Rathaus Buer, Zimmer 56
      Telefon: +49 209 / 169-4833
      E-Mail: MjE5Z1JbYV9OWVIbY1JfVE5PUmBhUllZUi1UUllgUltYVl9QVVJbG1FS
      Fax: +49 209 / 169-4821
      NUTS-Code: DEA32

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDHYJFV/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDHYJFV
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Einstufiger, nicht offener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren – 45888 Gelsenkirchen, Kultur schule an der Europastraße

      Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0406-00
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Die Stadt Gelsenkirchen plant als Antwort auf die analysierte Bedarfssituation und den über Jahre auch in der Höhe belegten deutlichen Elternwünschen die Schaffung eines weiteren integrativen Schulangebotes in Form einer 6 zügigen Schule der Sekundarstufe I.

      Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden.

      Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.

      Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.

      Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71240000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DEA32
      Hauptort der Ausführung:

      Bau einer weiterführenden Schule der Sekundarstufe am Schalker Verein West Europastraße

      45888 Gelsenkirchen

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt, eine 6 zügige weiterführende Schule der Sekundarstufe 1 im Bereich des Schalker Vereins West zu errichten. Perspektivisch wird mit einer Schülerzahl von ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern zu rechnen sein. Mit dem Schulbetrieb soll ab dem Schuljahr 2023/2024 begonnen werden. Die Schule der Sekundarstufe 1 ist als neue zusätzliche Einrichtung in Gelsenkirchen vorgesehen. Ziel ist es, das Gebäude an den derzeitigen und zukünftigen Bedarfen der Schüler/innen auszurichten. Gleichzeitig ist der Hochbau in funktional, ökologisch und architektonisch hochwertiger Art zu errichten. Die Gebäude und Freiflächen sind städtebaulich sinnvoll in die Umgebung einzubinden. Die Besonderheiten des Standortes, wozu unter anderem eine hohe Lärmbelastung zu zählen ist, sind innerhalb der Planungen zu berücksichtigen.

      Die Stadt Gelsenkirchen kalkuliert für die Baumaßnahme für die Kostengruppen 300 und 400 insgesamt ca. 44,8 Millionen EUR brutto, für die Kostengruppe 500 ca. 3,5 Millionen EUR brutto.

      Diese Kostenobergrenze soll nicht überschritten werden.

      Die Stadt Gelsenkirchen lobt für diese Maßnahme einen einstufigen nicht offenen Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmern aus.

      Davon werden 5 Teilnehmer von der Auslober in eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden zehn Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.

      Gesetzte Teilnehmer:

      Hascher Jehle Assoziierte GmbH, Berlin

      Kleihues + Kleihues Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

      Plus+ bauplanung GmbH – Freie Architekten, Neckartenzlingen

      Schulz und Schulz Architekten GmbH, Leipzig

      v-architekten GmbH, Köln

      Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber der Fachdisziplin Architektur in Verbindung mit der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur. Die Federführung liegt beim Architekturbüro. Die Fachdisziplinen können im Rahmen einer Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Architekt mit Nachunternehmer abgedeckt werden. Werden beide Fachdisziplinen in einem Architekturbüro nachgewiesen und abgedeckt, so kann die Bewerbung als Architekturbüro erfolgen.

      Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.

      Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger in der Zusammensetzung, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Namen der ausgewählten Preisrichter:

      Fachpreisrichter:

      Thomas Dietrich, Planergruppe GmbH Oberhausen, Oberhausen

      Prof. Andreas Fritzen, Köln

      Martin Halfmann, Halfmann Architekten, Köln

      Martin Harter, Stadtbaurat, Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen

      Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart

      Barbara Pampe, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, Bonn

      Annette Paul, Lorber Paul Architekten GbR, Köln

      Susanne Schamp, Schamp & Schmalöer Architekten Stadtplaner PartGmbB, Dortmund

      Prof. Zvonko Turkali, Turkali Architekten, Frankfurt/M.

      Sachpreisrichter:

      Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen

      Annette Berg, Stadträtin, Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, Stadt Gelsenkirchen

      Dr. Klaus Härtel, Vorsitzender Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, Stadt Gelsenkirchen

      Wolfgang Heinberg, Vorsitzender Ausschuss für Verkehr, Bauen und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen

      Martina Rudowitz, Vorsitzende Ausschuss für Bildung, Stadt Gelsenkirchen

      Thilo Steinmann, Abteilungsleiter Planung Hochbau und Liegenschaften, Stadt Gelsenkirchen

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Qualität der Planung / Gewichtung: 60 %
      Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungsorganisation / Gewichtung: 15 %
      Preis - Gewichtung: 25 %
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/07/2019
      Ende: 30/04/2021
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 15
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

      1) Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und die ausgefüllten Bewerbungsformulare (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Architekt mit Nachunternehmer oder als Architekturbüro, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen;

      2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV

      Für den Leistungsbereich Architektur: Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung eines Gebäudes mit öffentlichem Charakter, wie z. B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Bauten des Gesundheitswesens oder Bauten für Verwaltung und Dienstleistung o. ä. Das Gebäude muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Bauwerkskosten (Kostengruppe 300 und 400) müssen mindestens 3 000 000 EUR brutto betragen haben.

      Für den Leistungsbereich Landschaftsarchitektur: Vorlage mindestens einer mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung einer anspruchsvollen Freifläche mit öffentlichem Charakter inklusive einer Spielfläche. Die Freifläche muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Kosten der Kostengruppe 500 müssen mindestens 500.000 EUR brutto betragen haben.

      Die Bewerber bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie Verfasser der angegebenen Referenzen sind.

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV

      Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV.

      Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme (Architekturbüro: Deckungsschutz Personenschäden 4 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 2 600 000 EUR; Nachunternehmer Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme; Arbeits-/Bietergemeinschaft: Deckungsschutz Architekturbüro Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden jeweils 2 000 000 EUR, Deckungsschutz Landschaftsarchitekturbüro Personenschäden 2 000 000 EUR, Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR)

      In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.

      Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmer per Losentscheid ermitteln.

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Für das anschließende Verhandlungsverfahren gelten die unter II.2.5) benannten Zuschlagskriterien. Die Details sind der zum Download bereitgestellten Matrix „Angebotsauswertung" zu entnehmen.

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

      Architekt bzw. Landschaftsarchitekt, Eintragung in die entsprechende Kammer.

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind.

      Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV) Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern.

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

      Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung -VgV), den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 16/01/2019
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 30/01/2019
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform

      Bis zum 9.1.2019, 12.00 Uhr, gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt auch über diese Plattform.

      Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.

      Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger in der Zusammensetzung, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Die Wertungsmatrix liegt den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bei.

      Wettbewerbssumme 263.000,- EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

      Es ist beabsichtigt, drei Preise und zwei Anerkennungen zu vergeben.

      Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:

      1) Preis: 112 000 EUR (brutto);

      2) Preis: 68 000 EUR (brutto);

      3) Preis: 45 000 EUR (brutto).

      Anerkennungen insgesamt 38 000 EUR (brutto)

      Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.

      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen:

      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,

      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

      Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.

      Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.

      Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber / Bieter dringend empfohlen sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.

      Nicht angemeldete / freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.

      Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.

      Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHYJFV

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48147
      Deutschland
      Telefon: +49 251-411-3607
      Fax: +49 251-411-2165
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).

      Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48147
      Deutschland
      Telefon: +49 251-411-3607
      Fax: +49 251-411-2165
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30/11/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.12.2018
Ergebnis veröffentlicht 16.07.2019
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-322572 Status Kostenpflichtig
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