die Schweiz-Bern: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 235-538641
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Bundesgasse 33
Bern
3011
Schweiz
Kontaktstelle(n): Marietta Weibel
E-Mail: MTReYW9fZF1iYnFqY29zYW9hajxeYW5qKl9k
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Adresse des Beschafferprofils: www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
Bundesgasse 33
Bern
3011
Schweiz
Kontaktstelle(n): Marietta Weibel
E-Mail: MjEzVVhmVltUWVloYVpmalhmWGEzVVhlYSFWWw==
NUTS-Code: CH0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.simap.ch
Abschnitt II: Gegenstand
Planermandat Gesamtsanierung VS Steckgut, Bern
Hochbau Stadt Bern wählt im Rahmen eines selektiven Verfahrens ein Planerteam bestehend aus Architekt (Leitung) und Landschaftsarchitekt für die Gesamtsanierung der Volksschule Steckgut inkl. Umgebung aus, welches in der Lage ist, diese Aufgabe mit hoher architektonischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz unter Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben durchzuführen.
Aufgrund einer Präqualifikation (selektives Verfahren 1. Phase) werden 7 Bewerbende, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen, zur Einreichung eines Angebots ausgewählt (2. Phase). Dabei sind max. 2 Plätze ausserhalb der Bestklassierten für Nachwuchsteams vorgesehen, um die Vielfalt der Teilnehmerschaft zu erhöhen.
Die mehrfache Teilnahme aus den beiden Sparten Architektur und Landschaftsarchitektur in unterschiedlichen Teams ist nicht erlaubt. Die Federführung des Teams übernehmen die Architekten. Die 2. Phase erfolgt anonym.
Lorrainestrasse 84
3013 Bern
Hochbau Stadt Bern wählt im Rahmen eines selektiven Verfahrens ein Planerteam bestehend aus Architekt (Leitung) und Landschaftsarchitekt für die Gesamtsanierung der Volksschule Steckgut inkl. Umgebung aus, welches in der Lage ist, diese Aufgabe mit hoher architektonischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz unter Einhaltung der Kosten- und Terminvorgaben durchzuführen.
Aufgrund einer Präqualifikation (selektives Verfahren 1. Phase) werden 7 Bewerbende, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen, zur Einreichung eines Angebots ausgewählt (2. Phase). Dabei sind max. 2 Plätze ausserhalb der Bestklassierten für Nachwuchsteams vorgesehen, um die Vielfalt der Teilnehmerschaft zu erhöhen.
Die mehrfache Teilnahme aus den beiden Sparten Architektur und Landschaftsarchitektur in unterschiedlichen Teams ist nicht erlaubt. Die Federführung des Teams übernehmen die Architekten. Die 2. Phase erfolgt anonym.
Bis zur Projektabrechnung voraussichtlich 1. Quartal 2023.
Beschreibung der Verlängerungen: Die Auftraggeberin behält sich vor, einzelne Teilphasen nicht ausführen zu lassen. Einzelne Phasen werden vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung und Genehmigung des Baukredits ausgelöst. Genaue Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
1) Nachweis der Fähigkeit zum sorgfältigen, nachhaltigen Umgang bei der Projektierung und Ausführung von Sanierungen und Umbauten denkmalgeschützter Bauten von hoher architektonischer Qualität;
2) Erfahrung in der Planung und Realisierung von Projekten ähnlicher Komplexität und Nutzungsstruktur;
3) Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit des Architekturbüros; Nachweis einer personellen Besetzung, die ein qualitätsvolles Baumanagement gewährleisten kann (allenfalls unter Zusammenarbeit mit externen Fachleuten), welches der Komplexität der Bauaufgabe entspricht;
4) Aufgrund der Größe des Auftrags ist eine bedarfsgerechte Präsenz vor Ort für die Bauleitung sicherzustellen. Die für die örtliche Bauleitung vorgesehene Firma/Person ist im Firmenporträt (Phase 1), sowie auf dem Verfassernachweis (Phase 2) zu benennen.
Art. 20 ÖBV:
— Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen,
— detaillierter Betreibungsregisterauszug,
— Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern),
— Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV),
— Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge),
— Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU,
— Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben,
— Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau).
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Aufgrund der angewandten Bewertungsmatrix wählt das Bewertungsgremium im nicht anonymen Präqualifikationsverfahren 7 Planerteams aus. Dabei können maximal 2 Nachwuchsteams ausserhalb der Bestqualifizierten selektioniert werden.
Sofern nicht bereits 2 oder mehr Nachwuchsteams unter den besten 7 Bewerbungen klassiert sind, ist die Qualifikation als Nachwuchsteam auch außerhalb der 7 Bestklassierten möglich. Dies setzt jedoch eine Gesamtmindestnote 3.0 und eine Mindestnote 3.0 bei der Schlüsselposition Architekt als Gesamtleiter voraus.
Als Nachwuchsteam gelten Bewerbende, deren Bürogründung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt, wobei diese Bedingung auf die Architekten im bewerbenden Team beschränkt wird. Der Anspruch auf eine Qualifizierung als Nachwuchsteam muss im Firmenporträt deklariert und geltend gemacht werden. Eine Deklaration als Nachwuchsteam beschränkt die Anzahl Referenzobjekte des Architekten auf lediglich ein einzugebendes Referenzprojekt im Bauinventar der Denkmalpflege, welches gleich gewichtet wird wie die 2 Referenzobjekte aus einer «normalen» Bewerbung.
Die Verfasser der Machbarkeitsstudie, Feissli Gerber Liebendörfer AG, Bern, werden zur Teilnahme am Verfahren zu gelassen, da mit den zur Verfügung gestellten Dokumenten alle Unterlagen allen Teilnehmern zur Verfügung stehen. Das Büro Feissli Gerber Liebendörfer AG gilt somit als nicht vorbefasst.
Bewertete Eignungskriterien:
Kurzportrait aller beteiligten Planungsfirmen
Gewichtung 10 %
— Bewerbungsgrund, weitere verwandte Projekte/Firmenstruktur/Infrastruktur,
— Vorgesehenes Team pro Planer mit Angabe der Schlüsselpersonen mit Projektorganisation,
— Deklaration, falls die Bewerbung als Nachwuchsteam erfolgt.
2 Referenzobjekte des Architekten als Gesamtleiter (Nachwuchsteams 1 Referenzprojekt) davon mindestens ein im Bauinventar der Denkmalpflege erfasstes Objekt
Gewichtung 40 % (je 20 %), bzw. 40 % für das Referenzprojekt des Nachwuchsteams im Bauinventar der Denkmalpflege
— Aufgabenstellung und Angaben über erbrachte Teilleistungen, Kosten- und Zeitrahmen der Realisierung, beteiligte Schlüsselpersonen,
— Qualität und Relevanz zur Aufgabe,
— Umgang mit dem Bestand,
— Nicht älter als 10 Jahre zurückliegend: Angabe je einer Auskunftsperson der Bauherrschaft mit Angaben telefonischer Kontakte.
2 Referenzobjekte des Landschaftsarchitekten davon mindestens ein im Bauinventar als von gartendenkmalpflegerischen erfasstes Objekt
Gewichtung 20 % (je 10 %)
— Aufgabenstellung und Angaben über erbrachte Teilleistungen, Kosten- und Zeitrahmen der Realisierung, beteiligte Schlüsselpersonen,
— Qualität und Relevanz zur Aufgabe,
— Umgang mit dem Bestand,
— Nicht älter als 10 Jahre zurückliegend: Angabe je einer Auskunftsperson der Bauherrschaft mit Angaben telefonischer Kontakte.
Kurzportrait der Schlüsselperson Architekt als Gesamtleiter
Gewichtung 20 %
— Ausbildung, beruflicher Werdegang, Anzahl Jahre Berufserfahrung.
— Je 2 vergleichbare persönliche Referenzobjekte aus den letzten 10 Jahren mit folgenden Angaben:
—— Aufgaben und Rolle in Projekt,
—— Relevanz bezüglich der Aufgabenstellung,
—— Angabe einer Auskunftsperson der Bauherrschaft mit Angabe telefonischer Kontakt.
Kurzportrait der Schlüsselperson Landschaftsarchitekt als Projektleiter
Gewichtung 10 %
— Ausbildung, beruflicher Werdegang, Anzahl Jahre Berufserfahrung.
— Je 2 vergleichbare persönliche Referenzobjekte aus den letzten 10 Jahren mit folgenden Angaben:
—— Aufgaben und Rolle in Projekt,
—— Relevanz bezüglich der Aufgabenstellung,
—— Angabe einer Auskunftsperson der Bauherrschaft mit Angabe telefonischer Kontakt.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Baukostenplannummer (BKP): 291 Architekt, 2965 Landschaftsarchitekt
Teilangebote sind nicht zugelassen.
Geschäftsbedingungen: es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Verhandlungen: über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Verfahrensgrundsätze: die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Maßnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu 5 Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschließen (Art. 8 ÖBG).
Sonstige Angaben:
1) Bewertungsmatrix zu Kapitel Eignungskriterien und Zuschlagskriterien: Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien/Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5 = sehr gut 4 = gut 3 = genügend 2 = teilweise genügend 1 = ungenügend 0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1 % Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich;
2) Termin gemäß Kapitel 1.5: der Termin ist nicht verbindlich;
3) Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich;
4) Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen. Vorbehalt: eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
Rechtsmittelbelehrung: diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststraße 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen.
Schlusstermin/Bemerkungen: die Angebote für die 1. Stufe sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „VS Steckgut; Gesamtsanierung/Planerwahl“ und „Bitte nicht öffnen“ einzureichen. Eingabe 2. Stufe: 9.4.2019.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Fragerunde 1. Stufe: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 11. Januar …
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Schweiz