Deutschland-Hollfeld: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 235-538098
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marienplatz 18
Hollfeld
96142
Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung, Frau Claudia Sauer
E-Mail: MjEyV2BVaVhdVSJnVWlZZjRqWyFcY2BgWllgWCJWVW1ZZmIiWFk=
NUTS-Code: DE244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hollfeld.de
Cranachstraße 12
Weimar
99423
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vinzenz Dilcher, Cornelia Dittmar
Telefon: +49 3643-808432
E-Mail: MjE5YF1WYU5ZLWJaT05iYGFOUWEbUVI=
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://umbaustadt.de/projekte/spital-hollfeld
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Umbau und Erweiterung des denkmalgeschützten Bartholomäusspitales in Hollfeld
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Objektplanung für Sanierung, Umbau und Erweiterung des historischen Bartholomäusspitales in Hollfeld sowie der dazugehörigen Freianlage Spitalgarten. Ziel ist die Installation eines neuen Besuchermagneten mit besonderer architektonischer Strahlkraft in dem wertvollen Einzeldenkmal am Spitalplatz. Diesem besonderen Anspruch muss durch ein identitätsstiftendes und unverwechselbares, gleichwohl im Umgang mit der historischen Substanz respektvolles architektonisches Gesamtkonzept Rechnung getragen werden. Nach Sanierung, Umbau und maßvoller Ergänzung soll sich das Spital mit seiner künftigen Nutzung als Besucherinformation, Genussbotschafter und Bürgertreff als lebendiger Kristallisationspunkt in der unteren Stadt Hollfelds präsentieren. Die Besucherinnen und Besucher sollen mit einladender Geste empfangen werden, das Spital als offenes Haus jedoch auch allen Hollfelderinnen und Hollfeldern zur Verfügung stehen. Auf die gelungene Verknüpfung des Gebäudes mit dem neu gestalteten, öffentlichen Freiraum des Spitalgartens wird besonderer Wert gelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt befugt sind. Die Bildung von Arbeits-/Bewerbergemeinschaften von Architekten (federführend) mit Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Die Bewerber / Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach § 6 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen.
Die Vorlage der folgenden, erforderlichen Eignungsnachweise erfolgt im Zuge des Verhandlungsverfahrens.
a) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
b) Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen;
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 1,0 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen;
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe;
e) Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen.
Architekten in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zugelassenen Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien gleichwertig beurteilt. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
— Entwurfsidee und Gesamtkonzept,
— Räumliche, freiraumplanerische und gestalterische Qualität,
— Funktionalität und Umsetzung des Nutzungskonzeptes,
— Wirtschaftlichkeit.
Wettbewerbssumme 25 000 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
1) Preis: 12 500 EUR;
2) Preis: 7 500 EUR;
3) Preis: 5 000 EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preissumme beschließen.
Es werden keine Bearbeitungshonorare ausgeschüttet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen:
Eine Bewerbung ist nur mit dem von der Ausloberin ausgegebenen Bewerbungsbogen möglich. Der Bewerbungsbogen kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://umbaustadt.de/projekte/spital-hollfeld/
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer den o. g. Bewerbungsbogen verwendet und vollständig und fristgerecht per Email bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle (MTRvbGVwXWg8cWleXXFvcF1gcCpgYQ==) eingereicht hat. Den unter III.1.10 und III.2.1 genannten, formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen. Sofern mehr Bewerber die anhand der Bewerbungsunterlagen geforderten Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer unabhängigen Rechtsaufsicht. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Beauftragung:
Die Ausloberin wird im Anschluss an den Wettbewerb, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger (Architekten mit Landschaftsarchitekten) die für die Ausführung der Wettbewerbsaufgabe notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen, sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird und die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Dies sind mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung die Leistungsphasen 2 bis 5 gemäß § 34 Abs. 3 und § 39 Abs. 3 HOAI. Die Stadt behält sich eine stufenweise und objektweise Beauftragung vor.
Es ist beabsichtigt, zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen gemäß §17 VgV zur Beauftragung durchzuführen. Sofern die Verhandlungen zu keinem Abschluss führen, wird die Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit allen Preisträgern durchführen. In diesem Falle behält sich die Ausloberin die Möglichkeit der Vergabe auf Basis des Erstangebotes vor.
Eignungsprüfung im Verhandlungsverfahren:
In Vorbereitung der Vertragsverhandlungen bzw. des Verhandlungsverfahrens prüft die Ausloberin, ob die Preisträger eine einwandfreie Ausführung der Planungsleistungen gewährleisten können. Hinsichtlich der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit werden Eignungskriterien mit Mindestanforderungen gestellt. Die Erbringung der Eignungsnachweise gemäß III.1.10 hat erst auf Verlangen der Ausloberin im Anschluss an den Wettbewerb und vor dem Verhandlungsverfahren zu erfolgen.
Können diese Nachweise nicht erbracht werden, wird der Preisträger vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. § 47 VgV hingewiesen.
Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses bei den Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren:
Sofern Verhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt werden, wird das Ergebnis des Planungswettbewerbes als Zuschlagskriterium mit mind. 50 % in die Bewertung eingehen.
Vergütung der weiteren Bearbeitung:
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preisgeldes nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Zeitplan:
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge: 4.1.2019
Ausgabe der Unterlagen: 18.1.2019
Rückfragenkolloquium: 5.2.2019
Abgabe der Wettbewerbsleistungen: 15.3.2019
Preisgericht: 11.4.2019
Der Terminplan ist nicht endgültig, einzelne Termine können sich noch geringfügig ändern.
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sKGhpbF5cW3NfbGg6bF9hJ2dgbChcW3NfbGgoXl8=
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Es gelten die Fristen gemäß §160 (3) GWB.