Deutschland-Gemeinde Belm: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 239-546648
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marktring 13
Gemeinde Belm
49191
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Frank Kossenjans
Telefon: +49 540650586
E-Mail: MThjZ2trXWZiWWZrOFpdZGUmXF0=
NUTS-Code: DE944
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.belm.de
Anne-Conway-Str. 1
Bremen
28359
Deutschland
Kontaktstelle(n): Ralf Manke
Telefon: +49 42189769907
E-Mail: MjEzVVhfYDNXZl4gWmBVWyFXWA==
Fax: +49 42189769948
NUTS-Code: DE501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Anne-Conway-Str. 1
Bremen
28359
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralf Manke
Telefon: +49 42189769907
E-Mail: MTlZXGNkN1tqYiReZFlfJVtc
Fax: +49 42189769948
NUTS-Code: DE501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dsk-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Johannes-Vincke-Schule“
Der Wettbewerb ist als einstufiger und nichtoffener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 ausgelobt. Die Gemeinde Belm beabsichtigt, den Baubestand auf dem Gelände der Johannes-Vincke-Schule in Teilen zu modernisieren. Einer der Baukörper soll rückgebaut und unter Anpassung des Raumprogramms durch einen Neubau ersetzt werden. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftliche Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden. Geplant ist die Schaffung eines Schulgebäudes einschließlich Mensa mit einer Nutzfläche von ca.1 700 m2.
Ablauf und Termine:
— Bewerbungsfrist bis 18.1.2019,
— Ausgabe der Verfahrensunterlagen: 19.2.2019,
— Kolloquium: 5.3.2019,
— Abgabe Wettbewerbsarbeit: 10.5.2019,
— Abgabe Modell: 24.5.2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 10 einschl. 4 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung derBewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Folgende formale Kriterien gelten für die Zulassung der Bewerbung:
— fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen,
— Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/wettbewerb/belm/ am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 18.1.2019, 14.00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Johannes-Vincke-Schule, Gemeinde Belm“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittel twerden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 6 Bewerbungen die vorgenannten Eignungskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid unter notarieller Aufsicht die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 4 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Referenzen bzw. Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den gelosten Teilnehmern nachzuweisen:
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt,
— Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 1-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 2, max. Größe DIN-A3.
Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750 000 EUR Sach- undVermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Nachweis der Referenzen hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Teilnehmer nicht erbracht werden, so werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner (z.B. Landschaftsarchitekten) wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
— Qualität der architektonischen und freiraumplanerischen Konzeption, Einbindung in die Umgebung, Maßstäblichkeit,
— Baulich funktionale Anbindung an den Bestand,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben,
— Funktionalität und Gestaltqualität,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme,
— Barrierefreiheit,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (energetisches Konzept),
— Flächeneffizienz/Wirtschaftlichkeit.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 26 000 EUR netto zur Verfügung.
Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilungist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 10 500 EUR;
2) Preis 8 000 EUR;
3) Preis 5 000 EUR.
Für Anerkennungen 2 500 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
— 50 % Wettbewerbsergebnis,
— 40 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals,
— 10 % Angebotspreis.
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPGlzKmplYWBhbm9dX2RvYWoqYGE=
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MTRyYW5jXV5hZ11paWFuPGlzKmplYWBhbm9dX2RvYWoqYGE=
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9cZh1dWFRTVGFiUFJXYlRdHVNU
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de