Deutschland-Grünwald: Stadtplanung
2018/S 240-548893
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ludwig-Ganghofer-Str. 6
Grünwald
82031
Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von Herrn Benjamin Kurmulis
Telefon: +49 8992387786
E-Mail: MjE5T1IbWGJfWmJZVmAtWVJfUFVSW05iUl8aU1JZURtRUg==
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lerchenauer-feld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher & landschaftsplanerischer Wettbewerb zur Neuentwicklung eines Wohnquartiers mit Schul- und Sportcampus mit 2 Stufen und dazwischen geschalteter Öffentlichkeitsbeteiligung
Nichtoffener städtebaulicher & landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb (§ 3 Abs. 1 RPW) zur Neuentwicklung eines Wohnquartiers mit Schul- und Sportcampus
Das Wettbewerbsgebiet umfasst größere unbebaute Flächen zwischen Fasanerie und Feldmoching. Das 23,7 ha große Areal wird durch die Lerchenauer Straße im Westen, die Bahnlinie im Süd-Osten, die Müllritterstraße und Lerchenstraße im Osten und die angrenzende Wohnbebauung zur Ponkratzstraße im Norden begrenzt.
Ziel des Wettbewerbs ist es, die städtebaulichen und freiraumplanerischen Voraussetzungen für ein attraktiv zu gestaltendes, lebenswertes und nachhaltiges, zukunftsfähiges Stadtquartier mit mindestens rund 1 600 Wohneinheiten zu schaffen, das ebenfalls einen Bezug zum Umfeld herstellt. Gesucht wird ein Planungskonzept, das eine moderat hohe Dichte mit hoher Qualität in Einklang bringt, Nutzungsvielfalt und langfristige Nutzungsflexibilität gewährleistet und die Voraussetzungen für ein lebendiges Quartier mit attraktiven Grün- und Freiflächen schafft.
Im Sinne einer Nutzungsmischung und kurzer Wege im Stadtquartier sind im Planungsgebiet auch zukunftsträchtige Einzelhandelsflächen und Einrichtungen für soziale Infrastruktureinrichtungen vorzusehen. Darüber hinaus spielen die neu zu errichtenden Schul- und Sporteinrichtungen mit einer Grundschule, einem Gymnasium und zahlreichen Sportflächen eine zentrale Rolle für das neue Quartier.
Durchführung des Wettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 12 geeigneten Teilnehmenden mit 2 Stufen und dazwischen geschalteter Öffentlichkeitsbeteiligung sowie vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren;
1)
1. Wettbewerb: Anonymer Planungswettbewerb gemäß RPW 2013: In der abschließenden Preisgerichtssitzung werden bis zu fünf gleichrangige Preisträgerinnen/Preisträger bestimmt, die den Teilnehmendenkreis des nachfolgenden 2. Wettbewerbs bilden;
2) Bürgerworkshop nach Abschluss des 1. Wettbewerbs: Im Bürgerworkshop sollen die Preisträgerinnen und Preisträger persönlich zu ihren Projekten Stellung nehmen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Interessensvertretungen haben hierbei die Möglichkeit, ihre Ideen, Anregungen und besondere Ortskenntnis zu den Wettbewerbsbeiträgen einzubringen.
3) 2. Wettbewerb: Anonymer Planungswettbewerb gemäß RPW 2013: In der abschließenden Preisgerichtsitzung werden Preisträgerinnen/Preisträger in einer Rangfolge ermittelt. Das Preisgericht spricht eine Beauftragungsempfehlung aus.
4) Verhandlungsverfahren mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des 2. Wettbewerbs gem. § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV und § 17 VgV
Bewerbungen sind nur mit Bewerbungsformular möglich.
Die Bekanntmachung sowie der Teilnahmeantrag können unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av0d7fd4-80995-munchen-stadtebaulicher-landschaftsplanerischer-wettbewerb-zur-neuentwicklung-eine heruntergeladen werden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Termine:
— Benachrichtigung der ausgewählten Bewerber: 25.01.19
— Rückfragenkolloquium WB 1: 19.3.19
— Abgabe Pläne WB 1: 7.5.19
— Abgabe Modell WB 1: 14.5.19
— Preisgerichtsitzung WB 1: 7.6.19
— Bürgerbeteiligung: voraussichtlich 25.7.19
— Abgabe Pläne WB 2: 2.10.19
— Abgabe Modell WB 2: 9.10.19
— Preisgerichtsitzung WB 2: 25.10.19
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Fristgerecht eingereichter vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag einschließlich aller Formblätter (Anlage 01, Anlage 02 a bis ggf. 02d, 03 Präsentation der Referenzen) inkl. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
— Nachweis von in Umfang und Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzen aus den letzten 10 Jahren; Dabei ist die Vorlage von Wettbewerbsbeiträgen, Vorplanungen oder vergleichbaren Leistungsphasen ausreichend.
— Die Überprüfung der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen in Umfang und Komplexität erfolgt durch die Bewertung nachfolgender Kriterien. Eine Referenz darf dabei mehrere Kriterien erfüllen:
—— Fläche des Planungsgebiets nach Hektar (<0,5 ha, 0 Punkte | 0,5 - 5 ha,1 Punkt | >5 ha, 2 Punkte)
—— Anzahl der Wohneinheiten (<100 WE, 0 Punkte | 100-500 WE, 1 Punkt | >500 WE, 2 Punkte)
—— Fläche der Frei- und Grünflächen im Planungsgebiet nach Hektar (<0,5 ha, 0 Punkte | 0,5 - 5 ha, 1 Punkt| >5ha, 2 Punkte)
—— Mischung privater/öffentlicher Frei- und Grünflächen (nein: 0 Punkt | ja: 2 Punkte)
Es können alle oder mehrere Kriterien durch eine Referenz oder jedes Kriterium durch eine eigene Referenz abgedeckt werden. Es sind somit maximal 4 Referenzen erforderlich um alle Kriterien nachzuweisen.
Bei jeder Referenz ist anzugeben, welches Kriterium mit dieser Referenz bewertet werden soll. Jedes Kriterium kann maximal einmal bewertet werden. Jede Bewerbung kann somit maximal mit 8 Punkten bewertet werden.
— Teilnehmende mit der höchsten Punktzahl werden zur Teilnahme zugelassen. Ist die Bewerberanzahl entsprechend dieser Kriterien höher als 12, entscheidet das Los aus allen punktgleichen Bewerbungen. Die zu vergebenden Plätze werden abgestuft nach erreichter Punktzahl vergeben. Ist ggf. die Bewerberanzahl einer Punktgruppe höher als die restlichen zu vergebenden Plätze, entscheidet jeweils das Los.
— Bewerbergemeinschaften sind zulässig (siehe Teilnahmeantrag),
— Junge und kleine Büros werden auf die Möglichkeit zur Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Gefordert ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Zusammenschluss innerhalb von Büros, Kooperationen etc.) aus eingetragenen Architektinnen/Architekten und Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten in optionaler Kooperation mit Stadtplanerinnen/Stadtplanern; für genaue Definition siehe Teilnahmeantrag 2.2
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Kriterien bewertet:
1) Qualität der konzeptionellen Leitidee
2) Räumlich gestalterische Qualität des öffentlichen Raums
3) Qualität des Städtebaus
4) Qualität der Grün- und Freiraumplanung
5) Qualität der verkehrlichen Lösung
6) Wirtschaftlichkeit
7) Programmerfüllung
Die hier genannte Reihenfolge stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar. Die Bewertung der Kriterien ergibt sich aus dem Vergleich der eingereichten Vorschläge.
Die Gesamtwettbewerbssumme für das
1. Wettbewerbsverfahren beläuft sich auf 102 000 EUR netto und wird unter den Teilnehmenden zu gleichen Teilen verteilt.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Sofern die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Jedes Teilnehmerteam des 1. Wettbewerbsverfahrens, das einen prüffähigen und dem geforderten Leistungsumfang entsprechenden Wettbewerbsbeitrag abgibt, erhält ein Bearbeitungshonorar von 8 500 EUR netto (bei 12 TN).
Das Preisgericht bestimmt eine aus bis zu 5 Teilnehmenden bestehende Preisgruppe, welche gemäß der Kriterien unter IV.1.9 am besten bewertet werden. Die Bewerber, welche die Preisgruppe erreichen, werden für das 2. Wettbewerbsverfahren geladen.
Für das 2. Wettbewerbsverfahren wird eine weitere Preissumme in Abhängigkeit der geforderten Leistungen von voraussichtlich 63 000 EUR netto entsprechend der ermittelten Rangfolge unter den ersten drei Preisträgerinnen/Preisträgern ausgeschüttet.
Voraussichtliche Verteilung der Preissumme des 2. Wettbewerbs:
1) Preis: 31 500 EUR;
2) Preis: 18 900 EUR;
3) Preis: 12 600 EUR.
Jedes Teilnehmerteam des 1. Wettbewerbsverfahrens, das einen prüffähigen und dem geforderten Leistungsumfang entsprechenden Wettbewerbsbeitrag abgibt, erhält ein Bearbeitungshonorar von 8 500 EUR netto (bei 12 TN).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zur Ausloberin:
Die Landeshauptstadt München ist Eigentümerin eines nicht unerheblichen Teils des Wettbewerbsgebiets. Die Durchführung des Wettbewerbs sowie ggf. daran anschließende Planungsleistungen dienen auch der Entwicklung der stadteigenen Grundstücke, insbesondere von städtischer Infrastruktur wie z. B. eines Gymnasiums. Im weiteren dient der Wettbewerb der Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens, welches in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München als kommunale Gebietskörperschaft liegt. Der Wettbewerb erfolgt daher auch im Interesse der Landeshauptstadt München. Ausloberin und ggf. spätere Auftraggeberin ist allerdings die Wohn Park Lerchenauer Feld GmbH & Co.KG. Die Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt ohne Präjudiz aufgrund der mittelbaren Zurechnung zum Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München.
Angaben zum Auftragsversprechen:
Die Ausloberin wird, sofern die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, ein Verhandlungsverfahren gem. § 17 VgV mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern aus dem 2. Wettbewerbsverfahrens durchführen und unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträgerinnen/Preisträger des 2. Wettbewerbs mit städtebaulichen Leistungen für das Wettbewerbsgebiet beauftragen. Die zu vergebenden Leistungen umfassen die Komplettierung des Wettbewerbsbeitrags zum städtebaulichen Entwurf nach Merkblatt 51 (Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung in der Flächenplanung - Anlage 9 HOAI 2013) als Grundlage für die Bebauungsplanung, sowie die Erstellung eines begleitenden Gestaltungsleitfadens.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung nach dem Vergabeentscheid werden die im Rahmen des Wettbewerbs und der Vertiefung bereits erbrachten Leistungen der Preisträgerinnen/Preisträger bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 50 %. Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Verhandlungsverfahren übermittelt.
Nach §70 Abs. 2 VgV sind im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahren die erforderlichen Nachweise für folgende Eignungskriterien zu erbringen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§42 Abs.1 und 2 VgV) und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) (§50 Abs. 1 VgV);
b) Nachweis zur beruflichen Befähigung für die Projektverantwortliche/den Projektverantwortlichen entsprechend III.2.1) dieser Bekanntmachung (§46 Abs. 3 VgV);
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden, über 600 000 EUR für Sachschäden) (§45 Abs. 1 VgV);
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe (§47 Abs. 1 VgV);
e) Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen (§46 Abs. 3 Nr. 10);
f) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter der Preisträgerin bzw. des Preisträgers (§46 Abs. 3).
Eine ausführlichere Beschreibung der Eignungskriterien ist im Teilnahmeantragsformular unter Punkt 3.2 „Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV“ dargestellt.
Können diese Nachweise nicht erbracht werden, wird die Preisträgerin bzw. der Preisträger vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Preisträgerinnen bzw. Preisträger können im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe) (§47 Abs. 1 VgV).
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYh5jZVVUUlFpVWJeMGJVVx1fUh5SUWlVYl4eVFU=
Fax: +49 8921762847
Maximillianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MTNzYm9kXl9iaF5qamJvK3ByYmFfXnZib2s9b2JkKmxfK19edmJvaythYg==
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist unverzüglich nach Kenntnis des Umstands, der gerügt werden soll, einzureichen. Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Tage (§ 160, Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Maximillianstraße 39
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