Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 245-561884
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Bessunger Straße 125
Darmstadt
64285
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: MTVjY247bm9cX29dXHBrZ1xpKV9g
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dse-darmstadt.de/
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Wagner
Telefon: +49 615199570
E-Mail: MjE4VlZhLmFiT1JiUE9jXlpPXBxSUw==
Fax: +49 6151995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW und vorgeschaltetem qualifizierten Auswahlverfahren 'Neubau der Heinrich-Hoffmann-Grundschule mit Kita'
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule an einem neuen zentral gelegenen Standort „Lindenhofstraße/Mühlstraße“ und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen. Dies trägt zudem auch dem hohen Bevölkerungszuwachs der vergangenen 4 Jahre und der damit verbundenen Erhöhung der Schülerzahlen insbesondere im Bereich der Innenstadt Rechnung.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt. Einerseits können so die vorhandenen Flächen durch gemeinschaftlich genutzte Räume und (Frei)Flächen effizient genutzt werden. Andererseits bietet dieses Modell die Chance, die Institutionen Kita und Grundschule konzeptionell eng zu verknüpften, Übergänge neu zu gestalten und somit nahtlose Bildungsbiographien zu ermöglichen.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 3 700 m2 NF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. EUR netto (KG 300 und 400). Für die Außenanlagen sind ca. 2,0 Mio. EUR netto kalkuliert.
Die derzeit auf dem städtischen Grundstück befindliche BMX- und Skateranlage wird im Rahmen des Neubauprojektes an einen anderen Standort verlegt.
Die Schaffung von neuen öffentlichen Spielplatzflächen zusätzlich zu den Außenanlagen der notwendigen Pausenflächen, als Ersatz für die derzeit bestehende Spielplatzfläche ist Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Ausloberin wird unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes einen der Preisträger mit den folgenden Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. §39 HOAI
Jeweils die LPH 1 (anteilig) sowie LPH 2-9, mindestens jedoch die LPH 2-5.
Es wird eine separate Beauftragung der Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen angestrebt. Die Zuschlagsentscheidung ergeht gleichwohl ausschließlich an das Planungsteam aus dem Wettbewerb. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Nach Abschluss des Wettbewerbs wird der Auftraggeber gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchführen. Die Bewertung dieser Angebote/Auftragsgespräche erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in der Vergabeverhandlung sowie des Honorarangebotes anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien:
Insgesamt 100 %
A) Wettbewerbserfolg 50 %;
B) Projektteam/Projektorganisation 15 %;
C) Projektanalyse/Herangehensw. 30 %;
D) Honorar 5 %.
Hinweis:
Bevor die Ausloberin den Auftrag im beschriebenen Umfang erteilt, sind nach § 42 (1) und § 80 (1) VgV von den Preisträgern zum Verhandlungsverfahren weitere Nachweise ihrer Eignung zu erbringen.
Die Details der hierzu nachzuweisenden Mindesteignung sind der Anlage "Teilnahmevoraussetzung/Eignung" zu entnehmen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten in bindender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten.
Für den Wettbewerb sind 25 Teilnehmer vorgesehen. 5 Teilnehmer wurden von der Ausloberin unter Zugrundelegung der den Teilnahmebedingungen entsprechenden Grundqualifikationen zur Teilnahme gesetzt. Die Auswahl der verbleibenden 20 Teilnehmer erfolgt in einem offenen Bewerbungsverfahren.
Bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen sind externe Architekten/Landschaftsarchitekten beteiligt. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Büros. Zusätzlich werden per Los Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach.
Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) o. eine einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (wird nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) zu verwenden. Der Antrag ist ausgefüllt und fristgerecht elektronisch in Textform (§126b BGB) unter I.3) Adresse einzureichen.
Einzureichende Unterlagen sind:
— von einem bevollmächtigten Vertreter der Büros / der Bewerbergemeinschaft in Reinschrift ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— bei Bewerbergemeinschaften (BG) ein von sämtlichen Mitgliedern in Reinschrift ausgefülltes Formblatt ‚Bewerbergemeinschaftserklärung’ mit der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort - im Falle der Zuschlagserteilung an ein Planerteam sollen allerdings separate Verträge für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen geschlossen werden.),
— bei dem Einsatz von Nachunternehmern zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde das in Reinschrift ausgefüllte Formblatt ‚Nachunternehmerverpflichtungserklärung‘ (§ 47 Abs. 1 VgV). Die vom Nachunternehmern (NU) zu erbringenden Leistungen waren nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behielt sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 79 Abs. 2 VgV
— bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern)
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ‚Architekt‘ und ‚Landschaftsarchitekt‘ durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunden in die Architektenkammer,
— Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit in Form von Referenzen gemäß § 46 VgV
Die Details zu den nachzuweisenden Referenzen sind der Anlage „Teilnahmevoraussetzung/Eignung“ zu entnehmen!
Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgingen, werden nicht berücksichtigt.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des in Reinschrift ausgefüllten Teilnahmeantrags, eine fehlende Bewerbergemeinschaftserklärung/Nachunternehmerverpflichtungserklärung (bei Bedarf) und Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Der Bewerber ist aufgefordert, in diesem Fall bereits mit seiner Bewerbung darzulegen, wie für die Wettbewerbsphase ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. (Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben)
Abschnitt IV: Verfahren
— Realisierungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme,
— Entwurfsidee/Leitgedanke,
— Städtebau/Freiraum (Einbindung und Gestaltung),
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen,
— Qualität der Erschließungskonzeption,
— Architektur- und Gestaltungsqualität,
— Gebrauchs- und Nutzungsqualitäten.
Die Reihenfolge der aufgeführten Beurteilungskriterien stellt grundsätzlich keine Gewichtung dar. Auf eine wirtschaftliche Planung, Ausführung und Betrieb wird jedoch äußerster Wert gelegt.
Es werden Preise und Anerkennungen in Höhe von 128 500 EUR ausgelobt (zzgl. MwSt.):
1) Preis: 51 500 EUR;
2) Preis: 32 000 EUR;
3) Preis: 19 300 EUR.
Für Anerkennungen 25 700 EUR
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) zu III.2.1)
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.
Sachverständige, Fachplaner und andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistung erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf dem Fachgebiet tätig sind.
VI.3.2) Abgabetermin
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum Abgabetermin elektronisch unter der I.3) Kommunikation genannten URL eingegangen sind. Bewerbungen per E-Mail o. Fax sind unzulässig.
VI.3.3) voraussichtliche Termine
Ausgabe der Unterlagen: 27.2.2019
Kolloquium: 19.3.2019;
Abgabe der Wettbewerbsunterlagen: 8.5.2019
Preisgericht: 19.6.2019
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834