Deutschland-Ruhstorf an der Rott: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 018-039264
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Am Schulplatz 8 und 10
Ruhstorf an der Rott
94099
Deutschland
E-Mail: MTdrWm1hWm5sOWtuYWxtaGtfJ11e
NUTS-Code: DE228
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhstorf.de/
84187
Hörmannsdorf
Am Schöllgraben 18
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjE2XVFZXDBfUlViYGJZXFxVYlFiU1hZZFVbZFVeHlRV
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
84187
Hörmannsdorf
Am Schöllgraben 18
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjE2XVFZXDBfUlViYGJZXFxVYlFiU1hZZFVbZFVeHlRV
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil – Sanierung, Neubau und Freiflächenplanung „Mathäser Areal“, Markt Ruhstorf
a) Der Auftraggeber wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 50 % gewichtet.
b) Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und die Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, jeweils Leistungsphasen 1-9.
Es ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und -vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen- 5 nach HOAI 2013 § 34 Gebäudeplanung und § 39 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in 2 weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen Beauftragung keine Ansprüche auf Entschädigung, Erhöhung der Honorierung etc. geltend machen. Im Vertrag wird die Möglichkeit vorgesehen, dass der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt von einer anderen Rechtsperson als Auftraggeber übernommen werden kann. Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
c) Es werden gesonderte Verträge über die Leistungen der Objektplanung Gebäude einerseits und über die Leistungen der Objektplanung Freianlagen andererseits geschlossen. Handelt es sich bei dem Preisträger um einen Zusammenschluss aus Architekt und Landschaftsarchitekt, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. Der jeweilige Vertrag wird aber nur mit dem für die jeweilige Planungsdisziplin zuständigen Mitglied geschlossen (keine Arbeitsgemeinschaft/ gesamtschuldnerische Haftung). Der Vertrag über die Objektplanung – Gebäude sieht die Honorarzone IV, Mindestsatz, Zuschläge für Umbau und Modernisierung von 20 % für die vom Umbau betroffenen Teile und eine Nebenkostenpauschale von 5 % vor.
Der Auslober stuft die Maßnahme als ein Objekt ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind. Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die alle Objektplanungen abdecken können.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
— Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Zusammenhänge und Anforderungen,
— Städtebauliches Konzept, Erschließung,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Wirtschaftlichkeit, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Gestaltung der Freianlagen und Verschränkung zwischen Gebäude und Freianlagen.
Die Wettbewerbssumme ist 70 000,00 EUR netto, als
Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 35 000,00 EUR
2.Preis 21 000,00 EUR
3.Preis 14 000,00 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maximilianstraße 39
München
80539
Deutschland
Telefon: +49 8921762914
E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVlxSXl5WYx9kZlZVU1JqVmNfMWNWWB5gUx9TUmpWY18fVVY=
Fax: +49 8987760
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjEzYFRcXzNiVVhlY2VcX19YZVRlVltcZ1heZ1hhIVdY
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de