Deutschland-Wangen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 023-050510
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Marktplatz 1
Wangen
88239
Deutschland
Telefon: +49 711/76963932
E-Mail: MTNwZmpsa2IrX2xlcHJrZD1obGVpYm9kb2xlYithYg==
NUTS-Code: DE148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wangen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Kindergartens in Wangen im Allgäu
Die Stadt Wangen führt unter Mitwirkung der Landesgartenschau Wangen im Allgäu 2024 GmbH einen einstufigen, nicht offenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 20 Teilnehmern durch. Die Auslober wählen 5 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym.
Wangen im Allgäu
Die Stadt Wangen im Allgäu ist im Jahre 2024 Ausrichterin der Landesgartenschau Baden-Württemberg. Im Zuge der Landesgartenschau soll neben einer neuen Reitanlage, einer Wohnbebauung von Doppelhäusern in Baugruppen, im Wohngebiet in den Auwiesen ein neuer Kindergarten entstehen.
Die Ausloberin beabsichtigt die Neubebauung eines Kindergartens auf einem ca. 2 600 m2 großen Wettbewerbsgrundstück innerhalb der neuen Wohnbebauung in den Auwiesen. Vor dem Hintergrund der Landesgartenschau soll die Neubebauung einen wichtigen Ausstellungsbeitrag zu den Themen Innovation Holzbau, nachwachsende Rohstoffe, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und zukunftsorientierte Bauformen darstellen. Unter anderem sollen sämtliche Gebäude weitgehend in Holzbauweise (min. zu 50 %) errichtet werden.
Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle, wirtschaftliche und nachhaltige Planung für die Hochbauten zu erhalten, die auf die jeweiligen städtebaulichen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Architekten und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugeben:
– Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
– Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unter fällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB),
– Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
– Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
– Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
– Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
– Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die Ausloberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO anzufordern.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG für den Architekten und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG (siehe Bewerberbogen) entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Angebot im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgelegt werden.
Nachweise die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgern und den Teilnehmern der engeren Wahl angefordert und geprüft.
— als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten gefordert. Nach § 75 Abs. 1 VgV ist zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung„Architekt“ zu tragen oder in der BRD entsprechend tätig zu werden,
— juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigenbenennen, der die oben genannte Berufsqualifikation erfüllt (§ 75 Abs. 3 VgV).
Nur bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung.
Der Architekt muss folgende Eigenerklärungen/Nachweise abgeben:
— Nachweise Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung),
— Nachweise ausgezeichneter realisierter Projekte,
— Nachweise realisierter Projekte.
Auswahlkriterien A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regel-rechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Referenzen aus den Jahren 1998 bis einschl. 2018:
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt 2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte 3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z. B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Referenzen aus den Jahren 1998 bis einschl. 2018.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten,
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 Punkt 2 Auszeichnungen = 2 Punkte 3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte C Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer realisierten Projekte (KG 300-700: mind. 1 Mio EUR, brutto).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2-8).
Fertigstellung in den Jahren 1998 bis einschl. 2018.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten,
— Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden).
1 realisiertes Projekt = 1 Punkt 1 vergleichbares (Kindergarten/ Kindertagesstätte) realisiertes Projekt = 2 Punkte.
Auswahl:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. (Mindestvoraussetzung) Qualifizieren sich mehr als 15 Bewerber entscheidet das Los.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Bewerbergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Für jede Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeden im Teilnahmeantrag namentlich benannten Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textformi. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
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