Deutschland-Mannheim: Verkauf von Grundstücken
2019/S 025-054317
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Collinistr. 1
Mannheim
68161
Deutschland
Kontaktstelle(n): Servicestelle Ausschreibungsverfahren
Telefon: +49 621 / 293-5387
E-Mail: MTguKCZZbWtrW2BqXWFabWZfOGVZZmZgXWFlJlxd
Fax: +49 621293470963
NUTS-Code: DE126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkauf der städtischen Grundstücke Collini Center
Entwicklung und Realisierung des Projekts „Nachnutzung Collini-Center Mannheim“ auf der Grundlage eines abzuschließenden Kaufvertrages über das städtische
Grundstück „Collini-Center“
Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim beabsichtigt, das städtische Grundstück „Collini-Center“ an einen Investor zu einem Festpreis zu veräußern, der das Projekt „Nachnutzung Collini-Center Mannheim“ auf der Grundlage eines in der Dialogphase des wettbewerblichen Dialoges zu erarbeitenden städtebaulichen Entwurfes auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko aus einer Hand planerisch entwickelt und als städtebaulich überzeugendes Gesamtensemble baulich realisiert. Der in der
Dialogphase des wettbewerblichen Dialogs im Rahmen einer „städtebaulichen Planungskonkurrenz“ zu erarbeitende städtebauliche Entwurf soll insbesondere das vom jeweiligen Investor favorisierte Konzept zur Nachnutzung des Collini-Center Mannheims abbilden (Varianten: Sanierung, Sanierung mit Ergänzungen oder kompletter Abriss und Neubau), welches im Zuge der Dialogphase auch unter Beteiligung der Bürger weiterentwickelt werden soll. Gegenstand der Dialogphase ist also insbesondere die Entwicklung eines Bebauungs- und Nutzungskonzepts für die Neuordnung des Quartiers Collini-Center inklusive Außenanlagen und Stellplätzen sowie KiTa und Erschließungsanlagen.
Das im Eigentum der Stadt Mannheim stehende Grundstück „Collini-Center“ in der Mannheimer Innenstadt ist mit einem 95 m hohen Gebäudekomplex bebaut, der aus einem 32-geschoßigen Wohnturm und einem 11-geschoßigen Büroturm besteht. Verknüpfungspunkt beider Türme bildet eine Mall, welche sowohl als verbindende Fläche zwischen Neckarnordufer und der Innenstadt als auch als Erschließungsfläche für angrenzende Funktionsbereiche dient. Die Tiefgarage, die östlich des Wohnkomplexes zum offenen Parkdeck wird, komplettiert das Gesamtgefüge des Collini-Centers, welcher von 1972 bis 1975 erbaut worden ist. Im Bürotrakt sind zurzeit noch die technischen Ämter der Stadt Mannheim sowie weitere städtische Einrichtungen untergebracht. Der Wohnturm steht nicht im Eigentum der Stadt Mannheim und muss erhalten und in die Neukonzeption mit einbezogen werden.
Ein städtischer Miteigentumsanteil am Wohnturm von 5 821/100 000, dies entspricht einem Anteil von 116,59 m2 an Grund und Boden, mit einer Fläche von 1 172 m2 und Sondernutzungsrechten an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Büroräume, Registratur, Leerstand) auf einer Fläche von 1 168 m2 wird ebenfalls verkauft, ist aber von der konzeptionellen Aufgabenstellung ausgenommen. Die städtischen Grundstücke Collini-Center werden zum Festpreis von 18,2 Millionen EUR und der städtische Miteigentumsanteil am Wohnturm von 700.000 Euro verkauft, zusammen also 18,9 Millionen EUR.
Der 1971 aufgestellte Bebauungsplan („Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Collinistraße zwischen Hans-Böckler-Straße und Mozartstraße“), welcher im maßgeblichen Bereich ein „Kerngebiet“ festsetzt, ist vom Investor als planungsrechtliche Grundlage zu beachten. Abhängig von der Art des konkreten Konzepts ist möglicherweise ein Bebauungsplanänderungsverfahren erforderlich, welches der Investor auf eigene Kosten in Abstimmung mit der Stadt Mannheim durchzuführen hat. Näheres siehe Dialogbeschreibung/Informationsmemorandum.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt bei Vollständigkeit der nach Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der angegebenen Referenzen für vergleichbare integrierte Projekte/Projekte mit vergleichbarer Komplexität nach Maßgabe des Abschnitts III.1.3) Nr. 1.
Unter der im Abschnitt I.3) genannten elektronischen Adresse können interessierte Unternehmen einen (ersten) Verfahrensbrief abrufen, der weitere verfahrensrechtliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb sowie insbesondere ein Bewerber-Formblatt enthält. Ebenso wird hierüber die Dialogbeschreibung/Informationsmemorandum für den wettbewerblichen Dialog elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief über die unter Abschnitt I.3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 6d EU VOB/A für wesentliche Teilleistungsbereiche unmittelbar nach Zuschlagserteilung einzusetzen beabsichtigt (Bereitstellung der Investitionen/Finanzierung, Planung), sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer Bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 6a, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB i. V. m. § 6f EU VOB/A getroffen wurden;
2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, kurzer Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung sowie – soweit einschlägig
— Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse und der Haftungsstruktur.
3) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes;
4) In Bezug auf den Leistungsteil Planung: Nachweis Bauvorlagenberechtigung.
1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2015 bis 2017;
2) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
1) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 10 Kalenderjahre (2009 bis 2018) sowie des laufenden Jahres im Zusammenhang mit integrierten Projekten mit vergleichbarer Komplexität, insbesondere im Bereich Stadtentwicklung, erbrachten Leistungen, jeweils unterteilt für die wesentlichen Leistungsbereiche „Finanzieren“, „Planen“ und „Bauen“ (jeweils getrennte Referenzliste für die genannten wesentlichen Teilleistungsbereiche). Die Referenzlisten sind einzureichen unter Angabe von Auftragswert/Investitionsvolumen, Art und Umfang der Leistung, insbesondere Nutzungsart, Größe BGF, Ort und Zeit der Ausführung (bei noch laufenden Aufträgen: Angabe verbleibender Vertragslaufzeit), Auftraggeber mit Ansprechstelle und Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse;
2) Benennung der für die Projektrealisierung vorgesehenen Projektleitung und deren Stellvertretung unter Angabe deren jeweiliger beruflicher Qualifikation;
3) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und anderen Bewerberkooperationen (Nachunternehmerstrukturen): In einem Organigramm ist die Struktur der Bewerberkooperation nachvollziehbar darzustellen. Insbesondere ist dabei anzugeben, welche Person des Konsortiums die hauptverantwortliche Kommunikationsschnittstelle zwischen Auftraggeber und Konsortium ist;
4) Bewerbererklärung, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es wird gemäß § 5 Abs.1 LTMG darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 L TMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) mit Angebotsabgabe abzugeben
Haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Unter der im Abschnitt I.3) genannten elektronischen Adresse können interessierte Unternehmen einen (ersten) Verfahrensbrief (Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb) abrufen, der weitere verfahrensrechtliche Informationen zum Teilnahmewettbewerb sowie insbesondere ein Bewerberformblatt enthält. Ebenso wird hierüber die Dialogbeschreibung/das Informationsmemorandum für den wettbewerblichen Dialog elektronisch zur Verfügung gestellt;
2) Teilnahmeanträge sind mindestens in Textform nach § 126b BGB über das Vergabeportal elektronisch zu übermitteln. Hinweis: Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind den auf der Vergabeplattform www.auftragsboerse.de hinterlegten Nutzungsbedingungen zu entnehmen.
Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung des Teilnahmeantrages, der Lösungsvorschläge sowie zur Angebotseinreichung vor Ablauf der Teilnahme- und Angebotsfristen sowie übrigen Fristsetzungen zu überprüfen, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge und Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen
3) Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der schuldhaft nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) sowie ein fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 8 Abs. 1, 2 LTMG zu vereinbaren;
4) Der Auftraggeber geht gegenwärtig davon aus, dass die Suche nach einem Investor zur Entwicklung und Realisierung des Projekts „Nachnutzung Collini-Center Mannheim“ nicht dem Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts der §§ 97 ff. GWB, §§ 1 ff. EU VOB/A unterfällt. Ungeachtet dessen hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, insoweit ein wettbewerbliches Auswahlverfahren nach Maßgabe der kartellvergaberechtlichen Vorgaben durchzuführen;
5) zu II.2.7): Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit in Monaten entspricht der geschätzten Bauzeit der vom Investor in Eigenregie zu realisierenden Baumaßnahme;
6) Die weiteren Verfahrensschritte gliedern sich voraussichtlich wie folgt:
Voraussichtlich am 1.4.2019 werden die Einladungen an die sieben ausgewählten Dialogteilnehmer versendet (Ende des Teilnahmewettbewerbs/Beginn Dialogphase). Rückfragen können voraussichtlich bis zum 12.4.2019 gestellt werden. Die ersten Lösungsvorschläge sind voraussichtlich bis zum 19.6.2019 abzugeben, Modelle voraussichtlich bis zum 26.6.2019. Voraussichtlich am 17.7.2019 findet die Fachgremiumsitzung bzgl. Empfehlung einer „short list“ statt. Die ausgewählten Konzepte werden voraussichtlich in der KW 37/2019 in einem Bürgerworkshop anonym vom Verfahrensbetreuer der Bürgerschaft präsentiert. Anschließend erstellt das Fachgremium voraussichtlich in der KW 41/2019 ein Pflichtenheft.
Rückfragen können voraussichtlich bis zum Ende der KW 43/2019 gestellt werden. In dieser Phase wird über die Beendigung der Dialogphase und den Beginn der Angebotsphase entschieden. Die verblieben Teilnehmer müssen voraussichtlich bis zur KW 48/2019 die Lösungsvorschläge überarbeiten und (finale) Angebote abgeben. Voraussichtlich in KW 3/2020 spricht das Fachgremium eine Vergabeempfehlung aus. Voraussichtlich im Mai 2020 entscheidet der Gemeinderat über den Zuschlag. Das Verfahren endet mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
7) Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de einzureichen. Die Modalitäten der Angebotsabgabe entnehmen Sie der Dialogbeschreibung/Informationsmemorandum.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: MThOXWpfWVpdY1llZV1qOGpoYyZab2QmXF0=
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß §§ 160 ff. GWB. Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.