Deutschland-Hilter a. T.W.: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 026-058561
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Osnabrücker Straße 1
Hilter a. T.W.
49176
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Hilter a. T.W.: Bürgermeister Marc Schewski; Drees & Huesmann PartGmbB: Thomas Geppert
E-Mail: MTVvY2poXG4pQmBra2BtbztfY2sobmBpaWBub1xfbylfYA==
NUTS-Code: DE94E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hilter.de
Vennhofallee 97
Bielefeld
D-33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Thomas Geppert
E-Mail: MTFzZ25sYHItZmRvb2Rxcz9jZ28scmRtbWRyc2Bjcy1jZA==
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf in Hilter
Die Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald beabsichtigt, die Grundschule Wellendorf für den offenen Ganztag zu erweitern. In diesem Zuge stehen eingeschossige Gebäudeteile, in denen Pausentoiletten und Klassenräume untergebracht sind, zur Disposition. Das Hauptgebäude soll dagegen bestehen bleiben und energetisch saniert werden. Für den Nachweis des gesamten Raumprogramms der Grundschule mit dem offenen Ganztagsangebot sind somit der Bestandsbau als auch der Neubauteil heranzuziehen.
Außerdem soll auf den Grundstücken eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit folgenden Gruppen errichtet werden:
— 1 Krippengruppe (U3 für 15 Kinder),
— 1 Kindergartengruppe (Ü3 für 25 Kinder),
— 1 Gruppe (Ü3 für 25 Kinder, die auch als Krippengruppe nutzbar gemacht werden kann).
Die Außenspielflächen sind mit mind. 12 m2 je Kind vorzusehen. Die Anbindung der Kindertagesstätte soll über die Straße „Hermannschacht“ erfolgen.
Die Möglichkeit einer späteren baulichen Erweiterung um eine Gruppe (einschl. Außengeände) soll berücksichtigt werden.
Überlegungen zu in der Zukunft wechselnden Nutzungen zwischen Schule und Kindertagesstätte sollen berücksichtigt werden.
Das nördlich der Grundschule befindliche Außengelände, auf dem sich derzeit ein Rasensportplatz befindet und der von der Grundschule genutzt wird, ist für beide Einrichtungen neu zu strukturieren. Ebenso das östlich der Schulgebäude liegende Grundstück.
Als Übergangslösung während der Bauphase sind Containerstellplätze zu berücksichtigen.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten ebenfalls zugelassen.
Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen.
Teinahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
B) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 18 angestrebt, davon wurden 6 Büros gesetzt, 12 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 4.2.2019 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 6.3.2019 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann PartGmbB (DHP) – möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des/der Bewerbers/in (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der/die Bewerber/in, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in / Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der/die Bewerber/in akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des/der Bewerbers/in bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten ebenfalls zugelassen. siehe: III.1.10.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbei-ten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
A) Städtebau/Architektur
— Gestaltqualität/Architekturqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
B) Funktionalität
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Einhaltung planung- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
C) Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energieeffizienz.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 37.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 13 000 EUR;
2) Preis 11 000 EUR;
3) Preis 8 500 EUR;
4) Preis 6 500 EUR.
Anerkennungen 5 000 EUR (z.B. 2 x 2 500 EUR)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann als ein Zuschlagskriterium mit 40 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude – Kindergärten, Kinderhorte/Schulen – in die Honorarzone III eingestuft.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
B) Terminplan
15.3.2019 Versand der Unterlagen
24.3.2019 Frist für Rückfragen
27.3.2019 Kolloquium
29.5.2019 Abgabe Planunterlagen
11.6.2019 Abgabe Modell
2.7.2019 Preisgericht
Juli 2019 Ausstellung
C) Hinweis zur Bewerbung:
Bewerbungen sind ausschließlich über die Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB und nur online möglich:
http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. WeitereUnterlagen stehen während der Bewerbungsfrist nicht zur Verfügung.
D) Der Auslobung liegen die "Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-19/06 registriert.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131150
E-Mail: MjE2ZlViV1FSVVtRXV1VYjBdZx5eWVVUVWJjUVNYY1VeHlRV
Fax: +49 4131152902
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYS9cZh1dWFRTVGFiUFJXYlRdHVNU
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de