Deutschland-Cappeln: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 028-063243
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Am Markt 3
Cappeln
49692
Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcus Brinkmann
E-Mail: MjE2UmJZXltdUV5eMFNRYGBVXF4eVFU=
NUTS-Code: DE948
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cappeln.de/
Vennhofallee 97
Bielefeld
D-33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & HuesmannPartGmbB: Ulrike Wesche
E-Mail: MjIwYVheVVdRGmNRX09UUSxQVFwZX1FaWlFfYE1QYBpQUQ==
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb „Rathaus/Dorfgemeinschaftshaus“ und Städtebaulicher Wettbewerb „Gestaltung des Ortskerns“ in Cappeln
Die Gemeinde Cappeln ist in das Dorfentwicklungsproramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden. Ein im Dorfentwicklungsplan mit höchster Priorität formuliertes Ziel ist die Umgestaltung und Aufwertung des Ortskerns Cappelns. Eine Belebung des Ortskerns soll erreicht werden, indem die Ortsmitte und der Bereich Rathaus umgestaltet und aufgewertet werden. Ziel ist eine Steigerung der Lebensqualität, Aufenthaltsqualität und Attraktivität im Ortskern Cappeln. Der neue Ortskern soll regionale Identität stiften und attraktiv für Einzelhandel, Dienstleistung sowie für Gastronomie werden.
Zentrales Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ist die Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses als Anlaufstelle für die vielfältigen Aktivitäten des Ortslebens. Zudem ist der Neubau des Rathauses für die wachsende Gemeinde Cappeln beschlossen worden. Angedacht ist die kombinierte Nutzungsmöglichkeit eines neuen Bürgersaals für Ratssitzungen aber auch für das Dorfgemeinschaftshaus bzw. andere Veranstaltungen der Vereine, der Kirche oder sonstigen Akteuren aus der örtlichen Gemeinschaft.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungen einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen. Stadtplaner/innen sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten/innen ebenfalls zugelassen.
Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen:
Teinahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Stadtplaner/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Stadtplaner/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon wurden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 6.2.2019 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 10.3.2019
Ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann PartGmbB (DHP) – möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des/der Bewerbers/in (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der/die Bewerber/in, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in/Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der/die Bewerber/in akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des/der Bewerbers/in bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.
15 Teilnehmer/innen werden im Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Ausloberin aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Bewerber/innen erhalten eine Absage per E-Mail.
Architekt/in, Stadtplaner/in in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebau/Architektur
— Gestaltqualität/Architekturqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
Funktionalität
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energieeffizienz.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 53 000 EUR zur Verfügung, von denen 39 000 EUR für den Realisierungwettbewerb „Rathaus/Dorfgemeinschaftshaus“ und 14 000 EUR für den Städtebulichen Wettbewerb „Gestaltung des Ortskerns“ vergeben werden. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Realisierungswettbewerb Rathaus/Dorfgemeinschaftshaus:
1) Preis 18 000 EUR;
2) Preis 10 000 EUR;
3) Preis 6 000 EUR.
Anerkennungen 5 000 EUR (z. B. 2 x 2 500 EUR)
Städtebaulicher Wettbewerb Gestaltung des Ortskerns:
1) Preis 6 000 EUR;
2) Preis 4 000 EUR;
3) Preis 2 000 EUR.
Anerkennungen 2 000 EUR (z. B. 2 x 1 000 EUR)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-19/07 registriert;
B) Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner des Realisierungswettbewerbs oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34 (3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
Soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
Soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Es ist geplant, dem Gewinner des Städtebaulichen Wettbewerbs oder einem der Preisträger die weitere Beauftragung für den Städtebaulichen Entwurf entsprechend Merkblatt 51 AK-BW von 5.2014 zu übertragen.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objekt-liste Gebäude – Verwaltungsgebäude/Bürgerzentren – in die Honorarzone III eingestuft.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
C) Terminplan
6.2.2019 Elektronischer Versand EU-Bekanntmachung
10.3.2019 Ende der Bewerbungsfrist
12.3.2019 Losziehung
21.3.2019 Versand der Unterlagen
3.4.2019 Frist für Rückfragen
8.4.2019 Kolloquium
23.5.2019 Abgabe Planunterlagen
3.6.2019 Abgabe Modell
27.6.2019 Preisgericht
Im Anschluss Ausstellungseröffnung
D) Hinweis zur Bewerbung:
Bewerbungen sind ausschließlich über die Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB und nur online möglich:
http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. Weitere Unterlagen stehen während der Bewerbungsfrist nicht zur Verfügung.
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131150
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJfaSBgW1dWV2RlU1VaZVdgIFZX
Fax: +49 4131152902
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Lüneburg
Deutschland
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjaV9ra2NwPmt1LGxnY2JjcHFfYWZxY2wsYmM=
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de