Deutschland-Tübingen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 032-072185
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Am Markt 1
Tübingen
72070
Deutschland
Kontaktstelle(n): Simone Bohsung, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
Telefon: +49 711/76963932
E-Mail: MThrYWVnZl0mWmdga21mXzhjZ2BkXWpfamdgXSZcXQ==
NUTS-Code: DE142
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kohlergrohe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bildungshaus Winkelwiese Tübingen
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt die Neubebauung des Bildungshaus Winkelwiese in der Nordstadt Tübingens.
Der Wettbewerb ist als einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 35 Teilnehmern ausgelobt. Die Auslober wählen 7 Teilnehmer vorab aus.
Das Verfahren ist anonym.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten.
Die Universitätsstadt Tübingen beabsichtigt die Neubebauung des Bildungshaus Winkelwiese in der Nordstadt Tübingens.
Im Wettbewerb soll das ca. 13 574 m2 große Wettbewerbsgrundstück als Bildungshaus mit 5-gruppiger Kindertagesstätte, 2-zügiger Ganztagesgrundschule mit Mensa, und einer Einfeldhalle für 1- bis 10- Jährige mit inklusivem Schwerpunkt entwickelt werden. Die bestehenden Schulgebäude befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und sollen rückgebaut werden. Kita und Schule mit Mensa sollen in einem Gebäudekomplex bzw. einem funktional zusammenhängendem Gebäudeensemble erstellt werden. Eine weitere Besonderheit der Aufgabenstellung stellt die Topografie des Wettbewerbsgrundstückes mit einem Höhenunterschied von ca. 25 m in Ost-West Richtung dar sowie die parkähnliche landschaftsräumliche Situation.
Ziel dieses Realisierungswettbewerbs ist es, für diesen Standort eine qualitätsvolle,
Wirtschaftliche und nachhaltige Planung für die Neukonzeption des Bildungshaus zu erhalten, die auf die jeweiligen städtebaulichen, freiräumlichen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen angemessen und in hoher Qualität antwortet. Dabei sind die in der Auslobung genannten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Kurzinformation.
Der Wettbewerb ist als einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 35 Teilnehmern ausgelobt. Die Auslober wählen 7 Teilnehmer vorab aus.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten.
Wegen der Komplexität der Aufgabenstellung ist die Teilnahme von Landschaftsarchitekten gewünscht.
Die Benennung der Landschaftsarchitekten erfolgt in der Verfassererklärung.
Das Verfahren ist anonym.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht auf der Vergabeplattform eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundsätze Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Zulassung:
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die Zulassungskriterien vollständig erfüllen. Sie belegen dies auf der von den Auslobern vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zwingende Zulassungskriterien:
Formalien:
— fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Bewerber-/Teilnahmeerklärung in Textform, unterzeichnet mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen des federführenden Teilnahmeberechtigten.
Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation vorliegt,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach dem GWB in §§ 123 vorliegen,
— Eigenerklärung, ob Ausschlusskriterien nach dem GWB in §§ 124 vorliegen,
— Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien – Zulassungskriterien – für die qualitative Auswahl.
Nachweise:
Die formalen Nachweise zu den Erklärungen werden nach dem Wettbewerb von den Preisträgern und den Teilnehmern der engeren Wahl angefordert und geprüft.
Auswahlkriterien A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelrechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
1 Preis, Ankauf, Anerkennung = 1 Punkt 2 Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 2 Punkte 3 und mehr Preise, Ankäufe, Anerkennungen = 3 Punkte B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneten realisierten Projekte, z.B. durch Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten,
— Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 3 Punkten (bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 Punkt 2 Auszeichnungen = 2 Punkte 3 oder mehr Auszeichnungen = 3 Punkte C Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer realisierten Projekte (KG 300-700: 4 Mio EUR, brutto).
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen. Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2-8).
— Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz: Bezeichnung, Bauherr, Verfasser
(= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten.
— Darstellung auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Bewertung mit max. 4 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 4 Punkten addiert werden).
1 realisiertes Projekt = 1 Punkt 1 vergleichbares (Schule, Kita) realisiertes Projekt = 2 Punkte Auswahl Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Die Vorprüfung überprüft anhand der Projektblätter die dort dargestellten Referenzen – mit maximal 10 möglichen Punkten. Bewerber, die 6 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei ist aus den Bereichen A oder B und C jeweils mindestens ein Punkt nachzuweisen. Qualifizieren sich mehr als 28 Bewerber entscheidet das Los.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt und Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die — anonymisierten — Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Durlacher Allee 100
Karslruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: MjEySllmW1VWWV9VYWFZZjRmZF8iVmtgIlhZ
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin.
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 7219268732
E-Mail: MTdPXmtgWlteZFpmZl5rOWtpZCdbcGUnXV4=
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de