Deutschland-Warendorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 044-101302
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Lange Kesselstraße 4-6
Warendorf
48231
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Warendorf – Werner Haase-Hövelmann
Telefon: +49 2581541657
E-Mail: MjE5RFJfW1JfGzVOTmBSNVxSY1JZLWROX1JbUVxfUxtRUg==
Fax: +49 2581542900
NUTS-Code: DEA38
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe-westfalen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rettungswache, Umbau + Erweiterung Feuerwehrgerätehaus, am Holzbach in Warendorf
Aufgabe und Ziel des Wettbewerbs ist das Erstellen eines Gebäudeentwurfes für den Neubau einer Rettungswache und die Sanierung/Überarbeitung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses in Warendorf an der Straße Am Holzbach.
Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus beheimatet zurzeit die freiwillige Feuerwehr Warendorf und in einem Teilbereich des Gebäudes die Rettungswache, welche durch den Ortsverein Warendorf des DRK betrieben wird.
Durch die gestiegenen Anforderungen im Rettungswesen ist die vorhandene Gebäudestruktur und Erschließung nicht mehr zeitgemäß. Um den aktuellen und zukünftigen Bedingungen und Erfordernissen eines leistungsfähigen Rettungsdienstes und einer Freiwilligen Feuerwehr gerecht zu werden wird beabsichtigt am Standort Holzbach eine neue Rettungswache zu bauen und das bestehende Feuerwehrgerätehaus einem zeitgemäßen Stand zuzuführen. Durch eine gute Organisationsstruktur und der hohen Einsatzbereitschaft der Wehrmänner und Wehrfrauen ist es in der Stadt Warendorf zurzeit weiterhin möglich den Feuerwehrdienst durch eine Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Hierdurch ergibt sich eine mögliche organisatorische und räumliche Trennung zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und dem Rettungsdienst des DRK.
Ziel des Wettbewerbs ist es durch optimierte Entwürfe ein geeignetes Architekturbüro für die weitergehenden Planungsleistungen zu finden.
Der zur Verfügung stehende Grundstücksbereich ist ca. 11 500 m2 groß und befindet sich auf einem ca. 25 690 m2 großen städtischen Terrain, auf dem sich neben der Rettungs- und Feuerwache auch der interkommunalen Baubetriebshof der Stadt und des Kreises Warendorf befindet. Das auf dem Grundstück vorhandene Gewächshaus und die separate Garage am Feuerwehrgerätehaus sollen zurückgebaut und entfernt werden. Ein Pavillon und 2 Kleingaragengebäude des Baubetriebshofes, sowie ein vorhandener Mobilfunkmast können bei Bedarf entfernt werden. Durch die begrenzte Flächenverfügbarkeit auf dem überplanbaren Teilbereich ist die Schaffung aller benötigten KFZ-Stellplätze schwer realisierbar. Hierfür stehen in der Nähe weitere externe Grundstücksflächen zur Verfügung.
Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 2.15 ´Gewerbegebiet nördlich der Splieterstraße zwischen Schembach und Am Salzgraben`.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 5 gesetzte und 10 zugeloste (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link: www.vergabe-westfalen.de
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 4.4.2019, 14.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).
Architekten/-in
Abschnitt IV: Verfahren
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— Städtebauliche Qualität,
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange.
Die Ausloberin behält sich vor, die Gewichtung und die Bildung von Unterkriterien in der Preisgerichtssitzung anzupassen bzw. zu erarbeiten.
Die Gesamtpreissumme beträgt 39 000 EUR; inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
1) Preis 15 000 EUR;
2) Preis 10 000 EUR;
3) Preis 6 000 EUR;
Für Anerkennungen (2) 8 000 EUR.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Die Preisgelder werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (an die Ausloberin via Vorprüfung) ausgezahlt.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
Versand Auslobung: 12.4.19
Kolloquium: 24.4.19
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 29.5.19
Abgabe der Modelle: 7.6.19
Preisgerichtssitzung: 27. KW (1.7.-5.7.), voraussichtlich
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen;
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen;
4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
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