Deutschland-Würzburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 045-103784
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Weißenburgstr. 6
Würzburg
97082
Deutschland
Kontaktstelle(n): Staatliches Bauamt Würzburg, Weißenburgstraße 6, 97082 Würzburg
Telefon: +49 93139200
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVC9iY1FQZmRUHVFQaFRhXR1TVA==
Fax: +49 9313922755
NUTS-Code: DE263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbawue.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MNR 15391 E 0006 Neubau Staatsarchiv Kitzingen, nichtoffenen einphasiger Realisierungswettbewerb mit freianlagenplanerischem Ideenteil nach RPW 2013 i.V.m. Bekanntmachung OBB 1.10.2013
Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Archivgebäudes für die Staatlichen Archive Bayerns in Kitzingen, dessen Entwurf Gegenstand des Wettbewerbes ist. Es soll als freistehender Neubau auf dem sogenannten „Deuster-Areal“ am nördlichen Rand der Kitzinger Altstadt errichtet werden.
Das Raumprogramm umfasst insgesamt eine NUF von ca. 8 000 m2, darin Magazinflächen mit ca. 6 000 m2, Benützungs-/ Öffentlichkeitsflächen mit ca. 1 000 m2, Verwaltungsflächen mit ca. 500 m2 und archivtechnische Flächen mit ca. 500 m2.
Für die staatliche Parzelle mit einer Fläche von 8 500 m2 sollen die Außenanlagen um das Archivgebäude freiraumplanerisch konzipiert werden, weitere 12 600 m2 des „Deuster-Areals“ sollen in einem Ideenteil für die Stadt Kitzingen freianlagenplanerisch bearbeitet werden.
Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch, funktional und wirtschaftlich schlüssiges und überzeugendes Gesamtkonzept.
Der Wettbewerb ist ein nichtoffener, einphasiger, Realisierungswettbewerb mit freianlagenplanerischem Ideenteil.In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3
VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10)) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los. Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen. Es werden 5 Teilnehmer gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird (Teilnehmer sh. unterIV.1.7).
Diese sind in der Höchstzahl unter Ziff.IV.1.2) enthalten. Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen gem. HOAI Teil 1 Abschnitt 1 und 2 an einen der Preisträger zu vergeben. Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII
Mit den zugehörigen allgemeinen Vertragsbestimmungen.
Beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe1; diese umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI. Der Ausrichter beabsichtigt, die Leistungsstufen 2 bis 5. Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß den Vertragsmustern stufenweise abzurufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe hinaus besteht nicht.
Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe soll durch Berufsangehörige der einzelnen Disziplinen z. B. Architekten/innen und
Landschaftsarchitekten/innen (gegebenenfalls Bewerbergemeinschaft) erfolgen. Die Beteiligung von weiteren Fachplanern ist
Möglich. Die Objektplanung für Gebäude und Innenräume wird der Honorarzone 3 und die Objektplanung für Freianlagen der Honorarzone 4 gem. HOAI zugeordnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter:
https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/memobs_e.htm
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1) Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung.
Oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EUBerufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Fachliche Anforderungen
Siehe Bewertungsmatrix für Teilnahmewettbewerb.
Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise einzureichen. Soweit der Wettbewerb interdisziplinär ist, sind die Nachweise nach den jeweiligen Fachdisziplinen gesondert und – sofern sie sich auf natürliche Personen beziehen – in Bezug auf die jeweils verantwortlichen Berufsangehörigen zu liefern.
Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.
Weitere Angaben siehe Wettbewerbsbekanntmachung Volltext und Anlage 1 Ergänzungen zur Wettbewerbsbekanntmachung unter
https://www.stbawue.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/planungswettbewerbe/index.html
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Archtekt/in und Landschaftarchitekt/in gem. Art. 2 BauKaG berechtigt sind. Weiteres sh. unter III.1.10 und VI.3 und Wettbewerbsbekanntmachung Volltext und Anlage 1 Ergänzungen zur Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
Eine Konkretisierung durch Unterkriterien wird den zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
— Städtebau und Gestaltung,
— Innere und äußere Raumqualität,
— Funktion und Erschließung,
— Programmerfüllung,
— Energie und Raumklima,
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 204 000 EUR (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Verteilung:
1) Preis 75 000 EUR (netto);
2) Preis 55 000 EUR (netto);
3) Preis 35 000 EUR (netto);
4) Preis 15 000 EUR (netto).
Anerkennungen 24 000 EUR (netto)
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, gem. §7 RPW 2013 die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Das Preisgeld wird bei der Leistungsphase 2 in Abzug gebracht.
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahl-kriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien im Sinne des § 70 Abs.2 VGV für den nachfolgenden Planungsauftrag
Eignungskriterien für den nachfolgenden Planungsauftrag siehe Anlage 5 zur Wettbewerbsbekanntmachung abrufbar unter:
https://www.stbawue.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/planungswettbewerbe/index.html
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VGV)
Zu IV.3.3 Folgeaufträge:
In Abweichung zu § 8 Abs. 2 RPW gilt gemäß der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.2013 zur RPW 2013 „Bei Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.“
Die Nennung der Namen der ausgewählten Preisrichter unter IV.3.5) erfolgt unter Vorbehalt. Bis zur Herausgabe der Auslobungsunterlagen kann es ggf. zu Änderungen und/ oder Ergänzungen kommen.
Die Erbringung der in Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung (siehe Website einfügen) erläuterten Eignungsnachweise hat erst auf Verlangen des Auslobers im Zuge des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Wettbewerbs zu erfolgen.
Es wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gem. §47 VgV hingewiesen.
Bitte beachten Sie unsere Angaben unter „Wettbewerbsbekanntmachung Volltext“ unter https://www.stbawue.bayern.de/service/information_fuer_auftragnehmer/planungswettbewerbe/index.html
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weißenburgstraße 6
Würzburg
97082
Deutschland
Telefon: +49 93139200
E-Mail: MTNzYm9kXl9iPXBxX150cmIrX152Ym9rK2Fi
Fax: +49 9313922755
Internet-Adresse: http://www.stbawue.bayern.de