Deutschland-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 054-125300
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Holbeinstraße 10
Augsburg
86150
Deutschland
Kontaktstelle(n): Staatliches Bauamt Augsburg
Telefon: +49 821-2581-0
E-Mail: MjEzaVhlWlRVWDNmZ1VUVCFVVGxYZWEhV1g=
Fax: +49 821-2581-214
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stbaa.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Forschungsgebäude ZeIT – Zentrum für Integrative und Translationale Forschung der Universitätsmedizin Augsburg
Der nichtoffene, einphasige Realisierungswettbewerb für Objektplanung Gebäude nach RPW 2013 i. V. m. Bekanntmachung OBB v. 1.10.2013 ist Bestandteil des Aufbaus der Universitätsmedizin Augsburg und umfasst einen Realisierungswettbewerb für das dritte Gebäude des Medizincampus, dem Zentrum für Integrative und Translationale Forschung (ZeIT).
Das Raumprogramm des Forschungsgebäudes umfasst mit gesamt ca. 11 900 m2 NUF1-6 das Zentrum für klinische Studien (766 m2), die Versuchstierhaltung (1 572 m2), 3 Core Facilities (gesamt 768 m2), Klinische und Klinisch-Theoretische Institute (2 744 m2), Klinische Kooperationsgruppen/Drittmittelprojekte (3.616 m2), Environmental Health Sciences (1 167 m2), Medical Information Sciences (526 m2) sowie sonstige Räume mit 235 m2 (u.a. für Gebäudebetrieb).
Die veranschlagten Bauwerkskosten (KG 300+400 nach DIN 276-1:2008-12) liegen bei ca. 115 Mio. EUR brutto. Die Kosten sind als Obergrenze zu betrachten; eine wirtschaftliche Bauweise wird vorausgesetzt.
Das im Zuge des ersten Planungswettbewerbs entstandene städtebauliche Gesamtkonzept für den Aufbau des neuen Campus gibt für die Platzierung des ZeIT-Gebäudes ein Baufeld vor, welches über die Erschließungs- und Gebäudeachsen der beiden ersten Neubauten definiert wird.
Das beschriebene Gebäude ist innerhalb des Realisierungswettbewerbs mit den beiden bereits in der Entwurfsplanung befindlichen Gebäuden des Medizincampus (Forschungsgebäude ITM und Lehrgebäude) in einen schlüssigen Kontext zu fassen. Ziel ist weiterhin die Entwicklung eines funktional überzeugenden sowie architektonisch und städtebaulich hochwertigen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Gesamtkonzepts für das Forschungsgebäude ZeIT.
Weitere Vorgaben sind der Wettbewerbsauslobung zu entnehmen, die nur die zur Bearbeitung des Wettbewerbs ausgewählten Teilnehmer erhalten.
Verfahren:
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien (sh. III.1.10) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die nach IV.1.2) zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungsunterlagen.
Es werden 5 Teilnehmer gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird (Teilnehmer sh. unter IV.1.7). Diese sind in der Höchstzahl unter Ziff. IV.1.2) enthalten.
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. HOAI Teil 3 Abschnitt 1 an einen der Preisträger zu vergeben, vorbehaltlich der Bewertung und Entscheidung des Preisgerichts. Vertragsgrundlage werden die Vertragsmuster des VHF Bayern, Abschnitt VII (http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberuflichedienstleistungen/index.php) mit zugehörigen Vertragsbedingungen. Die Beauftragung erfolgt demgemäß stufenweise, beauftragt wird zunächst nur die Leistungsstufe 1; diese umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4 gem. §§ 34 und 39 HOAI. Der Ausrichter beabsichtigt, die Leistungsstufen 2-5 (Leistungsphasen 5 – 9) gemäß den Vertragsmustern stufenweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht.
Termine:
— Veröffentlichung der Auslobung: voraussichtlich KW 22/2019,
— Abgabe Pläne: voraussichtlich KW 32/2019,
— Preisgerichtssitzung: KW 37/2019.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter: https://www.wto.org/english/tratop_e/gproc_e/memobs_e.htm
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1) Ausschlussgründe/Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist
— Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
3) Fachliche Anforderung: Referenzprojekt
Erklärung mit Angabe von 2 Projekten der Honorarzone IV, wovon mind. eines einen Anteil an Labor- und/oder Versuchstierhaltungsflächen beinhalten muss, für die der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI verantwortlich geplant hat. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-5 müssen für mind. eine Referenz innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen worden sein. Abzugeben ist die ausgefüllte und unterzeichnete Anlage 3 zur Wettbewerbsbekanntmachung „Erklärung zu Referenzprojekten“ sowie jeweils eine Kurzbeschreibung zu den beiden Projekten auf max. 1 Seite DIN A4.
4) Erklärung des Bewerbers im Falle der Beauftragung eine objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und 10 000 000 EUR für sonstige Schäden (gem. Anlage 2 zu VI.3) abzuschließen und die für die gesamte Dauer des Vertrags bis zur vollen Leistungserbringung aufrechtzuhalten.
Weitere Anforderungen/Angaben sh. Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung, abrufbar unter der unter I.3 genannten Internetadresse.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in gem. Art. 2 BauKaG berechtigt sind. Weiteres sh. unter III.1.10) und VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Eine Erläuterung wird den zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen bekanntgegeben.
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs sind:
— Städtebau (Gesamtkonzept, Maßstäblichkeit, Einbindung in die Umgebung),
— Gestaltung (Proportion, Komposition, Gesamtanmutung, Materialität, Fassadengestaltung),
— Funktionalität (Grundriss, Raumgestaltung und -bezüge),
— Energie und Raumklima,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit,
— Realisierbarkeit.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt ca. 465 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Aufteilung der Preise wird mit den Auslobungsunterlagen bekanntgegeben.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet. Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Die Verrechnung kann max. auf 3 Teilbeträge aufgeteilt werden innerhalb der ersten 3 Abschlagsrechnungen.
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können bei der Kontaktstelle gem. I.1) angefordert werden oder unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden. Die Erklärungen und – soweit gefordert – Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Eignungskriterien im Sinne § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag sh. Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung, abrufbar unter der unter I.3) genannten Internetadresse.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs.11 VgV).
Zu IV.3.4) Folgeaufträge:
In Abweichung von § 8 Abs. 2 RPW gilt gemäß der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.2013 zur RPW 2013: „Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.“
München
80534
Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Holbeinstraße 10
Augsburg
86150
Deutschland
Telefon: +49 821-2581-0
Fax: +49 821-2581-214