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  • DE-30159 Hannover, DE-30159 Hannover
  • 01/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-335333)

Umgestaltung des Steintorplatzes in Hannover


 
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    Entscheidung 21.01.2020 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 8 - max. 8
    Tatsächliche Teilnehmer: 8
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum / Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Stadt-/ Gebietsplanung
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 100.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Hannover (DE), Hannover (DE) Büroprofil
    Betreuer D&K drost consult GmbH, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Uwe Bodemann, Prof. Cornelia Müller, Prof. Jörn Walter [Vorsitz], Henrike Wehberg-Krafft
    Aufgabe
    Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage am westlichen Rand der Innenstadt der Landeshauptstadt Hannover und bildet dort den Übergang zur Nordstadt. Im Westen wird der Steintorplatz durch eine wichtige Hauptverkehrsstraße (Münzstraße) begrenzt, dort befindet sich auch eine Haltestelle (Hochbahnsteig) des städtischen Stadtbahnnetzes.

    Gegenstand des Wettbewerbs sind der Steintorplatz (Realisierungsteil, ca. 8.700 qm) sowie ein großer Bereich der unmittelbar östlich angrenzenden Fußgängerzone (Ideenteil, ca. 11.300 qm). Hier befindet sich auch ein überdimensionaler U-Bahnabgang aus den 70 er Jahren, der den Gesamteindruck der Freifläche stark dominiert.

    Die Lage des Steintorplatzes am Rande der Fußgängerzone, die umliegenden gewerblichen Nutzungen und die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, die jährlich auf dem Steintor stattfinden, bestimmen das Bild des Platzes. Die Fläche selber ist urban gestaltet und bietet heute wenig Aufenthaltsqualität, einziger Ankerpunkt ist ein Eispavillon am östlichen Platzrand. Durch das südlich angrenzende Rotlichtviertel wird der Platz - insbesondere in den Nachtstunden - durch deutlich andere Nutzergruppen frequentiert, als dies tagsüber der Fall ist. Dies gilt es, bei der Planung zu berücksichtigen.

    Da der Platz funktionale und gestalterische Mängel aufweist, soll er durch eine freiraumplanerische Umgestaltung einen Wandel erfahren.
    Leistungsumfang
    Das Wettbewerbsverfahren wird begleitet von einem bereits im Vorfeld breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess (siehe auch https://www.steintor-dialog.de/). Von Juni bis Dezember 2018 hatten interessierte Bürger*innen Gelegenheit, sich über vielfältige Beteiligungsformate zur Neugestaltung des Platzes einzubringen. Als zentrales Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde die "SteintorDNA" entwickelt - ein Dokument, das sowohl die übergeordneten Qualitäten des Platzes im Kontext der hannoverschen Innenstadt beschreibt, als auch Empfehlungen zu den Themenfeldern Raumstruktur, Grün, Nutzung und Mobilität umfasst. Die als Anlage beigefügte "Steintor-DNA" ist dem Wettbewerbsentwurf zugrunde zu legen.

    Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei sollen sich die ausgewählten Büros in einer Auftaktveranstaltung zunächst den Bürger*innen vorstellen (Sommer 2019). Weiterhin ist eine öffentliche Zwischenpräsentation der Arbeiten (Vorentwürfe) als Teil der Vorprüfung geplant. Um die Anonymität der Entwurfsverfasser im Rahmen des Verfahrens zu gewährleisten, wird die Vorstellung der Entwürfe durch das wettbewerbsbetreuende Büro erfolgen. Während der Zwischenpräsentation haben die Bürger*innen die Möglichkeit, zu den Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Bürgerbeiträge zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht sowie den Büros (projektbezogen) zur Kenntnis geben. Anschließend erfolgt eine nicht öffentliche Sitzung des Preisgerichtes zur Zwischenpräsentation und ihren Erkenntnissen. Das Preisgericht wird Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Wettbewerbsentwürfe aussprechen. Die Büros erhalten danach mind. 4 Wochen Zeit für die finale Erstellung der Wettbewerbsarbeiten.

    Nach Abgabe der finalen Wettbewerbsarbeiten werden diese erneut der Öffentlichkeit als Teil der Vorprüfung vorgestellt, die Präsentation erfolgt hier zur Sicherung der Anonymität ebenfalls durch das wettbewerbsbetreuende Büro. Auch zu den finalen Wettbewerbsarbeiten können die Bürger*innen Stellung nehmen; diese Beiträge wird die Verwaltung zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht zur Kenntnis geben. Im Anschluss erfolgt die finale Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht (Ende 2019).

    Die Baukosten der Freiraumplanung liegen für den Realisierungsteil bei ca. 3,1 Mio. Euro netto, für den Ideenteil bei ca. 4 Mio. Euro netto (ohne mögl. Rückbaukosten für den U-Bahnabgang).

    Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in 2021 mit dem Umbau des Platzes zu beginnen.
    Informationen

    Bekanntmachung

    IV.3.1) Angaben zu Preisen

    Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja

    Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

    Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 100.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 50.000,- Euro (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:

    1. Preis: 25.000,- Euro

    2. Preis: 15.000,- Euro

    3. Preis: 10.000,- Euro

    Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (50.000,- Euro) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer*innen des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

    IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

    Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 100.000,- Euro (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (50.000,- Euro) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer*innen für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

    Adresse des Bauherren Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
    DE-30159 Hannover
    Projektadresse Am Steintor
    DE-30159 Hannover
    TED Dokumenten-Nr. 163214-2019
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    •  

      Deutschland-Hannover: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2019/S 069-163214

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission für Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
      Brüderstraße 5
      Hannover
      30159
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
      Telefon: +49 511-168-42870
      E-Mail: MTJxc2BrZ3FxZ21sPmZfbGxtdGNwK3FyX2JyLGJj
      Fax: +49 511-168-42087
      NUTS-Code: DE929

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.hannover.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.niedersachsen.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Umgestaltung Steintor mit Ideenteil bis Schillerdenkmal

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 61-0407-19
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage am westlichen Rand der Innenstadt der Landeshauptstadt Hannover und bildet dort den Übergang zur Nordstadt. Im Westen wird der Steintorplatz durch eine wichtige Hauptverkehrsstraße (Münzstraße) begrenzt, dort befindet sich auch eine Haltestelle (Hochbahnsteig) des städtischen Stadtbahnnetzes.

      Gegenstand des Wettbewerbs sind der Steintorplatz (Realisierungsteil, ca. 8.700 qm) sowie ein großer Bereich der unmittelbar östlich angrenzenden Fußgängerzone (Ideenteil, ca. 11.300 qm). Hier befindet sich auch ein überdimensionaler U-Bahnabgang aus den 70 er Jahren, der den Gesamteindruck der Freifläche stark dominiert.

      Die Lage des Steintorplatzes am Rande der Fußgängerzone, die umliegenden gewerblichen Nutzungen und die verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen, die jährlich auf dem Steintor stattfinden, bestimmen das Bild des Platzes. Die Fläche selber ist urban gestaltet und bietet heute wenig Aufenthaltsqualität, einziger Ankerpunkt ist ein Eispavillon am östlichen Platzrand. Durch das südlich angrenzende Rotlichtviertel wird der Platz — insbesondere in den Nachtstunden — durch deutlich andere Nutzergruppen frequentiert, als dies tagsüber der Fall ist. Dies gilt es, bei der Planung zu berücksichtigen.

      Da der Platz funktionale und gestalterische Mängel aufweist, soll er durch eine freiraumplanerische Umgestaltung einen Wandel erfahren.

      Das Wettbewerbsverfahren wird begleitet von einem bereits im Vorfeld breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess (siehe auch https://www.steintor-dialog.de/). Von Juni bis Dezember 2018 hatten interessierte Bürger/innen Gelegenheit, sich über vielfältige Beteiligungsformate zur Neugestaltung des Platzes einzubringen. Als zentrales Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde die „Steintor-DNA“ entwickelt – ein Dokument, das sowohl die übergeordneten Qualitäten des Platzes im Kontext der hannoverschen Innenstadt beschreibt, als auch Empfehlungen zu den Themenfeldern Raumstruktur, Grün, Nutzung und Mobilität umfasst. Die als Anlage beigefügte „Steintor-DNA“ ist dem Wettbewerbsentwurf zugrunde zu legen.

      Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei sollen sich die ausgewählten Büros in einer Auftaktveranstaltung zunächst den Bürger/innen vorstellen (Sommer 2019). Weiterhin ist eine öffentliche Zwischenpräsentation der Arbeiten (Vorentwürfe) als Teil der Vorprüfung geplant. Um die Anonymität der Entwurfsverfasser im Rahmen des Verfahrens zu gewährleisten, wird die Vorstellung der Entwürfe durch das wettbewerbsbetreuende Büro erfolgen. Während der Zwischenpräsentation haben die Bürger/innen die Möglichkeit, zu den Vorentwürfen Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird die Ergebnisse der Bürgerbeiträge zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht sowie den Büros (projektbezogen) zur Kenntnis geben. Anschließend erfolgt eine nicht öffentliche Sitzung des Preisgerichtes zur Zwischenpräsentation und ihren Erkenntnissen. Das Preisgericht wird Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Wettbewerbsentwürfe aussprechen. Die Büros erhalten danach mind. 4 Wochen Zeit für die finale Erstellung der Wettbewerbsarbeiten.

      Nach Abgabe der finalen Wettbewerbsarbeiten werden diese erneut der Öffentlichkeit als Teil der Vorprüfung vorgestellt, die Präsentation erfolgt hier zur Sicherung der Anonymität ebenfalls durch das wettbewerbsbetreuende Büro. Auch zu den finalen Wettbewerbsarbeiten können die Bürger/innen Stellung nehmen; diese Beiträge wird die Verwaltung zusammenfassen, verschriftlichen und dem Preisgericht zur Kenntnis geben. Im Anschluss erfolgt die finale Bewertung und Prämierung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht (Ende 2019).

      Die Baukosten der Freiraumplanung liegen für den Realisierungsteil bei ca. 3,1 Mio. EUR netto, für den Ideenteil bei ca. 4 Mio. EUR netto (ohne mögl. Rückbaukosten für den U-Bahnabgang).

      Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt in 2021 mit dem Umbau des Platzes zu beginnen

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Insgesamt sollen 8 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen. Die 8 Teilnehmer/innen sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden (6 „Büros mit Bauerfahrung“ und 2 „Junge Büros“).

      Anforderungen an alle Bewerber/innen

      Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerber/innen folgende Mindestanforderungen zwingend zu erfüllen:

      — Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert),

      — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung des/der für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber/innen oder Führungskräfte);

      Anforderungen an „Büros mit Bauerfahrung“

      Von diesen Büros sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

      — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 500 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre,

      — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 5 festangestellte Landschaftsarchitekt/innen bzw. Absolvent/innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber/innen, Geschäftsführer/innen etc. beschäftigt waren;

      — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggeber/innen oder öffentlich geförderten Baumaßnahmen anhand von mind. 1 Referenzprojekt.

      Anforderungen an „Junge Büros“

      Von diesen Büros ist zusätzlich folgende Mindestanforderung zu erfüllen:

      — Nachweis für alle Büroinhaber/innen, Geschäftsführer/innen und Entwurfsverfasser/innen, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 1.1.2014 erfolgte.

      Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o.g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer/innen zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.

      Teilnahmewettbewerb

      Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.

      Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der unter Punkt 1.3) Kommunikation angegebenen Internetseite der LHH für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.

      Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MThtJm9ZZGxdajhcamdrbCVbZ2ZrbWRsJlxd. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der unter Punkt 1.3) Kommunikation angegebenen Internetseite der LHH veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen u. deren Beantwortung zu informieren.

      Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb u. zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen und sind zwingend zu berücksichtigen!

      Die Anlage „Vertragsmuster“ dient ausschließlich zur Information.

      Auswahl der „Büros mit Bauerfahrung“

      Die Auswahl von 6 Teilnehmenden erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI einzureichenden Referenzprojekte.

      Auswahl der „Jungen Büros“

      Die Auswahl von 2 Teilnehmenden erfolgt per Losziehung.

      Weitere Angaben zur Auswahl der Büros in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ u. „Auswahlbogen“ sind zwingend zu berücksichtigen.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

       

      Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.

       

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien

      Formalleistungen;

      Freiraumplanerisches Konzept;

      Funktionales Konzept;

      Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 02/05/2019
      Ortszeit: 13:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 05/06/2019
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 100 000,- EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 50 000,- EUR (netto) für 3 Preise zur Verfügung gestellt werden:

      1. Preis: 25 000,- EUR

      2. Preis: 15 000,- EUR

      3. Preis: 10 000,- EUR

      Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.

      Es ist beabsichtigt, einen Teil der Gesamtwettbewerbssumme (50 000,- EUR ) in Form von Aufwandsentschädigungen auszuschütten und zu gleichen Teilen an die Teilnehmer/innen des Wettbewerbs für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2).

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Die gemäß RPW 2013 ermittelte Wettbewerbssumme von 100 000,- EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (50 000,- EUR) zu gleichen Teilen an die Wettbewerbsteilnehmer/innen für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Das Verfahren wird mit der Architektenkammer Niedersachsen abgestimmt.

      Die Ausloberin empfiehlt den teilnehmenden Büros, sich bei der Bearbeitung der Verfahrensaufgabe durch eine/n freischaffende/n Künstler/in beraten zu lassen. Der/die freischaffende Künstler/in ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu berücksichtigen/zu benennen!

      Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 38 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:

      Realisierungsteil:

      — Leistungsphasen 2 bis 3 und Teile der Leistungsphase 5 (Leitdetails) der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI,

      — Leistungsphase 5 (anteilig, ohne Leitdetails) der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,

      — Leistungsphasen 2, 3 und 5 der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI als optionale Beauftragung entsprechend dem Ergebnis aus dem Wettbewerb (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen);

      Ideenteil:

      — Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bzw. Teile der Leistungsphase 5 der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI für die Leistungen des Ideenteils als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen),

      — Leistungsphasen 2, 3 und 5 der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI für den Ideenteil als optionale Beauftragung entsprechend dem Ergebnis aus dem Wettbewerb (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen).

      Die Ausloberin beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen gem. § 14 (4) Nr. 8 an den Gewinner (d.h. an den 1. Preisträger) des freiraumplanerischen Wettbewerbs zu vergeben. Der Gewinner des freiraumplanerischen Wettbewerbs wird im Anschluss an den Wettbewerb zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen.

      Sofern einer Beauftragung des 1. Preisträgers ein wichtiger Grund entgegensteht und ein Vertragsschluss nicht zustande kommt, wird die Ausloberin mit allen Preisträgern über die ausgeschriebenen Leistungen verhandeln. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den in der Angebotsaufforderung benannten Kriterien.

      Sofern sich herausstellt, dass das Preisgericht einen Teilnehmenden der Kategorie „Junge Büros“ als einen der Preisträger ausgewählt hat und dieser zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert wird, ist im Zuschlagsfall eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro gefordert. Der Preisträger ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro in Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen/leistungsstarken Landschaftsarchitekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für „Büros mit Bauerfahrung“ erfüllt werden.

      Nähere Informationen zum Verhandlungsverfahren sind dem Dokument „Verfahrenshinweise“ zu entnehmen und zwingend zu berücksichtigen.

      Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung sollen im Auftragsfall angehoben werden. Näheres hierzu siehe Dokument „Verfahrenshinweise“.

      Die Unterlagen stehen Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung unter:

      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YRAYSRR/documents

      Abschnitt Nummer: I.3 )

      Stelle des zu berichtigenden Textes: Kontaktstelle, weitere

      D&K Drost-consult GmbH, Kajen 10, 20459 Hamburg

      Frau Ulrike Walter

      MTZvKHFbZm5fbDpebGltbiddaWhtb2ZuKF5f

      Telefon: +49 40360984-25

      Fax: +49 40360984-11

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Auf der Hude 2
      Lüneburg
      21339
      Deutschland
      Fax: +49 4131152943
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
      Auf der Hude 2
      Lüneburg
      21339
      Deutschland
      Fax: +49 4131152943
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit

      1. der/die Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem/der Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem/der Auftraggeber/in gerügt werden;

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem/der Auftraggeber/in gerügt werden;

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
      Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
      Hannover
      30159
      Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      01/04/2019
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 04.04.2019
Ergebnis veröffentlicht 19.02.2020
Zuletzt aktualisiert 27.07.2020
Wettbewerbs-ID 2-335333 Status Kostenpflichtig
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