Deutschland-Beelitz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 078-187904
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Berliner Str. 202
Stadt Beelitz
14547
Deutschland
Kontaktstelle(n): Dombert Rechtsanwälte, Potsdam
E-Mail: MjExa1pnXFZXWldaWmFeaW81WWRiV1pnaSNZWg==
NUTS-Code: DE40E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beelitz.de
Linienstraße 52
Berlin
10119
Deutschland
E-Mail: MTNzYm9kXl9iX2JiaWZxdz1hbGpfYm9xK2Fi
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kuula.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für das Festspielareal Beelitz
Die Stadt Beelitz richtet die 7. Landesgartenschau in Brandenburg 2022 aus. Auf Grundlage eines im Rahmen der Bewerbung der Stadt Beelitz um die Landesgartenschau 2022 erarbeiteten Konzeptes soll ein neuer Park für die Bewohner, Besucher und Touristen der Stadt Beelitz geschaffen werden. Er soll sich gleichermaßen zu einem attraktiven Ort für Freizeit und Erholung entwickeln. Bestandteil dieses Parks ist das zukünftige „Festspielareal“, das sich südlich der Nieplitz befindet. Es bildet mit den in direkter Verknüpfung zur Altstadt gelegenen Teilräumen „Park an der Nieplitz“ und den „Archegärten mit Mühlteich“ den eintrittspflichtigen Kernbereich für die Landesgartenschau. Alle größeren Veranstaltungen, Konzerte etc. während der Gartenschau werden hier stattfinden. Ziel ist es, diesen Bereich langfristig als Kulturort zu etablieren. Veranstaltungen mit bis zu 550 Gästen bei Kulturveranstaltungen sollen hier möglich sein.
Für dieses Festspielareal führt die Stadt Beelitz einen Planungswettbewerb durch. Der Wettbewerb wird als offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb für Landschaftsarchitekten oder für Arbeitsgemeinschaften aus federführenden Landschaftsarchitekten mit Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren gemäß §3 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und der Vergabeverordnung durchgeführt.
Nach Abschluss des Wettbewerbs soll mit den aus dem Wettbewerb hervorgehenden Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach den Vorgaben der VgV durchgeführt werden, in dessen Ergebnis einer der Preisträger mit den Planungsleistungen bzgl. der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe beauftragt werden soll. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auslober beabsichtigt mindestens die Leistungsphase 2 bis 5 gemäß HOAI 2013 § 39 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder – im Falle der Beauftragung nur einzelner Teilbereiche – der übrigen Teilbereiche besteht nicht.
Weitere Einzelheiten zum Wettbewerb entnehmen Sie bitte der Auslobungsunterlage (abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLGYVL4/documents, dort unter "Leistungsbeschreibungen", dort "01_Auslobung Festspielareal Beelitz.pdf")
Leader-Förderung (jedoch bezogen auf die spätere Umsetzung, nicht den Wettbewerb selbst)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Landschaftsarchitekten oder Arbeitsgemeinschaften aus federführenden Landschaftsarchitekten mit Architekten / bauvorlageberechtigten Ingenieuren im Sinne von Ziffer 1.4 der Auslobungsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Entsprechend Ziff. 1.12 der Auslobungsunterlage gilt Folgendes:
Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Absatz 2 der RPW 2013 dargestellt. Ergänzend gilt Folgendes:
Die eingereichten Arbeiten werden mit Hilfe eines Kriterienkataloges vorgeprüft, der mit dem Preisgericht abgestimmt ist. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen
zur Unterstützung der Vorprüfer hinzugezogen werden. Eine zweiphasige Vorprüfung bleibt vorbehalten. Dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt, die Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten.
Wettbewerbe, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht werden, verstoßen Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei Folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
Konzept
— Leitidee, Grundstruktur,
— Raumbildung und Verknüpfung,
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld,
— Erschließung, Orientierung und Durchwegung,
— Umgang mit Bestandsgebäuden.
Gestaltung
— Gestaltungsqualiät,
— Vegetation,
— Material,
— Natur- und Landschaftsschutz0
Nutzungen
— räumlich-gestalterisches und räumlich-funktionales Konzept.
Festspielareal Beelitz Teil 1 Verfahren | 16
Realisierbarkeit / Wirtschaftlichkeit
— Einhaltung verbindlicher Vorgaben
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Herstellungs- und Lebenszykluskosten
Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.
Entsprechend Ziff. 1.13 der Auslobungsunterlage gilt Folgendes:
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis des § 39 HOAI ermittelt.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 36.000,00 Euro (netto) zur Verfügung.
Es ist folgende Aufteilung vorgesehen:
1. Preis 17 000 EUR
2. Preis 10 000 EUR
3. Preis 6 000 EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 3 000 EUR zur Verfügung.
Entsprechend Ziff. 1.13 der Auslobungsunterlage gilt Folgendes:
Über die Preise und Anerkennungen hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des
Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen
Nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungskriterien für das Vergabeverfahren nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß Ziff. 1.14 der Auslobungsunterlage:
Im Rahmen des nach Abschluss des Wettbewerbs durchzuführenden Verhandlungsverfahrens gelten die nachfolgend dargestellten Eignungsanforderungen. Die Bieter haben die entsprechenden Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens dieser Eignungskriterien in dem Verhandlungsverfahren einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise zum Vorliegen dieser Eignungskriterien nachzufordern.
— Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
Abgabe der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)
Nachweis eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) in Höhe von 250 000,00 EUR brutto bezogen auf die drei Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018.
Bestehen eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes des Bieters (bzw. der Bietergemeinschaft) mit einer Deckung für Personenschäden von mindestens 2 Mio. EUR (brutto) sowie für Sach- und Vermögensschäden von mindestens € 1 Mio. (brutto). Als Nachweis ist die verbindliche Erklärung des Versicherers ausreichend, dass er im Falle der Beauftragung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit vorgenannten Deckungssummen abzuschließen bereit ist.
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen:
Art der Leistungen: Planungsleistungen nach § 39 HOAI
Honorarzone: IV oder höher
Leistungsspektrum: mindestens Leistungsphasen 3 bis 8
Baukosten: 1,0 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500
Leistungszeitraum: Die Leistungen der Referenzprojekte müssen nach dem 1.4.2012 erbracht worden sein. Mit der Leistungsphase 3 kann vorher begonnen worden sein; sie muss nach dem 1.4.2012 zum Abschluss gebracht worden sein.
Termine im Wettbewerbsverfahren gemäß 1.19 der Auslobungsunterlage:
Veröffentlichung der Aufgabenstellung 17.4.2019
Rückfragen schriftlich per mail bis 29.4.2019
Rückfragenkolloquium / Ortsbesichtigung 2.5.2019
Beantwortung der Rückfragen bis 10.5.2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 28.6.2019
Preisgerichtssitzung 24.7.2019
Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich August 2019.
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.482109.de
Es können Nachprüfungsanträge gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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