Deutschland-Konstanz: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 080-192524
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Benediktinerplatz 1
Konstanz
78467
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Karin Seidl
Telefon: +49 75318001540
E-Mail: MjE5WE5fVlsbYFJWUVktWV9OWFsbUVI=
Fax: +49 75318001550
NUTS-Code: DE138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrakn.de
Obere Waldplätze 13
Stuttgart
70569
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Yvonne Allner
Telefon: +49 71113172101
E-Mail: MTV0cWppaWApXGdnaWBtO19tYG5qKV5qaA==
Fax: +49 7111317402101
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Berufsschulzentrum Konstanz
Es werden Objektplanungsleistungen ausgeschrieben, die stufenweise für die LPH 2 bis 8 beauftragt werden sollen. Ziel ist der Neubau des Berufsschulzentrums Konstanz in mehreren Bauabschnitten. Im zukünftigen Berufsschulzentrum werden zwei Berufsschulen (gewerblich und kaufmännisch) zusammengelegt. Die Ergebnisse einer bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie liegen dem Projekt zugrunde. In einem dreistufigen Planerauswahlverfahren mit integriertem
Planungswettbewerb nach RPW werden die Objektplanungsleistungen vergeben. Die Gesamtmaßnahme sieht bis voraussichtlich Ende 2027 die Realisierung von ca.
25 600 m2 BGF zzgl. Sporthalle vor. Realisiert werden sollen voraussichtlich zwei Schulgebäude, eine Werkstatt und eine 3-Feld-Sporthalle.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 2-8 gemäß § 34 HOAI erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten,
Dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 15 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2,
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW,
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3 bis 5 Teilnehmer).
Zur Abgabe der Teilnahmeerklärung ist der Teilnameantrag zu verwenden. Dieser liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Hier sind die Aufforderungen detailliert beschrieben.
Die Auslobung wird den Teilnehmern der Stufe 2 des Verfahrens rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Der Sieger des 3-stufigen Verfahrens wird am Ende der Stufe 3 festgestellt. Die Vergabe des Auftrags erfolgt Anfang 2020.
Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung der Objektplanung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekt/Architektin
Abschnitt IV: Verfahren
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der Bieterplattform Tender 24 zur Verfügung gestellt.
1. Preis: 124 000,00 EUR netto
2. Preis: 78 000,00 EUR netto
3. Preis: 46 000,00 EUR netto
2 Anerkennungen: je 32 000,00 EUR netto
Siehe IV.3.1).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
IV Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVnZWAiV2xhI1la
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften Bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).