Deutschland-Großlangheim: Architekturentwurf
2019/S 086-207550
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Schwarzacher Str. 4
Großlangheim
97320
Deutschland
Telefon: +49 932597320
E-Mail: MTdiZ19oOWBraGxsZVpnYGFeYmYnXV4=
Fax: +49 9325973240
NUTS-Code: DE268
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wiesenbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nicht offener, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem und frei raumplanerischen Ideen teil nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und anschließendem VgV-Verfahren. Wettbewerbsgegenstand des hoch baulichen Realisierungsteils ist die Sanierung einer Hofanlage im Zentrum der Gemeinde Wiesenbronn und deren Umnutzung zu einem Bürgerhaus. Im Ideen teil soll das weitere Umfeld um das Rathaus und dem neu zu planenden Bürgerhaus betrachtet werden. Ein ca. 2 700 m2 großer Bereich soll sich mit der Bebauung zweier Gundstücke befassen, die aufgrund Ihrer zentralen Lage mit höherwertigen Nutzungen belegt werden sollen. Ein weiterer ca. 1 850 m2 großer Teilbereich soll sich mit der Umgestaltung der stark befahrenen Hauptstraße im Kernbereich befassen.
Die Gemeinde Wiesenbronn beabsichtigt mit der Bebauung der Grundstücke 289/1 und 296 inkl. der Gestaltung der angrenzenden Freiräume entlang der Hauptstraße und der Kleinlangheimer Straße, sowie mit der Einrichtung eines Bürgerhauses mit Tourist-Info und Veranstaltungsräumen eine nachhaltige Stärkung des Ortskerns.
Wettbewerbsgegenstand des hoch baulichen Realisierungsteils ist die Sanierung einer Hofanlage im Zentrum der Gemeinde Wiesenbronn und deren Umnutzung zu einem Bürgerhaus.
Im Ideenteil soll das weitere Umfeld um das Rathaus und dem neu zu planenden Bürgerhaus betrachtet werden.
Ein ca. 2 700 m2 großer Bereich soll sich mit der Bebauung zweier Gundstücke Befassen, die aufgrund Ihrer zentralen Lage mit höherwertigen Nutzungen
belegt werden sollen.
Ein weiterer ca. 1 850 m2 großer Teilbereich soll sich mit der Umgestaltung der stark befahrenen Hauptstraße im Kernbereich befassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober angegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. der Bewerbungsbogen kann ab dem 2.5.2019 unter der Adresse https://www.staatsanzeiger-eservices.de heruntergeladen werden.
Mit der Bewerbererklärung erklären die Bewerber ihre Fachkunde und ihre Eignung in Bezug auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe.
Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Angaben/Erklärungen/Nachweise vorlegen:
— vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbung einschließlich aller geforderten Formblätter inklusive jeweiliger Anlagen,
— Benennung von einem Referenzprojekt vergleichbarer Komplexität (Honorarzone III gem. HOAI) der letzten 10 Jahre (Stichtag ist das Datum der Veröffentlichung). Zugelassen sind hierbei konkrete Projekte oder Wettbewerbserfolge/ hier: Preise oder Anerkennungen). Die Projekte sind auf den dafür vorgesehenen Formblättern mit den geforderten Informationen darzustellen. Die Referenzprojekte können auch durch den Bewerber für ein anderes Büro, in dem der Bewerber vorher angestellt war, erbracht worden sein. Es ist für diesen Fall jedoch nachzuweisen, dass der Bewerber dieses Projekt als Hauptverantwortlicher Projektleiter in dem entsprechenden Büro erbracht hat. Das Büro, unter dessen Namen das Projekt realisiert wurde, ist hierbei mit Ansprechpartner zu benennen.
— Erklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Darüber hinaus abgegebene Unterlagen bleiben unberücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss des Bewerbers.
Teilnahmehindernisse:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Alle folgend benannten Eignungskriterien sind nur und ausschließlich von den Preisträgern nachzuweisen:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 200 000 EUR für sonstige Schäden.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern einschließlich dem Büroinhaber/Geschäftsführer mit abgeschlossenem Studium der Architektur (Dipl.-Arch., Dipl.-Ing. (Arch), Master in Architektur an einer Universität oder Fachhochschule) oder vergleichbarer Abschluss,
— mindestens Erklärung über die genutzten Datenaustauschformate für CAD, Textverarbeitung und Tabellenkalkulation.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Teilnahmeberechtigt sind ArchitektInnen und LandschaftsarchitektInnen in einer Bewerbergemeinschaft.
Die Federführung für die Bewerbergemeinschaft liegt beim Architekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Bewirbt sich ein Büro, in dem die Fachdisziplinen Architekt und Landschaftsarchitekt innerhalb des Büros vertreten sind, gilt dies auch als Bewerbergemeinschaft. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn oder LandschaftsarchitektIn zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als ArchitektIn, oder LandschaftsarchitektIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/ EU entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn in Summe die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien – vorbehaltlich Änderungen in der Preisgerichtssitzung – beurteilt:
– Städtebauliche Qualität,
– Gestalterische Qualität,
– Erfüllung des Programms und der funktionalen Anordnungen,
– Umgang mit dem Bestand und historischem Kontext,
– Ökologie, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
– Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit.
Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien weiter zu differenzieren und zu gewichten. Es werden keine Ausschlußkriterien formuliert.
Preise und Anerkennungen:
1) Preis 18 500,00 EUR;
2) Preis 9 500,00 EUR;
3) Preis 7 000,00 EUR.
2 Anerkennungen à 4 250,00 EUR 8 500,00 EUR
Gesamt netto 43 500,00 EUR
Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissummen durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wettbewerb ist ausgelobt als nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013 im Sinne eines hoch baulichen Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem und freiraumplanerischen Ideenteil.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen.
Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV eingeladen. Arbeitsgemeinschaften aus dem Wettbewerb treten als Bietergemeinschaften auf. Bietergemeinschaften dürfen nach Abschluss des Wettbewerbs nicht mehr eingegangen oder erweitert werden.
Bei einstimmigen Beschluss des Preisgerichts erhält der 1. Preisträger den Auftrag ohne Verhandlungsverfahren.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs die geforderten Eignungskriterien nachweisen.
Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die nicht die Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen haben, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Eine Beurteilungskommission aus Vertretern der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Innerhalb von 7 Werktagen nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmern der Tag für das Verhandlungsverfahren bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt. Das Verhandlungsverfahren findet voraussichtlich spätestens acht Wochen nach Abschluss des Wettbewerbs statt.
Der Auftrag wird an einen Bieter oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung nach folgenden Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht:
A) Platzierung im Wettbewerb 40 %;
B) Vertiefung der Wettbewerbsbeiträge 20 % Grundlage ist die Beurteilung der Qualitäten und Mängel der einzelnen Arbeiten durch das Preisgericht. 20 %;
C) Projektteam und Qualifikation 20 %:
1) Projektleiter 7,5 %;
2) Stellvertretender Projektleiter 5 %;
3) Weitere Teammitglieder mit Zusatzqualifikationen 7,5 %.
D) Projektorganisation und -koordination 10 %:
1) Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Regelmäßige Präsenz 4 %;
2) Darstellung der Terminplanung und der Methode der Terminsicherung 3 %;
3) Methode der Kostensicherung 3 %.
E) Honorar 10 %:
1) Stundensätze für Leistungen außerhalb der HOAI 6 %;
2) Ansatz für Nebenkosten 4 %.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden, die sich entsprechend der Wichtung auf die einzelnen Zuschlagkriterien A bis E verteilen. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird im Katalog der Zuschlagskriterien die differenzierte Bepunktung der einzelnen Kriterien bekanntgegeben.
Promenade 27
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKWlqbV9dXHRgbWk7bWBiKGhhbSldXHRgbWkpX2A=
Fax: +49 981531837
Waisenhausstraße 4
München
80637
Deutschland
Eventuelle vergaberechtliche Einwendungen gegenüber den der Bekanntmachung, dem Teilnahmeantrag oder den weiteren Vergabe und Vertragsunterlagen bzw. Auslobungsunterlagen zu entnehmenden Festlegungen und Bedingungen des Vergabeverfahrens müssen zu ihrer zulässigen Geltendmachung unverzüglich gerügt werden.
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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