Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 091-219397
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Eduard-Schulte-Straße 1
Düsseldorf
40225
Deutschland
E-Mail: MTc7RTtPXmtgWlteOVtlWydna3AnXV4=
NUTS-Code: DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Düsseldorf/B 1 Völklinger Str.- Revitalisierung: Architektenwettbewerb Generalplanung – 065-19-00341
Verhandlungsverfahren gem. § 17 (1) VgV mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 i. V. m. § 14 (4) 8 VgV und EU-weitem Bewerbungsverfahren – Revitalisierung Hochhaus B1 Düsseldorf.
Zweck des Verfahrens ist das seit 2009 leer stehende Gebäude durch eine umfangreiche Revitalisierung für heutige Anforderungen an eine klassische Büronutzung zu qualifizieren. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fassadengestaltung. Das Gebäude umfasst 14 oberirdische Geschosse mit einer BGF von ca. 12 000 qm. Das vorgelagerte Wettbewerbsverfahren tritt gem. § 14 (4) 8 VgV an die Stelle des Teilnahmewettbewerbs des Verhandlungsverfahrens gem. § 17 (1) VgV und wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit EU-weitem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Der Wettbewerb ist bei der AKNW unter der Nr. W 26/19 am 3.5.2019 registriert worden. Der Auslober plant mit einem Gesamt-Bauvolumen von rd. 19 Mio. EUR netto. Gegenstand der stufenweise (LP 1-3, 4-5, 6-7, 8-9) zu vergebenen Leistungen sind die Leistungsbilder gem. §§ 34, 51 u. 55 HOAI sowie Fassadenplanung, Brandschutz und Bauphysik. Die Vergabe an einen Generalplaner bzw. eine Generalplanungsgemeinschaft (Beauftragung als ARGE) ist vorgesehen.
Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Auftraggeber sieht die generalplanerische Leitung durch eine/einen Architektin/Architekten vor. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 43 Abs. 1 VgV benennen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen 6 Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften ihrer Eignung gemäß § 42 VgV zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1-10) ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich, insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen zu übermitteln. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig.
Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der unter lit. I.1) genannten Kontaktstelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Elektronisch übermittelte Bewerbungen sind unzulässig.
Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß Anlagen 1-10 sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich die Auftraggeberin vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen zur Eignungsprüfung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Anhand der Anlagen 1-10 werden die Eignungskriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse ggf. festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind in deutscher Sprache zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend, sofern sie im Sinne einer Eigenerklärung abgegeben und unterschrieben wurde. Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 240 Punkte. Detaillierte Angaben zur Auswahl sind den Anlagen 8-10 zu entnehmen. Im Teilnahmewettbewerb werden 6 Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Ge-samtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehr als sechs Bewerber gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich die Auftraggeberin vor, gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung siehe Bewerberformulare.
Insbesondere werden zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten nachfolgende Kriterien zugrunde gelegt. Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert. Das Preisgericht hat das Recht, die unten genannten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren:
1) Gestalterische und räumliche Qualitäten;
2) funktionale Aspekte;
3) bautechnische Aspekte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten/Architektinnen und Ingenieure/Ingenieurinnen (gemäß Ziff. III.1.10)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYSYJ
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 12 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mercedesstraße 12
Düsseldorf
40470
Deutschland
Fax: +49 21161700-898