Deutschland-Wiesau: Architekturentwurf
2019/S 128-314409
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Marktplatz 1
Wiesau
95676
Deutschland
E-Mail: MjE1YWBkZWRlVl1dVjFoWlZkUmYfVVY=
NUTS-Code: DE23A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesau.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjEwY1dfYjZlWFtoZmhfYmJbaFdoWV5falthaltkJFpb
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTRpXWVoPGteYW5sbmVoaGFuXW5fZGVwYWdwYWoqYGE=
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener Realisierungswettbewerb für das Projekt „Bahnhofsgebäude Wiesau mit Umgriff“, Markt Wiesau
Der Markt Wiesau beabsichtigt den im zentralen Ortsbereich gelegenen Bahnhof zu revitalisieren. Der Bahnhof liegt nahe der Ortsmitte und in unmittelbarer Nähe des Berufschulzentrums.
Das Wettbewerbsgebiet hat insgesamt eine Größe von ca. 9 812 m2. Die Gleisanlagen befinden sich östlich des Bahnhofgebäudes, im Westen liegt der Bahnhofsplatz mit einer Bushaltestelle der RBO (Regionalbus Ostbayern).
Der aktuelle Zustand des nichtdenkmalgeschützten Gebäudes ist durch die Jahre des Leerstands und den daraus resultierenden Schäden durch Vandalismus, sowie durch einen mangelnden Bauunterhalt gekennzeichnet. In allen Geschossen gibt es Feuchtigkeitsschäden. Das Gebäude weist neben der einzigartigen Lage eine hohe architektonische Qualität auf. Die solide massive Bauweise erlaubt eine vielseitige Nutzung. Mit der Aufwertung des Bahnhofsareals könnte zusätzlich zum Ortszentrum ein weiterer Anziehungspunkt entstehen. Im Gebäude soll u. a. eine Wartehalle, eine öffentliche Toilettenanlage, ein Dienstzimmer für Mitarbeiter der RBO, ein Bereich für museale Zwecke, die Gemeindebücherei mit Nebenräumen und im 1. Obergeschoss eine Praxis entstehen. Die Dachgeschosse können in das Planungskonzept miteinbezogen werden.
Die Erschließung des Gebäudes ist barrierefrei zu planen und eine Aufzuganlage in Richtung Bahnsteig vorzusehen. Die Aufzuganlage ist so zu konzipieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine barrierefreie Anbindung, seitens der Bahn, zu den Gleisen erstellt werden könnte. Eine mögliche Brücke ist nicht Teil dieses Wettbewerbs.
In der Freifläche südlich des Gebäudes ist ein Park & Ride Platz mit E-Ladesäulen, Radabstellmöglichkeiten sowie ein musealer Außenbereich vorgesehen. Die Gebäude in diesem Bereich werden zum Teil abgebrochen, s. Anlage 07. Das südlich gelegene Pendant zum Hankerla-Haus kann, im Hinblick auf das Gesamtensemble, erhalten und mit einer neuen Nutzung versehen werden.
Die Freiflächen zwischen den Gebäude und den Gleisen sind grünordnerisch aufzuwerten um eine einladende Situation zu schaffen.
Die vor dem Bahnhofsgebäude vorhandene Bushaltestelle wird aufgelöst und soll nördlich des Gebäudes im Bereich des Hankerla-Hauses neu gestaltet werden. Es sollten Haltestellen für 3 Busse gleichzeitig und ein überdachter Wartebereich eingerichtet werden. Das Hankerla-Haus steht nicht zur Verfügung, es wird weiterhin als Vereinsheim genutzt.
Als Anhaltspunkt kann die Machbarkeitsstudie „Revitalisierung Bahnhof Wiesau“ aus dem Jahr 2012 vom Architekturbüro Brückner & Brückner, sowie die Bachelorarbeit „Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für den Bahnhof Wiesau“ von Romina, Maria Fiala von 2015 herangezogen werden (siehe Anlage 05 und 06).
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger, die für die Umsetzung notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
Es ist in Abhängigkeit der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und Innenräume und Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI § 40, Freiraumplanung, vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird. Die Gemeinde behält sich vor den 1. Preisträger ohne Verhandlung zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gem. Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt, Landschafts- oder Innenarchitekt befugt sind. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften wird zwingend vorgeschrieben. Die möglichen Kombinationen können der Auslobung unter Punkt 4.3 entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, durch das Preisgericht.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Vernetzung und Funktionalität der Freianlagen,
— Funktionalität, Barrierefreiheit,
— Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Wettbewerbssumme beträgt 45 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1) Preis 22 500 EUR;
2) Preis 13 500 EUR;
3) Preis 9 000 EUR.
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZCBgYWRWVFNrV2RgMmRXWR9fWGQgVFNrV2RgIFZX
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTFsYGhrP25hZHFvcWhra2RxYHFiZ2hzZGpzZG0tY2Q=
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de