Deutschland-Tirschenreuth: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 138-340774
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Mähringer Straße 7
Tirschenreuth
95643
Deutschland
Kontaktstelle(n): Klaus Weig
E-Mail: MTNoaV5ycCt0YmZkPXFmb3BgZWJrb2JycWUrYWI=
NUTS-Code: DE23A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tir.de
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MThlWWFkOGdaXWpoamFkZF1qWWpbYGFsXWNsXWYmXF0=
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjE5Wk5WWS1cT1JfXV9WWVlSX05fUFVWYVJYYVJbG1FS
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil für das Projekt „Neubau der Staatlichen Realschule Kemnath mit 3-fach-Turnhalle“, Landkreis Tirschenreuth
Der Landkreis Tirschenreuth beabsichtigt den Neubau der staatl. Realschule in Kemnath. Im Zuge des Schulneubaus möchte die Stadt Kemnath das Areal im Bereich des Schulstandortes städtebaulich neu ordnen und entwickeln.
Das Wettbewerbsgebiet lässt sich in 3 Bereiche gliedern:
— Schulzentrum mit dem Standort der neuen Realschule, der neuen Turnhalle und den bestehenden Einrichtungen Hallenbad, Mehrzweckhalle und den vorhandenen Parkplätzen,
— Sport- und Freizeitzentrum mit der bestehenden Schulsportanlage, dem BHKW und einem zu planenden zusätzlichen Fußballplatz und einem neuen Aufwärm- und Funktionsgebäude,
— Wohngebiet angrenzend an das bereits in Planung befindliche Baugebiet „An der Berndorfer Straße“.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Neuordnung des gesamten Bereichs als städtebaulicher Realisierungs- und Ideenteil, sowie der Neubau der Realschule einschließlich der zugehörigen Freianlagen als Realisierungsteil.
Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil II im Einzelnen beschrieben.
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils im Wettbewerbsentwurf notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
Für den Realisierungsteil ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 39 Freianlagen vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungs-verfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbs-ergebnis mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird.
Im Falle der Beauftragung des 1. Preisträgers aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Preisgerichts (s. o.) entfällt die Verhandlung mit allen Preisträgern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten, Stadtplanern und Landschaftsarchitekten, dabei ist mindestens eine Bewerbergemeinschaft aus Architekt und Landschaftsarchitekt zwingend erforderlich. Sie müssen nach Art. 1 Abs. 1, bzw. 3 und Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ bzw. „Stadtplaner/in“ zu tragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Städtebauliches Konzept,
— Erschließung,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Gestaltung der Freianlagen.
Die Wettbewerbssumme beträgt 206 000,00 EUR netto, als Preise und Anerkennungen folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 82 400,00 EUR
2.Preis 51 500,00 EUR
3.Preis 30 900,00 EUR
Anerkennungen 41 200,00 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Teil I der Auslobung; alle darin enthaltenen Angaben sind Gegenstand dieser Bekanntmachung.
Eignungskriterien:
— bei Arbeitsgemeinschaft mit gleichem Leistungsbild: Gesamtschuldnerische Haftung
— Ein Formblatt mit den Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien steht den Teilnehmern auf der Homepage
(http://www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/) zur Verfügung und ist zwingend der Verfassererklärung beizulegen!
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen,
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagenplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 4 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 entsprechende Mitarbeiter für die Freianlagenplanung. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXxtbXF9RT05mUl9bLV9SVBpaU18bT05mUl9bG1FS
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTlkWGBjN2ZZXGlnaWBjY1xpWGlaX2BrXGJrXGUlW1w=
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de