Deutschland-Saarbrücken: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 146-360359
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Hohenzollernstraße 47-49
Saarbrücken
66117
Deutschland
Kontaktstelle(n): Handwerkskammer des Saarlandes
Telefon: +49 6815809260
E-Mail: MjE3aWRfYV4vV2ZaHGJQUGFbUF1THVNU
Fax: +49 6815809222260
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hwk-saarland.de
DE
Ufergasse 2
Saarbrücken
66111
Deutschland
Kontaktstelle(n): FREESE Architekten
Telefon: +49 6819926310
E-Mail: MjE1aFNoWWhcMVdjVlZkVh5SY1RZWmVWXGVWXx9VVg==
Fax: +49 6819926325
NUTS-Code: DEC01
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freese-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb zum Neubau eines Ausbildungszentrums für das Handwerk sowie Umbauten im Bestand
Die Bestandsgebäude des Bildungszentrums der Handwerkskammer des Saarlandes (Akademie des Handwerks und Gewerbeförderungs- und Technologiezentrale) sind stark modernisierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den zukünftigen Anforderungen einer handwerklichen Bildungsstätte. Dabei ist die Gebäudesubstanz des Bildungszentrums in unterschiedlich gutem Zustand. Ein Teil (GTZ) könnte ertüchtigt und weiterhin genutzt werden, ein anderer Teil (Akademie, Umweltzentrum, Großer Saal) muss abgerissen werden.
Ein Neubau soll auf der dem jetzigen Standort an der Hohenzollernstraße gegenüberliegenden, bisher als Parkplatz genutzten Fläche (ca. 4 680 qm) geplant und gebaut werden.
Es besteht ein Flächenbedarf (NUF) von insgesamt ca. 8 000 qm, der teilweise in dem Neubau sowie in dem zu sanierenden Altbau (GTZ) unterzubringen ist.
Die Nutzflächen umfassen Lehrwerkstätten mit unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus verschiedenen Gewerken ergeben. Hinzu kommen Seminar- und Unterrichtsräume sowie Räume der (Bildungs-) Verwaltung. Für den Lehrbetrieb soll eine Kantine gebaut werden.
Die gemäß der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken erforderlichen Stellplätze sind auf den Grundstücksflächen der HWK nachzuweisen.
Prominenter Nachbar dieses Grundstücks ist die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Ständige Verwaltung der Republik Frankreich im Saarland („Pingusson-Bau“ errichtet 1952), die nach einer noch zu erfolgenden Sanierung als Verwaltungsbau, zum Beispiel als Ministerium, genutzt werden soll.
Von den WBW Teilnehmern werden qualitativ hochwertige, der Aufgabenstellung angemessene Entwürfe erwartet, die auch den Ansprüchen des historischen Umfeldes gerecht werden.
Nach dem Versand der Unterlagen an die ausgewählten Bewerber gemäß IV.2.3) sehen die weiteren Wettbewerbsdaten wie folgt aus:
— Versand der Wettbewerbsunterlagen ab 30.8.2019,
— Schriftliche Rückfragen bis 30.9.2019,
— Kolloquium 2.10.2019,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 8.11.2019,
— Abgabe Modell 15.11.2019,
— Preisgerichtssitzung 16.-17. oder 17.-18.12.2019,
— Verhandlungsverfahren mit 5 Preisträgern,
— Voraussichtlich 24.1.2020,
— Vorlage vollständige Bauantragsunterlagen 31.7.2020.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insgesamt sollen 50 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen, davon 15 gesetzte (s. u.). 35 Teilnehmer sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten mit Wohn- und/ oder Geschäftssitz in der EU, im EWR und der Schweiz. Der Übereinstimmungsvermerk für diesen Wettbewerb bei der Architektenkammer des Saarlandes wurde angefordert.
Anforderungen an alle Bewerber:
Die in dem „Bewerbungsbogen“ aufgeführten formalen Kriterien sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
— Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,3 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils 2-fach maximiert);
— Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung der/ des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen (Inhaber oder Führungskräfte).
— Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 0,25 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung gem. § 33 ff HOAI im Durchschnitt der vergangenen 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern oder öffentlich geförderten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abgeschlossenen Baumaßnahmen aus dem Bereich Bildung, Ausbildung oder vergleichbaren Aufgaben in den letzten acht Jahren.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der o. g. Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
Teilnahmewettbewerb:
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in elektronischer Form einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Bekanntmachung des Verfahrens sowie die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Internetseite www.freese-architekten.de für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an MjE5ZE9kVWRYLVNfUlJgUhpOX1BVVmFSWGFSWxtRUg==. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite www.freese-architekten.de veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren.
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Die Auflistung der nachfolgenden Beurteilungskriterien bedeutet keine Gewichtung oder Rangfolge:
— Vollständig eingereichte Unterlagen,
— Städtebauliche Ordnung,
— Räumliche und gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit,
— Energetisches Konzept.
— 1. Preis - 46 000,00 EUR,
— 2. Preis - 37 000,00 EUR,
— 3. Preis - 28 000,00 EUR,
— 4. Preis - 22 000,00 EUR,
— 5. Preis - 15 000,00 EUR,
— Ankäufe insgesamt 37.000,00 EUR.
Alle Angaben zuzügl. Mwst.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen für die Objektplanung gem. § 33 ff HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— LPH 1 bis 4 Objektplanung gem. § 34 HOAI,
— LPH 5 bis 9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin,
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin.
Das Projekt wird überwiegend mit öffentlichen Geldern/ Fördermitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes finanziert. Daher gilt im gesamten Verfahren die BHO und die RZbau sowie weitere einschlägige Vorschriften. Auf dieser Grundlage sind im Wirtschaftsplan der HWK für diese Maßnahme gemäß DIN 276 veranschlagt:
— KGR 300 15,4 Mio EUR,
— KGR 400 5,6 Mio EUR,
— KGR 500 0,9 Mio EUR.
Alle Angaben zuzügl. MwSt.
Das Verhandlungsverfahren mit den 5 Preisträgern wird voraussichtlich am 24.1.2020 stattfinden. Die Zuschlagskriterien werden den Preisträgern nach Abschluss des Wettbewerbs separat mitgeteilt. Für die Umsetzung der Maßnahme wird als Mindestvoraussetzung für die Leistungsfähigkeit der Büros ein in den letzten 8 Jahren abgeschlossenes Referenzprojekt mit mindestens anrechenbaren Kosten von 8 Mio. EUR, ein durchschnittlicher Jahres-Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren von jeweils 1 Mio. EUR und eine verbindliche Zusage zu Gestellung von erforderlichem und fachlich qualifizierten Personal verlangt werden. Die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften sowie der Eignungsleihe besteht auch in diesem nachgeschalteten VgV-Verfahren.
Franz-Josef-Röder-Straße 17
Saarbrücken
66119
Deutschland
Telefon: +49 6815014994
E-Mail: MjEyallmW1VWWV9VYWFZZmI0a11maGdXXFVaaCJnVVVmYFViWCJYWQ==
Fax: +49 6815013506
Internet-Adresse: www.wirtschaft.saarland.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.