Die Einlieferung der Bewerbungsunterlagen muss für den Empfänger porto- und zustellungsfrei erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet; es erfolgt für die Bewerbung keine Kostenerstattung.
Die Aufforderung zum Einreichen fehlender Unterlagen und Angaben erfolgt via E-Mail. Die Ausloberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, keine Unterlagen nachzufordern. Die verbindliche Ausschlussfrist gemäß § 56 Abs. 4 VgV wird in der Aufforderung zum Einreichen fehlender Unterlagen und Angaben veröffentlicht.
Die ausgewählten Teilnehmer dürfen in der 2. Phase keine zusätzlichen Entwurfsverfasser beteiligen. Sofern ein Künstler / eine Künstlerin oder ggf. weitere Planungsdisziplinen für die Lösung der Wettbewerbsaufgabe hinzugezogen werden, sind diese bereits in der 1. Phase zu beteiligen und in der Verfassererklärung zu nennen.
Die Teilnehmerzahl der 1. Phase ist nicht beschränkt. Zur Teilnahme an der 2. Phase ist die Zulassung von bis zu 8 Teilnehmern vorgesehen; die Zulassung steht in Abhängigkeit zur Entscheidung des Preisgerichts nach der 1. Phase (vgl. IV.1.2).
Der Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots erfolgt nach der Preisgerichtssitzung der 2. Phase des Realisierungswettbewerbs in Verbindung mit dem Versand des Protokolls der Preisgerichtssitzung. Die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden im Verhandlungsverfahren verpflichtet, die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, zu benennen.
Durch die Bewerbung an diesem Verfahren erklären die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, dass die Angebotsfrist vorab für das anschließende Verhandlungsverfahren einvernehmlich auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß § 17 Abs. 7 VgV festgelegt wird.
Die zur Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen werden den gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Die/der Bieterin/Bieter/Bietergemeinschaft, die die höchste Gesamtbewertungspunktzahl gemäß der Zuschlagskriterien 1–4 gemäß Anlage B (Zuschlagsmatrix) erreicht, wird der Zuschlag sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen erteilt und mit der Bearbeitung stufenweise beauftragt. Sofern keine wichtigen Gründe einer Beauftragung entgegenstehen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 Abs. 11 VgV und § 8 Abs. 2 RPW 2013 sowie Ziff. II.2.4 zu vergeben ohne in Verhandlungen zu treten.
Folgende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt:
— Anlage A: Bewerbungsunterlagen,
— Anlage B: Zuschlagskriterien,
— Anlage C: Wettbewerbsgebiet (schematische Darstellung).
Voraussichtliche Termine (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
— Bereitstellung der Unterlagen zur 1. Phase: 3.9.2019,
— Abgabe der Arbeiten der 1. Phase: 8.10.2019,
— Preisgerichtssitzung 1. Phase: 15.11.2019,
— ggf. Bereitstellung ergänzender Unterlagen zur 2. Phase: 26.11.2019,
— Rückfragenkolloquium vor Ort: 13.12.2019,
— Abgabe der Arbeiten der 2. Phase: 23.1.2020,
— Preisgerichtssitzung 2. Phase: 12.3.2020,
— Verhandlungsverfahren voraussichtlich ab April 2020.