Deutschland-Weiden in der Oberpfalz: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 148-365400
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Dr.-Pfleger-Straße 15
Weiden in der Oberpfalz
92637
Deutschland
Kontaktstelle(n): Philipp Grübel
E-Mail: MjE4XlZXWldeXhxVYGNTUFNaLmVTV1JTXBxSUw==
NUTS-Code: DE233
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weiden.de
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjE1XlJaXTFgU1ZjYWNaXV1WY1JjVFlaZVZcZVZfH1VW
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MTRpXWVoPGteYW5sbmVoaGFuXW5fZGVwYWdwYWoqYGE=
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Turnerbundgelände und angrenzende Flächen", Stadt Weiden i. d. OPf.
Die Stadt Weiden i. d. OPf. hat die sogenannten Turnerbundflächen am Hammerweg im Jahre 2017 erworben und beabsichtigt hier eine nachhaltige Wohnbaulandentwicklung mit einem sozialgebundenen Anteil.
Für diese lobt die Stadt einen Wettbewerb mit städtebaulichem Ideen- und Realisierungsteil sowie einem hochbaulichen Realisierungsteil aus.
Es sollen zwischen 300 und 350 Wohneinheiten entstehen, mit einem Fokus auf Geschosswohnungs-bau ergänzt um verdichteten Einfamilienhausbau. Die Stadt Weiden i. d. OPf. möchte 30 % dieser Wohneinheiten mit sozialer Bindung und Wohnraumförderung entwickeln (hochbaulicher Realisierungsteil). Dabei sind Bau bzw. Entwicklungsabschnitte zu berücksichtigen. Die Stadt Weiden beabsichtigt hierfür Mittel aus der Kommunalen Förderung einzusetzen (KommWFP).
Die Wettbewerbsaufgabe wird in Teil II des Auslobungstextes beschrieben sein.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 50 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 2013 § 19 Bebauungsplan, § 24 Grünordnungsplan, für den städtebaulichen Realisierungsteil, einschließlich der notwendigen besonderen Leistungen und der Leistungsphasen 1 bis 4 optional nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe beim geförderten Wohnungsbau die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen (bezogen auf das jeweilige Leistungsbild) des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gem. § 8 Abs. 2 RPW).
Die weitere Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Förderung und im Text genannter weiterer Bodenuntersuchung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den
Zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert
Werden):
— Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend),
— Nachweis einer Referenz derselben Plananforderungen (HZ III § 34 HOAI), unabhängig von Größe und Kosten. Es sind geeignete Referenzen über Fertigstellung LPH 8 nach 2003, erbrachte Dienstleistungen Aufzulisten [Referenzliste],
— Nachweis einer Referenz über städtebauliche Planungsleistungen über mindestens 3 ha, entsprechend dem Merkblatt 51 zur HOAI der Architektenkammer Baden-Württemberg,
— bei Bewerbergemeinschaft: gesamtschuldnerische Haftung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend, jedoch nur für Bewerbergemeinschaften mit gleichem Leistungsbild.),
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Auschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung (Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das
Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen [also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden] ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers
Erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind,
— Beschäftigte der letzten 3 Geschäftsjahre (mind. 3 technische Mitarbeiter),
— Nachweis Referenz HZ III § 34 HOAI, LPH 2-8 mit mind. 7 Mio. Baukosten netto – Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV,
— Nachweis Referenz § 21 HOAI, LPH 1-3 eines Bebauungsplans.
Zuschlagskriterien (erst zur Verhandlung relevant):
— Wettbewerbsergebnis 50 % = 100 Punkte,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 15 % = 30 Punkte,
— Darstellung der Projektorganisation im Gesamtprozess 15 % = 30 Punkte,
— Honorar 5 % = 10 Punkte,
— Gesamteindruck der Präsentation Büro- und Organisation 15 % = 30 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen. Zwingend vorgeschrieben ist eine Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft aus allen 3 Fachrichtungen. nach den RPW 2013. Für Bewerber, die in ihrer Person oder in ihrem Büro die geforderten Qualifikationen erfüllen ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nicht erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
— Städtebauliches Konzept,
— freiräumliche Qualitäten,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Funktionalität,
— Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit.
Die Wettbewerbssumme beträgt 98.000 € netto folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis 39 200 EUR,
— 2. Preis 24 500 EUR,
— 3. Preis 14 700 EUR,
Anerkennungen 19 600 EUR.
Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
Nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postfach 606
Ansbach
91511
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKWlqbV9dXHRgbWk7bWBiKGhhbSldXHRgbWkpX2A=
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenntbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Am Schöllgraben 18
Hörmannsdorf
84187
Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: MjEwY1dfYjZlWFtoZmhfYmJbaFdoWV5falthaltkJFpb
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de