Deutschland-Darmstadt: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 153-377361
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Luisenplatz 5a
Darmstadt
64283
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Elke Fleck
E-Mail: MjE4UmFTLlJPYFthYk9SYhxSUw==
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.darmstadt.de/
Rheinstraße 40-42
Darmstadt
64283
Deutschland
Telefon: +49 6151-99570
E-Mail: MThgYGslbFk4a2xZXGxaWW1oZFlmJlxd
Fax: +49 6151-995730
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbauplan.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Heinrich-Hoffmann-Schule mit Kindertagesstätte, Darmstadt, Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4 bis 6 gem. §§ 53 ff. HOAI
Nachdem die Prüfung der Sanierungs- und Erweiterungsfähigkeit der heutigen Heinrich-Hoffmann-Schule am aktuellen Standort negativ ausfiel, hat die Stadt Darmstadt die Errichtung der Grundschule mit Sporthalle an einem neuen zentralen Standort Lindenhofstraße/Mühlstraße und in neuer Organisationsgröße als 3-zügige inklusive Grundschule beschlossen.
Im Planungsraum Stadtmitte bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl im Bereich U3 als auch Ü3. Es wird daher die gemeinsame Umsetzung eines Kita- und Grundschulstandortes (mit 3 Krippen- und 3 Kindergartengruppen) im Sinne eines Bildungshauses angestrebt.
Der Standort des Neubaus ist zentral in einem historisch bedeutsamen Teil der Stadt Darmstadt, direkt anschließend an das Areal der ehemaligen Darmstädter Altstadt, gelegen. Er ist umgeben von denkmalgeschützten Bauwerken (hist. Stadtmauer, Jugendstilbad).
Das Raumprogramm umfasst insgesamt ca. 7 000 m2 BGF bei einer Bausumme von ca. 16,9 Mio. EUR netto (KG 300 und 400).
Lindenhofstraße/Mühlstraße
64283 Darmstadt
Aktuell findet ein Verhandlungsverfahren im Anschluss an einen interdisziplinären Wettbewerb (Architektur/Freianlagen) zur Findung eines geeigneten Gebäude- und Freianlagenentwurfs statt.
Den Planungsteams wurde im Rahmen des Wettbewerbs folgende Vorgaben gemacht:
Nach Möglichkeit wird eine gemeinsame Technikzentrale für Schule, Turnhalle und Kita angestrebt. In Bezug auf die Lage der Hausanschluss- und Technikräume sind die vorhandenen Leitungstrassen zu berücksichtigen.
Es ist eine mechanische Be-/Entlüftung vorzusehen. Es sollen keine Lüftungsgeräte auf dem Dach untergebracht werden.
Weiterhin wurden als Orientierungshilfe und zur Vergleichbarkeit im Raumprogramm definierte Technikflächen mitgegeben, die auf Erfahrungswerten im Schulbau basieren. Die Angaben müssen in der weiteren Planung durch ein konkretes TGA-Konzept verifiziert werden.
Die Einhaltung der aktuell gültigen EnEV wird vorausgesetzt.
Die technische Ausrüstung der Freianlagen (Beleuchtung usw.) ist ebenfalls Gegenstand des Auftrages (Kostengruppe 230 und 550).
Leistungsumfang:
Es werden Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4-6 gem. §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9 vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
Projektzeitraum:
Beauftragung Ende 2019
Baubeginn Mitte 2021
Fertigstellung/Inbetriebnahme Sommer 2023
Projektkosten:
Die Bauwerkskosten werden mit ca. 12,0 Mio. EUR netto KG 300 bzw. 4,9 Mio. EUR netto KG 400 veranschlagt (KG 440 – 915 000 EUR netto, KG 450 – 240 000 EUR netto).
Parallel werden Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1-3+8 und Leistungen der Tragwerksplanung in separaten Bekanntmachungen ausgeschrieben.
Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die 3-5 punkt besten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber. Dann werden 5 Bewerber ausgelost und eingeladen.
Geforderte Nachweise:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4+5,
— Angabe zur Anzahl der aktuell beschäftigten, fachlich qualifizierten Mitarbeiter für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4+5 (Die Mitarbeiterzahlen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern werden berücksichtigt.).
Nachweis von Referenzen mit Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5:
— Referenzen zu vergleichbarer Nutzung: Schulbau nach Musterschulbaurichtlinie,
— Referenzen zu vergleichbarer Nutzung: Turnhalle,
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber (verbindliche Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes).
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen:
Referenzprojekte dürfen nicht älter als 7 Jahre sein (Abschluss der Leistungen ohne LPH 9 nicht vor 2013) und müssen eine Mindestgröße von 100 000 EUR netto je Anl.-Gruppe 4 und 5 aufweisen, außerdem müssen mind. 75 % der Grundleistungen der Technischen Ausrüstung je Anlagengruppe 4 und 5 nach § 55 HOAI erbracht worden sein.
Der Nachweis der einzelnen Anlagengruppen kann auch mit verschiedenen Referenzen in der Addition von max. 2 Referenzen erbracht werden (z. B. Ref. 1 mit Anl.-Gr. 4 + Ref. 2 mit Anl.-Gr. 5). Dabei müssen die Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum,75 % der Grundleistungen) und die Kriterien-spezifischen Anforderung (z. B. Schulgebäude) erfüllen. Die zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (bzw. Nachunternehmern) oder auch von einem Bewerber sein.
Wenn Referenzen addiert werden sollen, ist auf dem Formblatt in der Projektbeschreibung ein entsprechender Hinweis zu geben – andernfalls besteht kein Anspruch auf Bewertung in Addition!
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen, wie beispielsweise grafische Nachweise, bleiben unberücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion), die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu beachten (insb. aktuelle Java-Version). Papierangebote sind nicht zugelassen!
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung in der HAD (Hessische Ausschreibungsdatenbank) möglich.
Folgende Unterlagen sind über die Vergabeplattform einzureichen:
— vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit Anlagen,
— zur Bewerbung sind zwingend die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen (Formular Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden!
— bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte „Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt im Teilnahmeantrag) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig),
— möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis kann z. B. durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) geführt werden,
— bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z. B. Handelsregisterauszug), in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. NU),
— ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (bei einer BG von jedem Mitglied), im Auftragsfall ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen,
— ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied und der NU),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB,
— Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG).
Die Erklärungen werden mit der Abgabe des ausgefüllten Teilnahmeantrages versichert.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten:
— Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung,
— Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen,
— nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— Umsatz des Bewerbers für vergleichbare Leistungen (Technische Ausrüstung Anl.-Gr. 4+5) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbewerber oder Bewerber in Bewerbergemeinschaften in Summe.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
200 000 EUR netto Umsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4+5.
— Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter.
Wertung der Referenzen:
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit von Referenzen siehe II.2.9. Punkte (max. 100) werden für Referenzen wie folgt vergeben:
— 40 Punkte ab 2 Referenzen (Anl.-Gr. 4+5) vergleichbarer Nutzung – Schulbau nach Musterschulbaurichtlinie (20 Punkte je Referenz),
— 20 Punkte ab 1 Referenz (Anl.-Gr. 4+5) vergleichbarer Nutzung – Turnhalle,
— 40 Punkte ab 2 Referenzen (Anl.-Gr. 4+5) zu öffentlichem Auftraggeber (verbindliche Anwendung des öfftl. Vergaberechtes, 20 Punkte je Referenz).
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in den verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage-Referenzprojekte" doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der Bewerbung, Wertungspunkte werden dann nicht vergeben.
Als Mindesteignung gelten:
— aktuell 3 fachlich qualifizierte Mitarbeiter,
— eine wertbare Referenz in bel. Kategorie für Anl.-Gr. 4+5.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Angebotsaufforderung erhalten alle Bieter einen HOAI-Vertrag.
Alle weiteren Anlagen dieser Bekanntmachung sind ebenfalls zu berücksichtigen:
1) Formular Teilnahmeantrag;
2) Formblatt Referenzprojekte;
3) Bewerbergemeinschaftserklärung;
4) Nachunternehmerverpflichtungserklärung;
5) Matrix – Eignungskriterien (Phase 1);
6) Matrix – Zuschlagskriterien (für Phase 2);
7) Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien;
8) Geotechnische Standorteinschätzung, Grundstück zwischen Lindenhofstraße und Woogsplatz, 24.9.2018, ITUS GmbH.
In der zweiten Phase werden allen Bietern mit der Angebotsaufforderung zusätzlich die Wettbewerbspläne des 1. Preisträgers als Grundlage für Ihre Erläuterung Arbeits- und Herangehensweise zur Verfügung gestellt.
Eine Vergabeentscheidung bzgl. der Architektenleistungen ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefallen, das exemplarische Zugrunde legen dieses Entwurfes soll die Anschaulichkeit und Vergleichbarkeit der fachlichen Angebote verbessern.
Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
Bei technischen Problemen mit der eHAD Plattform wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline 0611/974 588-28.
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag Unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834