Deutschland-Ansbach: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 165-405359
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Würzburger Landstraße 22
Ansbach
91522
Deutschland
Kontaktstelle(n): Staatliches Bauamt Ansbach
Telefon: +49 98189052124
E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU2FiU1paUy5hYlBPT1wcUE9nU2BcHFJT
Fax: +49 98189052130
NUTS-Code: DE251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stbaan.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für das Landesamt für Schule und das Prüfungsamt des StMUK in Gunzenhausen, nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für Objektplanung Gebäude
Inhalt des nichtoffenen, einphasigen Realisierungswettbewerbs für Objektplanung Gebäude nach RPW 2013 i. V. m. Bekanntmachung OBB v. 1.10.2013 ist die Neuplanung eines Dienstgebäudes für das Bayerische Landesamt für Schule und das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Gunzenhausen. Die zur Verfügung stehenden Grundstücke liegen in unmittelbarer Nähe des historischen Zentrums der Altstadt von Gunzenhausen und bilden nahezu ein quadratisches Baufeld mit einer Fläche von 2.877 m2. Der Entwurf soll die markante Ecksituation weiterhin als eine wichtige städtebauliche Dominate im Stadtgefüge akzentuieren.
Das Raumprogramm des Dienstgebäudes umfasst insgesamt:
— 3 395 m2 Nutzfläche (NUF 1-6),
— eine eingeschossige Tiefgarage mit ca. 55 Stellplätzen.
Die Gesamtnutzfläche setzt sich aus dem Raumbedarf des Landesamts für Schule mit 2 657 m2 und dem Prüfungsamt mit 738 m2 zusammen, wobei die Geschäftsstelle des Landesamts für beide Behörden dienlich sein soll. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch, funktional und wirtschaftlich schlüssiges und überzeugendes Gesamtkonzept.
Weitere Vorgaben sind der Wettbewerbsauslobung zu entnehmen, die nur die zur Bearbeitung des Wettbewerbs Ausgewählten erhalten.
Weitere Angaben zur Beschreibung der Beschaffung finden Sie in der Anlage 1, Ergänzung zur Wettbewerbsbekanntmachung „Landesamt für Schule und Prüfungsamt des StMUK“, abrufbar unter https://www.stbaan.bayern.de/hochbau/index.html.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu den Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer finden Sie in der Anlage 1, Ergänzung zur Wettbewerbsbekanntmachung „Landesamt für Schule und Prüfungsamt des StMUK“, abrufbar unter https://www.stbaan.bayern.de/hochbau/index.html
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in gemäß Art. 2 BauKaG berechtigt sind. Weiteres siehe Ziffern III.1.10 und VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe nach § 72 Abs. 2 VgV werden wie nachfolgend gelistet festgelegt, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt.
Eine Konkretisierung durch Unterkriterien wird den zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
— Städtebau und Gestaltung,
— Innere und äußere Raumqualität,
— Funktion und Erschließung,
— Programmerfüllung,
— Energetisches Konzept,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit,
— Realisierbarkeit.
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 136 000 EUR (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Verteilung:
1. Preis 45 000 EUR (netto)
2. Preis 30 000 EUR (netto)
3. Preis 20 000 EUR (netto)
4. Preis 14 000 EUR (netto)
Anerkennungen 27 000 EUR (netto)
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, gem. § 7 RPW 2013 die Wettbewerbssumme anders aufteilen. Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Das Preisgeld wird bei der Leistungsphase 2 in Abzug gebracht.
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrfachbeteiligungen:
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Weitere Vorgaben zur Bewerbung:
Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter der unter I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Die Erklärungen und - soweit gefordert - Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Ausrichter (sh. unter I.1) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (einschl. Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
Die auf der Homepage des Staatlichen Bauamtes Ansbach im Bereich Hochbau (https://www.stbaan.bayern.de/hochbau/index.html) zum Download bereitgestellten Unterlagen sind von den Bewerbern eigenverantwortlich auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Rückfragen einzelner Bewerber werden zur Wahrung eines einheitlichen Informationsstatus neutralisiert mit der zugehörigen Beantwortung veröffentlicht. Fragen, die weniger als 24 Stunden vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, können nicht mehr beantwortet werden.
Eignungskriterien:
Angaben zur den Eignungskriterien für den nachfolgenden Planungsauftrag finden Sie in der Anlage 5, Eignungskriterien zum Vergabeverfahren für „Landesamt für Schule und Prüfungsamt des StMUK“ abrufbar unter https://www.stbaan.bayern.de/hochbau/index.html
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Zu IV.3.4) Folgeaufträge:
In Abweichung von § 8 Abs. 2 RPW gilt gemäß der Bekanntmachung der OBB vom 1.10.2013 zur RPW 2013: „Bei der Umsetzung des Projekts ist einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.“
Regierung von Mittelfranken
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MTdvXmtgWlteZFpmZl5rJ2doa11bWnJea2c5a15gJmZfaydbWnJea2cnXV4=
Fax: +49 981531837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Würzburger Landstr. 22
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 98189050
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjcXJjampjPnFyYF9fbCxgX3djcGwsYmM=
Fax: +49 98189051004