Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 167-408912
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Gartenstraße 217
Münster
48147
Deutschland
Kontaktstelle(n): Asset Management Großstandorte
E-Mail: MTNsaV5jK2NmcGBlYm89YWNqZCthYg==
NUTS-Code: DEA33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dfmg.de/de/
Hamburg
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: MTJ0Y3BlX2BjPmJwbXFyK2FtbHFzanIsYmM=
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung des Heinrich-Hertz-Turms sowie Neubau eines Eingangsgebäudes – Objektplanerleistungen zur Errichtung eines Eingangsgebäudes
Die Deutsche Funkturm GmbH plant, die Bereiche der Aussichts- und Besucherplattform des Heinrich-Hertz-Turms in Hamburg zu modernisieren, um sie erneut dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neben der Ertüchtigung des Turms ist auch die Errichtung eines Eingangsgebäudes am Fuß des Heinrich-Hertz-Turms geplant, das einen sicheren Aufgang für das Publikum gewährleisten soll.
Der ca. 276 Meter hohe Heinrich-Hertz-Turm in Hamburg wurde zwischen 1966 und 1968 erbaut. Er zählt zu dem baugeschichtlich bedeutsamen Bauwerkstyp Fernsehturm, der – über seine Der Betrieb der Aussichtskanzel wurde im Jahr 2001 eingestellt. Seit dem Jahr 2013 steht der Fernsehturm u. a. aufgrund seiner baugeschichtlichen, kulturellen bzw. städtebaulichen Bedeutung für das Stadtbild der Freien und Hansestadt Hamburg unter Denkmalschutz.
Heinrich-Hertz-Turm
Lagerstraße 2
20357 Hamburg
Die DFMG plant die Aussichtskanzel zu sanieren, sowie baulich, technisch und sicherheitstechnisch in einen Zustand zu bringen, der auch eine dauerhafte Nutzung durch das Publikum nach dem Betriebs- und Marketingkonzept eines Pächters ermöglicht.
Neben umfangreichen Arbeiten im Turmschaft, an der Aufzugstechnik und in der Kanzel ist dazu auch die Errichtung eines Eingangsgebäudes am Fuße des Fernsehturms notwendig.
Nach den vorläufigen Planungen sollen die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen im Jahr 2022 abgeschlossen sein, so dass die Aussichtskanzel und das neu zu errichtende Eingangsgebäude voraussichtlich Anfang 2024 an einen Betreiber übergeben werden könnten. Die Baukosten werden aktuell auf 7 400 000 EUR (brutto) geschätzt.
Aufgrund der nationalen Bedeutung des Fernsehturms als Denkmal und dem Wunsch, ihn erneut für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beabsichtigen die Bundesrepublik Deutschland und die Freie und Hansestadt Hamburg sich an der Finanzierung dieses Vorhabens als Maßnahme des Denkmalschutzes zu beteiligen.
Die Förderung der Sanierungs- und Baumaßnahmen sieht eine Zweckbindungsfrist von mindestens 20 Jahren vor, in der die Aussichtskanzel des Fernsehturms für die Öffentlichkeit betrieben werden muss. Der Förderanteil der Freien und Hansestadt Hamburg steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der hamburgischen Bürgerschaft. Eine Entscheidung der hamburgischen Bürgerschaft über die Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst nach Vorlage einer belastbaren Kostenberechnung auf der Grundlage der Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3 der HOAI.
Das neue Eingangsgebäude wird als repräsentativer Entrée-Bereich maßstabsgebend für die zukünftige Entwicklung des Heinrich-Hertz-Turmes sein, deshalb wurde die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit Lösungskonzept gem. § 76 (2) VgV beschlossen. Aus dem Lösungskonzept erwartet die DFMG Ideen und Vorschläge zur inhaltlichen, funktionalen und gestalterischen Neuordnung des Platzes vor dem Fernsehturm an der Rentzelstraße. Besonderer Schwerpunkt soll die Integration des Neubaus in die umgebende Bebauung sein. Durch das Büro „ingenhoven architects“ wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche der DFMG durch die Stadt Hamburg zur Verfügung gestellt und allen zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Büros übermittelt wird. Das vorgenannte Büro ist an der Teilnahme am vorliegenden Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen. Im neuen Eingangsgebäude sollen die Gäste der Aussichtskanzel empfangen, ggf. warten und zu den Aufzügen geleitet werden. Je nach Betreiberkonzept sind weitere Funktionen geplant.
Die Prüfung des Grundstückes hat ergeben, dass 2 Varianten der Bebauung möglich sind. Die erste Variante ist ein Eingangsgebäude auf dem Flurstück 1793/Gemarkung St. Pauli Nord. Die zweite Variante ist ein Gebäude auf dem „Messeplatz“ nördlich des Turmes ohne Beschränkung auf das Flurstück 1793. Das Lösungskonzept ist für beide Baufelder zu erstellen. Das voraussichtliche Leistungsbild kann den Verfahrenshinweisen entnommen werden.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für den Bauabschnitt 3 (Eingangsgebäude).
Optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen):
— Leistungsphasen 4 und 5 (teilweise) der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für den Bauabschnitte 3 (Eingangsgebäude),
— Leistungsphase 8 (teilweise) der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für den Bauabschnitt 3 (Eingangsgebäude),
— besondere Leistungen in allen Leistungsstufen und Leistungsphasen der oben genannten Gewerke.
Die Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme sind im bereitgestellten Vertragsentwurf ausführlich beschrieben.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D & K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten 2 besten Referenzprojekte der Objektplanung. Mindestens ein Projekt muss innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2013) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Alle weiteren Projekte können auch erst mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen sein. Gewertet werden nur die Projekte, die in diesem vorgegebenen Zeitraum bearbeitet wurden.
Die Auswahl erfolgt für die Referenzprojekte der Generalplanung in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-5 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-3 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-8 Punkte) sowie der Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung des Bauherrn (0-1 Punkt). Insgesamt können mit den 2 besten Objektplanungsreferenzen zusammen maximal 38 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
— Leistungsphasen 4 und 5 (teilweise) der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI für den Bauabschnitt 3 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 8 (teilweise) gem. §§ 33 HOAI für den Bauabschnitt 3 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Anlage 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB (Vordruck),
— Anlage 1B: Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Vordruck),
— Anlage 1C: Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck),
— Anlage 1D: Erklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben (Vordruck),
— Anlage 1E: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in der Bietergemeinschaft (Vordruck),
— Anlage 1G: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
— Anlage 1H: Erklärungen der Unterauftragnehmer wurden vorgelegt (Vordruck),
— Anlage 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen (Vordruck), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2),
— Anlage 3A: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (in Kopie) für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI,
— Anlage 3B: Nachweis der beruflichen Qualifikation (in Kopie) der vorgesehenen Projektleitung für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
— Anlage 3C1-3Cx: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten für Leistungen der Objektplanung (3C1/3C2) mit Referenzschreiben (siehe II.2.9) sowie III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Zu A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Es ist eine Eigenerklärung zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 5,0 Mio. EUR (pro Schadensfall, 2-fach maximiert) und für sonstige Schäden auf 5,0 Mio. EUR (pro Schadensfall, 2-fach maximiert).
Zu B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1 000 000 EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgeben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die vollständige Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
B) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung;
C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
D) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu A) Architekt/-in gem. § 75 (1 VgV).
Zu B) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (mindestens FH).
Zu C) Öffentlicher Auftraggeber oder mit öffentlich geförderten Maßnahmen.
Zu D) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind 10 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Objektplanung: Geforderte Berufsqualifikation Architekt gem. § 75 (1) VgV.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form ebenfalls auf der vorgenannten Plattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden „Fragen und Antworten“ nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 45. KW 2019; Einreichung der Honorarangebote in der 50. KW 2019, Verhandlungsgespräche in der 50. oder 51. KW 2019.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VDDQ9
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Fax: +49 40427310499
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.