Deutschland-Lotte: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 170-416129
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Westerkappelner Straße 19
Lotte
49504
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Stork
Telefon: +49 5404 / 889-59
E-Mail: MThrbGdqYzhkZ2xsXSZcXQ==
NUTS-Code: DEA37
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lotte.de
Mendelstraße 11
Münster
48149
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Luisa Kaltegärtner
Telefon: +49 251-980-1309
E-Mail: MTgpKiUpMSgpKiVEZ2xsXThZa2tlWWZmX2ptaGhdJltnZQ==
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Neubau Sporthalle Lotte“ in Lotte-Wersen nach §§ 69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
Die Gemeinde Lotte hat den Neubau einer Zweifeldsporthalle, sowie die Sanierung der bestehenden Sporthalle in Lotte-Wersen beschlossen. Die neue Zweifeldsporthalle soll mit Anbindung an die bestehende Sporthalle errichtet werden. Nach Fertigstellung der neuen Zweifeldsporthalle, soll die vorhandene Sporthalle (1980er Jahre) saniert werden. Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt möglichst kostensparend ist. Qualitätsziel ist die Nutzung in einem kostengünstigen Gebäude mit angemessener Größe und hoher Nutzungsflexibilität.
Kurzbeschreibung Wettbewerbsgebiet:
Das Wettbewerbsgebiet liegt im östlichen Bereich der Gemeinde Lotte in Lotte-Wersen. Das Grundstück liegt an der Westerkappelner Straße umgeben von den Straßen Auf dem Esch, Am Herrengarten und dem Sichterweg entlang des Sportplatzes. Östlich befindet sich die Grundschule Wersen, die Gesamtschule Lotte-Westerkappeln, sowie der Jugendtreff „Sit in“. Südlich der bestehenden Sporthalle befindet sich der dazugehörige Sportplatz. Rundherum befinden sich kleinere Wohngebiete, sowie landwirtschaftliche Flächen. Nord-östlich befindet sich die Krüger Internat und Schulen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 6 Teilnehmern nach §§ 69 ff, §§ 78 ff VgV und RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Auswahl der 25 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch den Auslober. Das genaue Verfahren ist in dieser Ziffer sowie im Bewerbermemorandum beschrieben, welches auf der Vergabeplattform zur Verfügung steht.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt/-in teilnahmeberechtigt ist.
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach § 34 (Objektplanung) HOAI. Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung in das Verhandlungsverfahren ein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 30.9.2019, 12 Uhr ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt hat,
— Nachweis von Referenzen:
1) Referenz eines Gebäudeobjektes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit vergleichbarer Komplexität mit folgenden Anforderungen:
— es handelt sich um einen Neubau,
— das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 23.1.2015). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn,
— die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet,
— das Gebäude ist mindestens der Honorarzone III zuzuordnen.
2) Referenz eines Gebäudeobjektes aus dem Bereich der Objektplanung (§§ 33 ff. HOAI 2013) mit vergleichbarer Größe mit folgenden Anforderungen:
Es handelt sich um einen Neubau/Umbau:
— das Gebäude wurde innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt (Stichtag: 23.1.2015). Fertigstellungszeitpunkt ist die Übergabe an den Bauherrn,
— die Leistungsphasen 2-5 (§ 34 HOAI) wurden vollständig bearbeitet,
— das Gebäude weist eine Bruttogrundfläche von mindestens 1 250 m2 auf.
Teilnahmeanträge sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen.
Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 5 Wettbewerbsteilnehmern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren.
Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
Architekt (vgl. Bewerbermemorandum)
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— städtebauliche und architektonische Qualität,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 37 000 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: 16 650 EUR,
— 2. Preis: 12 950 EUR,
— 3. Preis: 7 400 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Informationen sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen;
2) Sämtliche Kommunikation im Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am Wettbewerb, insbesondere das Einreichen etwaiger Fragen durch die Bewerber und die Beantwortung dieser Fragen durch den Auslober, findet ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (vgl. Ziffer I.3), dort über die Funktion „Kommunikation“ statt. Telefonisch oder per E-Mail gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland