Deutschland-Hardt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 170-416130
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Mariazeller Straße 1
Hardt
778739
Deutschland
E-Mail: MTJxbWxoXyxwX25uPmZfcGJyK21samdsYyxiYw==
NUTS-Code: DE135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hardt-online.de/
Gähkopf 18
Stuttgart
70192
Deutschland
E-Mail: MTNma2NsPXRmYGgqbV5vcWtibythYg==
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wick-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte St. Elisabeth
Die Gemeinde Hardt verfügt derzeit über eine Kindertagesstätte in der Ortsmitte, deren Betreiber die Katholische Kirchengemeinde ist. Insbesondere aufgrund der wachsenden Bedeutung der Gemeinde Hardt als Gewerbestandort steigt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder ab einem Jahr stetig. Die derzeitige Einrichtung verfügt über 2 Krippengruppen ab einem Jahr und 4,5 Kindergartengruppen ab 3 Jahren.
Der Bau des Gemeindehauses mit Kindergarten wurde 1957 fertiggestellt. Ab den 1970-er Jahren wurde der Kindergarten immer wieder erweitert und ausgebaut, um weitere Kinder aufzunehmen zu können. Die weiter wachsende Kinderzahl und das erweiterte Angebot von Ganztagsbetreuung wurde durch räumliche Mehrfachbelegung hausintern gelöst. Die Kindertagesstätte ist damit nicht räumlich abgeschlossen. Einzelne Räume werden temporär durch andere Nutzer belegt. Für das große Betreuungsteam stehen keinerlei Personalräume zur Verfügung. Die räumliche Ausstattung ist ungenügend.
Die räumliche Situation ist sehr beengt und lässt eine weitere Erhöhung der Gruppenzahl nicht mehr zu.
Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Hardt entschieden, die bestehende Bausubstanz zu sanieren, durch einen Erweiterungsbau die bestehende Raumsituation zu verbessern und einen Ausbau des Betreuungsangebots auf insgesamt 8 Gruppen möglich zu machen.
Kindertagesstätte und Gemeindehaus bilden mit der Kirche St. Georg und dem Rathaus gegenüber ein Ensemble des kommunalen und kirchlichen Lebens in Hardt. Die räumliche Qualität diese Ensembles kommt jedoch nicht ausreichend zur Geltung.
Ziel des Wettbewerbes ist es, die vorhandenen Flächen im Altbau und einen Neubau innerhalb des Wettbewerbsgebiets zu einer räumlichen Einheit zusammenzufügen. Dabei ist auf die oben beschriebenen Bausteine Kindertagesstätte, Gemeindehaus, Kirche, Rathaus und den sie verbindenden öffentlichen Raum besonderes Augenmerk zu richten.
Zielstellung des Wettbewerbes ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes, das die Kitaräume im Erdgeschoss der Bestandsgebäude mit neu zu planenden Räumen zu einer gestalterischen und funktionalen Einheit verbindet. Insgesamt soll die Kindertageseinrichtung in Zukunft Raum für ca. 147 Kinder bieten. Die Kindertagesstätte wird statt der bisherigen 4,5 Gruppen auf 5 Gruppen und die Krippe von bisher 2 auf 3 Gruppen erweitert.
Das Raumprogramm der Kindertagesstätte umfasst Gruppen-, Kleingruppen und Schlafräume, einen Mehrzweckraum als Treffpunkt für alle Gruppen, 2 Mensabereiche mit Küchen für Vesper und warme Mahlzeiten, notwendige Nebenräume, Büro- und Besprechungsräume etc.
Um für die langfristige Zukunft des Standortes Kirchengemeinde/Kita an der Mariazeller Straße eine optimale Konzeption zu finden, haben sich Kirchengemeinde und die Gemeinde Hardt entschlossen, die sich im Obergeschoss des Südflügels befindenden Räume der Kirchengemeinde in die Planungsüberlegungen miteinzubeziehen.
Die Aufgabe umfasst das organisatorische und wirtschaftliche Abwägen zwischen dem Umfang des Erhalts vorhandener Bausubstanz und neuer Gebäudeteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Innenarchitekt/-in zu führen. Innenarchitekten sind nur in Zusammenarbeit mit Architekten zugelassen.
Ist im Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Alle Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nachzuweisen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachteilnahme natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
Sachverständige, Fachplanerinnen und Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Die Gesamtzahl der Teilnehmer wird auf 25 begrenzt. Davon werden von der Ausloberin vorab 5 Planungsbüros ausgewählt, 20 Teilnehmer werden im Rahmen des nachfolgend beschriebenen Bewerbungsverfahrens bestimmt.
Die vorab ausgewählten Planungsbüros müssen nach §3 (3) RPW 2013 die Nachweise der Planungsqualität in gleicher Weise wie die Bewerber erfüllen.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige, nichtdiskriminierende und formal prüfbare Kriterien festgelegt. Die Kriterien sind differenziert nach Zulassungskriterien zum Auswahlverfahren und Prüfkriterien zur Beurteilung der fachlichen Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Zulassungs- und Prüfkriterien vollständig und fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Zwingende Zulassungskriterien sind:
1) Fristgerechte Abgabe der Bewerbungserklärung;
2) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenliste);
3) Nachweis der geforderten Referenzprojekte;
3) Einreichung der vorgegebenen Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Bewerbers bzw. des Vertreters der Arge sowie mit;
4) Angabe zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß Bewerbererklärung;
5) Teilnahme am späteren Pflichtkolloquium;
6) Nachweis zur fachlichen Eignung, wie nachfolgend dargestellt.
2 realisierte Referenzprojekte mit folgenden Mindestkriterien:
— öff., kirchl. oder priv. Bauvorhaben (Neubau oder Umbau) im Bereich „Erziehung und Bildung“,
— Einordnung mindestens in Honarzone III,
— Baukosten KG 300 + 400: min. 1,5 Mio. EUR netto,
— Übergabe an die Nutzer nach 31.12.2009 (LPH 8 abgeschlossen),
— selbst erbrachte Leistungsphasen nach §34 HOAI 2 bis 8.
Architekten/-innen Innenarchitekt/-in nur in Zusammenarbeit mit mit Architekten/-innen
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbe-werbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— Städtebauliches und architektonisches Konzept,
— Nutzungskonzept und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit,
— Ansätze zur Reduzierung der Bauzeit (z. B. modulare Bauweise).
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 35 000 EUR netto, zzgl. gesetzlicher Mwst. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis 14 000 EUR,
— 2. Preis 8 750 EUR,
— 3. Preis 5 250 EUR.
2 Anerkennungen: 7 000 EUR (2 à 3 500 EUR)
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, vor Auflösung der Anonymität, die Aufteilung der Wettbewerbssumme sowie die Anzahl der Preise und Anerkennungen anders aufteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: MjIwXFtfYF9gUVhYUSxeXFcaTmNYGlBR
Fax: +49 7219263985
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail: MjE0YmFlZmVmV15eVzJkYl0gVGleIFZX
Fax: +49 7219263985