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  • DE-63225 Langen
  • 06/2011
  • Ergebnis
  • (ID 2-35244)

Umgestaltung der Oberen Bahnstraße, der Romorantinanlage und des Lutherplatzes - Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung


 
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    Entscheidung 06/2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur, Stadtplanung / Städtebau, Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 3
    Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Langen - Der Magistrat, Langen (DE)
    Aufgabe
    Es ist eine zusammenhängende Freiraum- und Verkehrsanlagenplanungen zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße, der Romorantinanlage und des Lutherplatzes zu entwickeln und im Leistungsumfang der HOAI zu bearbeiten. Die 3 genannten Bereiche bilden den Kernbereich des öffentlichen Raumes der Langener Innenstadt. Die Umgestaltung des öffentlichen Raumes der Langener Innenstadt ist die wichtigste Maßnahme des Stadtumbaus im Stadtumbaugebiet "Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße". Die gestalterische Aufwertung der Innenstadt ist dringend erforderlich, um Langen in der Konkurrenz zu den anderen Kommunen der Region nachhaltig zu stärken. Dabei hat die Attraktivität des öffentlichen Raumes eine hervorgehobene Bedeutung für den Einzelhandelsstandort der Innenstadt. Gleichzeitig ist die Innenstadt ein wesentlicher Identifikationsfaktor der Langener Bevölkerung mit ihrer Stadt. Nicht zuletzt hängt die zukünftige Bedeutung von Langen als Wohnstandort auch von einem lebenswerten Wohnumfeld und hier insbesondere von einer qualitativ hochwertigen Innenstadt ab. Der Lutherplatz, die Obere Bahnstraße und die Romorantinanlage sind unattraktive öffentliche Räume ohne städtebaulichen Bezug zueinander. Die fehlende Aufenthaltsqualität ist im Fall der oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes auf die funktionale Unterordnung unter die verkehrlichen Belange zurückzuführen. Der Lutherplatz ist ein Verkehrskreisel, die Obere Bahnstraße eine Durchgangsstraße mit etwas breiteren Fußwegen. Der einzige größere öffentliche Raum, der nicht vom Autoverkehr dominiert wird, ist die Romorantinanlage. Im Widerspruch zu ihrer Bedeutung wird die Anlage aber kaum genutzt, ihre mangelhafte Aufenthaltsqualität wird stark durch die überkommene Gestaltung aus den 70er Jahren beeinflusst. Der Bedeutung der Aufgabe angemessen, soll im Stadtumbau eine Umgestaltung der Langener Innenstadt erfolgen. Der öffentliche Raum soll dabei eine ordnende Funktion übernehmen, die dem "Durcheinander" der umliegenden Bebauung entgegengesetzt ist. Durch einen einheitlichen gestalterischen Rahmen kann so ein homogen wirkender Raum geschaffen werden, der die Heterogenität des baulichen Umfeldes mildert. Die Planungen für die Obere Bahnstraße, den Lutherplatz und die Romorantinanlage sollen deshalb in einem zusammenhängenden Verfahren erfolgen. Dadurch soll sichergestellt, dass nicht wieder Teillösungen für Teilbereiche der Langener Innenstadt entstehen, die ohne Bezug zueinander sind. Aufgrund dieser umfassenden Aufgabenstellung ist ein Projektteam erforderlich, dass über fachliche Kompetenzen in der Freiraumplanung und der Planung von Verkehrsanlagen verfügt und mindestens aus einem Architekten/ Städtebauer, einem Landschaftsarchitekten und einem Verkehrsanlagen-/Straßenplaner besteht. Das Projetteam kann von Mitarbeitern eines Büro oder aus einer Bürogemeinschaft gebildet werden. Der Auftrag erfordert über eine überzeugende Lösung der planerischen Aufgabenstellung hinaus eine kompetente und ausdrucksstarke Präsentation der Planung in der Öffentlichkeit und in den politischen Gremien sowie die Bereitschaft offen auf Forderungen der Öffentlichkeit und politischen Vertreter einzugehen. Innerhalb des Verhandlungsverfahrens werden die 3 Bewerber, also die ausgewählten Büros bzw- Bürogemeinschaften, zur Ausarbeitung einer Konzeptplanung (siehe unter
    Leistungsumfang
    Die Beauftragung setzt sich aus zwei Losen zusammen:
    — Leistungen für Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI und Freianlagen gem. § 37 HOAI zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes (Los 1),
    — Leistungen für Freianlagen gem. § 37 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI zur Umgestaltung der Romorantinanlagestraße (Los 2). Geschätzter Wert ohne MwSt.: Spanne von 125 000 bis 310 000 EUR.
    Informationen
    Projektadresse Südliche Ringstraße 80
    DE-63225 Langen
    TED Dokumenten-Nr. 52740-2010
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Magistrat der Stadt Langen (Hessen), Südliche Ringstraße 80, z. Hd. von Berthold Gruben, Hajo Wystrach, 63225 Langen, DEUTSCHLAND. Tel. +49 6103203629/620. E-Mail: MjE0VFlkZ1RXYDJeU2BZV2AgVlc=, MTRkc3VvcG5dX2Q8aF1qY2FqKmBh. Fax +49 610320349629/203714. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.langen.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Sonstiges: Planung und Bauen.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Freiraum- und Verkehrsanlagenplanung zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße, der Romorantinanlage und des Lutherplatzes.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen, DEUTSCHLAND. NUTS-Code: DE71C.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Es ist eine zusammenhängende Freiraum- und Verkehrsanlagenplanungen zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße, der Romorantinanlage und des Lutherplatzes zu entwickeln und im Leistungsumfang der HOAI zu bearbeiten. Die 3 genannten Bereiche bilden den Kernbereich des öffentlichen Raumes der Langener Innenstadt. Die Umgestaltung des öffentlichen Raumes der Langener Innenstadt ist die wichtigste Maßnahme des Stadtumbaus im Stadtumbaugebiet "Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße". Die gestalterische Aufwertung der Innenstadt ist dringend erforderlich, um Langen in der Konkurrenz zu den anderen Kommunen der Region nachhaltig zu stärken. Dabei hat die Attraktivität des öffentlichen Raumes eine hervorgehobene Bedeutung für den Einzelhandelsstandort der Innenstadt. Gleichzeitig ist die Innenstadt ein wesentlicher Identifikationsfaktor der Langener Bevölkerung mit ihrer Stadt. Nicht zuletzt hängt die zukünftige Bedeutung von Langen als Wohnstandort auch von einem lebenswerten Wohnumfeld und hier insbesondere von einer qualitativ hochwertigen Innenstadt ab. Der Lutherplatz, die Obere Bahnstraße und die Romorantinanlage sind unattraktive öffentliche Räume ohne städtebaulichen Bezug zueinander. Die fehlende Aufenthaltsqualität ist im Fall der oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes auf die funktionale Unterordnung unter die verkehrlichen Belange zurückzuführen. Der Lutherplatz ist ein Verkehrskreisel, die Obere Bahnstraße eine Durchgangsstraße mit etwas breiteren Fußwegen. Der einzige größere öffentliche Raum, der nicht vom Autoverkehr dominiert wird, ist die Romorantinanlage. Im Widerspruch zu ihrer Bedeutung wird die Anlage aber kaum genutzt, ihre mangelhafte Aufenthaltsqualität wird stark durch die überkommene Gestaltung aus den 70er Jahren beeinflusst. Der Bedeutung der Aufgabe angemessen, soll im Stadtumbau eine Umgestaltung der Langener Innenstadt erfolgen. Der öffentliche Raum soll dabei eine ordnende Funktion übernehmen, die dem "Durcheinander" der umliegenden Bebauung entgegengesetzt ist. Durch einen einheitlichen gestalterischen Rahmen kann so ein homogen wirkender Raum geschaffen werden, der die Heterogenität des baulichen Umfeldes mildert. Die Planungen für die Obere Bahnstraße, den Lutherplatz und die Romorantinanlage sollen deshalb in einem zusammenhängenden Verfahren erfolgen. Dadurch soll sichergestellt, dass nicht wieder Teillösungen für Teilbereiche der Langener Innenstadt entstehen, die ohne Bezug zueinander sind. Aufgrund dieser umfassenden Aufgabenstellung ist ein Projektteam erforderlich, dass über fachliche Kompetenzen in der Freiraumplanung und der Planung von Verkehrsanlagen verfügt und mindestens aus einem Architekten/ Städtebauer, einem Landschaftsarchitekten und einem Verkehrsanlagen-/Straßenplaner besteht. Das Projetteam kann von Mitarbeitern eines Büro oder aus einer Bürogemeinschaft gebildet werden. Der Auftrag erfordert über eine überzeugende Lösung der planerischen Aufgabenstellung hinaus eine kompetente und ausdrucksstarke Präsentation der Planung in der Öffentlichkeit und in den politischen Gremien sowie die Bereitschaft offen auf Forderungen der Öffentlichkeit und politischen Vertreter einzugehen. Innerhalb des Verhandlungsverfahrens werden die 3 Bewerber, also die ausgewählten Büros bzw- Bürogemeinschaften, zur Ausarbeitung einer Konzeptplanung (siehe unter
      VI.3) aufgefordert. Die Konzeptplanungen werden als 1. Teilleistung der Leistungsphase 2 (Vorentwurf) einheitlich und angemessen vergütet. Die Konzeptplanungen sollen anschließend in Workshops den Bürgern und Betroffenen sowie in politischen Gremien vorgestellt werden. Diese Vorstellungen der Bewerber werden ebenfalls einheitlich und angemessen vergütet.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71240000, 71222000, 71322500, 71410000, 71421000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja. Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für alle Lose.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Beauftragung setzt sich aus zwei Losen zusammen: — Leistungen für Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI und Freianlagen gem. § 37 HOAI zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes (Los 1), — Leistungen für Freianlagen gem. § 37 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI zur Umgestaltung der Romorantinanlagestraße (Los 2). Geschätzter Wert ohne MwSt.: Spanne von 125 000 bis 310 000 EUR.

      II.2.2) Optionen: Ja. Beschreibung der Optionen: Der Beauftragung erfolgt in 2 Losen. Eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen ist vorgesehen. Der Leistungsumfang und der Zeitraum für die Beauftragung ist abhängig von den bewilligten Fördermitteln und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln sowie deren Zeitpunkt (für die Förderung des Stadtumbaus ist eine Laufzeit bis 2014 vorgesehen). Deshalb ist nicht auszuschließen, dass eine Beauftragung nur eines der beiden Lose erfolgt. Ebenso ist eine getrennte Beauftragung der beiden Lose an 2 verschiedene Bewerber (Büros- bzw. -gemeinschaften) möglich. ANGABEN ZU DEN LOSEN LOS-NR. 1 BEZEICHNUNG: Planungen zur Neugestaltung der Oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes 1) KURZE BESCHREIBUNG: Leistungen für Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI (Honorarzone IV) und Freianlagen gem. § 37 HOAI (Honorarzone IV) zur Neugestaltung der Oberen Bahnstraße und des Lutherplatzes (Los 1). 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 71240000, 71222000, 71322500, 71410000, 71421000. 3) MENGE ODER UMFANG: Geschätzter Wert ohne MwSt.: 185 000 EUR. LOS-NR. 2 BEZEICHNUNG: Planungen zur Neugestaltung der Romorantinanlage 1) KURZE BESCHREIBUNG: — Leistungen für Freianlagen gem. § 37 HOAI (Honorarzone IV) und Verkehrsanlagen gem. § 46 HOAI (Honorarzone IV) zur Neugestaltung der Romorantinanlage (Los 2). 2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 71240000, 71222000, 71322500, 71410000, 71421000. 3) MENGE ODER UMFANG: Geschätzter Wert ohne MwSt.: 125 000 EUR.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 EUR für Personenschäden und von 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden zu erbringen. Der Nachweis ist für jedes Los gesondert darzulegen. Mit Teilnahmeantrag ist mindestens eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft im Auftragsfall als Kopie einzureichen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Bewerbungsunterlagen sind zur persönlichen Lage einzureichen: — Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs- Handels- oder Partnerschaftsregister) oder in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert, — Verbindliche Erklärung gemäß § 7 VOF Abs. 2, — Nachweise nach § 11 VOF Abs. 1 und 2, — Verbindliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF Abs. 4. Geforderte Eignungsnachweise (§ 10 Abs. 3 und 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Bewerbungsunterlagen sind zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einzureichen: — Nachweis gemäß § 12 VOF Abs. 1a (Im Falle von geringeren Versicherungssummen als unter III 1.1 genannt, ist zusätzlich eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Summen mindestens bis zur geforderten Höhe angehoben werden können), — Erklärungen gemäß § 12 VOF Abs. 1c. Geforderte Eignungsnachweise (§ 10 Abs. 3 und 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Bewerbungsunterlagen sind zur technischen Leistungsfähigkeit einzureichen: — Nachweis gemäß § 13 VOF Abs. 2a i.V.m. Angaben gemäß § 7 VOF Abs. 3 (Nachweis der beruflichen Befähigung des Projektteams (Büros- bzw. der Bürogemeinschaft), — Liste gemäß § 13 VOF Abs. 2b der mindestens in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Referenzen in Freiraum- und Verkehrsanlagenplanungen von Innenstädten sowie deren Vertretung in Beteiligungsprozessen, für die das vorgesehene Projektteam (Büro bzw. Bürogemeinschaft) bzw. Mitglieder des Projektteams verantwortlich beteiligt waren mit kurzer Beschreibung des Projekts, der Projektgröße und -kosten, des Auftragswertes und des Leistungsumfanges (bearbeitete Leistungsphasen), der Leistungszeit, der Einhaltung des Kostenrahmens, der verantwortlichen Projektleiter mit Angaben von Referenzpersonen des jeweiligen Projektauftraggebers. Eine entsprechend aussagefähige Darstellung ist für jedes Projekt auf maximal einer DIN A3 - und /oder maximal 2 DIN A4- Seite darzustellen, — Nachweis gemäß § 13 VOF Abs. 2e zur technischen Büroausstattung, — Angaben zu § 13 VOF Abs. 2h, ob und welche Unteraufträge erteilt werden, — Erklärung zu § 13 VOF Abs. 3. Geforderte Eignungsnachweise (§ 10 Abs. 3 und 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Das Projektteam (Büro bzw. Bürogemeinschaft) muss mindestens aus Freiraumplanern (Architekt/ Städtebauer/Stadtplaner oder vergleichbar sowie Landschaftsarchitekt oder vergleichbar) und einem Bauingenieur (oder vergleichbar) aus dem Fachbereich Straßen- und Verkehrsanlagen bestehen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerben werden die eingegangenen Interessenbekundungen in folgender Reihenfolge bewertet: — Ausschluss von Bewerbungen, die formal unzureichend sind oder bei Vorliegen von Ausschlusskriterien gem. § 11 VOF, — Prüfung der Anforderungen zur persönlichen Lage des Bewerbers sowie hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (siehe

      III.2.1), — Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (siehe
      III.2.2), — Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der geforderten Mindeststandards und der mindestens in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Referenzobjekte (siehe
      III.2.3).

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
      1. überzeugendste Konzeptplanung. Gewichtung: 70 Punkte.
      2. überzeugendste Präsentation von Planungen in der Öffentlichkeit und in politischen Gremien. Gewichtung: 40 Punkte.
      3. Erfahrungen und Referenzen in innerstädtischen Freiraum- und Verkehrsanlagenplanungen. Gewichtung: 20 Punkte.
      4. technische und personelle Voraussetzungen des Projektteams. Gewichtung: 10 Punkte.
      5. terminliche Verfügbarkeit und räumliche Reaktionszeit. Gewichtung: 10 Punkte.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 623.11.

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 22.3.2010 - 12:00.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Wesentlicher Bestandteil des Angebotes wird die Erarbeitung eines Konzeptes zur Umgestaltung der Oberen Bahnstraße, des Lutherplatzes und der Romorantinanlage sein. Das Konzept soll folgende Leistungsanforderungen. Umfassen: — Aufsichtsplan mit Darstellung der gestalterischen und funktionalen Planungsinhalte im Maßstab 1:500 (ca. 164 x 59,4 cm), — Darstellungen vorgeschlagener Oberflächenbeläge, Möblierungen, Beleuchtungen und Stadtraumobjekte mit Einbettung im Aufsichtsplan, — Illustrationen/ Perspektivdarstellungen nach Wahl, — Kostenschätzungen nach DIN 276, — Erläuterungsbericht (max. 3 DIN A4-Seiten) (Verkehrsführung, Freiflächengestaltung, Nutzungsbereiche, etc., Aussagen über die Erfordernis der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen). In das Verhandlungsverfahren sind Beteiligungsprozesse eingebunden, um die Überzeugungsfähigkeit der Planungen bei der Langener Bevölkerung und der betroffenen Grundstückseigentümern, Einzelhändlern und Bewohnern sowie bei den politischen Vertretern beurteilen zu können: — Präsentation in Workshops und in politischen Gremien. Die Erstellung des Konzeptplanes und die Teilnahme an den Beteiligungsprozessen wird gemäß § 24 VOF Abs. 3 einheitlich für alle Teilnehmer angemessen vergütet. Zu Ihrer Information kann das Integrierte Handlungskonzept "Stadtmitte/ Geschäftszone Bahnstraße" mit Angaben zu den Stadtumbaumaßnahmen Umgestaltung Obere Bahnstraße, Lutherplatz und Romorantinanlage im Internet eingesehen werden unter http://www.langen.de/ leseobjekte.pdf?id=9497o. Bzw. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=9IWJ57AQ6VIV5QG3. Nachr. HAD-Ref.: 2631/24. Nachr. V-Nr/AKZ: 623.11.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, DEUTSCHLAND. Fax +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr).

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 17.2.2010.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 22.02.2010
Ergebnis veröffentlicht 02.08.2011
Zuletzt aktualisiert 05.09.2012
Wettbewerbs-ID 2-35244 Status Kostenpflichtig
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