Deutschland-Tellingstedt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2019/S 172-420567
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Kirchspielschreiber-Schmidt-Str. 1
Tellingstedt
25779
Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt KLG Eider
Telefon: +49 4836-99011
E-Mail: MTlfXGBiZiViXGlZXGk3WGRrJFxgW1xpJVtc
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://amt-eider.de
Esmarchstraße 64
Kiel
241205
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MjExbFdsNVZnWF1eaVpgaVpjImdeWF1pWmcjWVo=
Fax: +49 4315796001
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Esmarchstraße 64
Kiel
24105
Deutschland
Kontaktstelle(n): RICHTER Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MTRzXnM8XW5fZGVwYWdwYWopbmVfZHBhbipgYQ==
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freibad Tellingstedt
Die Gemeinde Tellingstedt verfügt über ein Freibad, welches im Jahre 1979/1980 errichtet wurde. Es weist nach jahrzehntelangem Betrieb einen erheblichen alters- und nutzungsbedingten Erneuerungsbedarf
Auf. Die Gesamtanlage ist abgängig. Für den Neubau eines zukunftsfähigen Freizeit- und Schulsportbades ergänzt durch einen Treffpunkt soll ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Es soll ein barrierefreies Mehrgenerationenbad entstehen, das alle Nutzerkreise vom Kleinkind bis zu Senioren über verschiedene Angebote anspricht. Verstärkt sollen auch die Kindergärten und Schulen der Umgebung für das Freibadangebot interessiert werden. Das Freibad soll mit folgenden Komponenten realisiert werden: Schwimmerbereich 25 m Bahn Beckenbreite 20 m, Nichtschwimmerbereich, Kinderbecken (Wasserflächen ca. 1 300 m2) sowie der Treffpunkt Freibad mit Eingangs-, Kiosk/Gastronmie-, Aufsichts- und Umkleidegebäude (ca. 936 m2 NUF) und 1.500 m2 Liege- und Spielbereich.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten ist zwingend vorgeschrieben. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Einbeziehung von Schwimmbadplanern wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
— Strukturelle Leitidee,
— Landschaft und Architektur,
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum und Maßstäblichkeit der Baumassen,
— Erschließungs- und Freiflächenkonzept und dessen Vernetzung mit der Umgebung,
— Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit,
— Aufenthalts- und Funktionsqualität,
— Wirtschaftlichkeit, Energie und Nachhaltigkeit.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 40 000,00 EUR zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
50 % werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 20 000 EUR/durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeiträge.
50 % entspricht 20 000 EUR werden als Preisgeld für die prämierten Wettbewerbsbeiräge der 2. Phase gemäß. RPW 2013 aufgeteilt:
— 1. Preis 50 % = 10 000 EUR,
— 2. Preis 30 % = 6 000 EUR,
— 3. Preis 20 % = 4 000 EUR.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Weitere Zahlungen sind nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 10.10.2019 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen
Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 15.10.2019 um 15:00 Uhr veranstaltet die Ausloberin in Tellingstedt ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern.
Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.10.2019 per Mail an: MjE1YFdXWlRWMVJjVFlaZVZcZVZfHmNaVFllVmMfVVY=
Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 1. Phase ist der 5.12.2019
Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 2. Phase ist der 2.3.2020
Beauftragung durch die Ausloberin
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes gem. HOAI §§ 34 und 39 zu übertragen sobald aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitete Teilbereiche einer Umsetzung zugeführt werden können.
Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabeverfahren durchgeführt.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.
Düsternbrooker Weg 94
Kiel
24105
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOnFjZ2MoZltoXm1iKF5f
Fax: +49 4319884702
Kiel
Deutschland
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der obengenannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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