Deutschland-Erfurt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 177-430999
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Löberwallgraben 19
Erfurt
99096
Deutschland
Kontaktstelle(n): PAD Baum Freytag Leesch Architekten BDA, Graben 1, 99423 Weimar
Telefon: +49 3643420407
E-Mail: MjE1XlJaXTFhUlUeaFZaXlJjH1VW
Fax: +49 3643420408
NUTS-Code: DEG0I
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude, LP 2-8) für den Ersatzneubau der Grundschule Vieselbach
Die Stadt Erfurt als Schulträgerin beabsichtigt den Ersatzneubau einer zweizügigen Grundschule im Ortsteil Vieselbach. Der vorgesehene Standort liegt zentral im historischen Ortskern von Vieselbach, Straße der Jugend 2-3 (Gemarkung Erfurt-Vieselbach, Flur 2, Flurstücke 122, 124). Wesentliche Gründe für das Vorhaben sind die steigenden Schülerzahlen im gegenwärtigen Schulbezirk sowie die Eingemeindung von Orten im Umfeld. Angrenzende Grundschulen haben keine Aufnahmekapazitäten mehr. Der Standort ist von kleinteiligen bzw. ländlich geprägten Baustrukturen umgeben (meist zweigeschossig mit Dach). Die Einordnung des Ersatzneubaus in den städtebaulichen Kontext ist von großer Bedeutung. Eine Machbarkeitsstudie und ein Bauvorbescheid mit Auflagen liegen vor. Die BGF des geplanten Neubaus beträgt ca. 2 400 m2. Die geschätzten Baukosten betragen ca. 4,5 Mio. EUR (KG 300+400, brutto).
Straße der Jugend 2-3
99098 Erfurt-Vieselbach
Beabsichtigt ist die Vergabe von Planungsleistungen nach § 34 HOAI (Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8) für den Ersatzneubau einer zweizügigen Grundschule am Standort Erfurt Vieselbach, Straße der Jugend 2-3. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Nutzungsfläche (NUF) gemäß Raumprogramm beträgt 1 349 m2 (ohne Sanitärräume). An die Planung werden hohe Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit gestellt.
Aus Sicht der Auftraggeberin ist die Gebäudeplanung, insbesondere die Unterbringung des Raumprogramms auf dem vorgegebenen Grundstück und auch die städtebauliche Einordnung der Gebäude der neuen Grundschule in den Kontext der historischen Ortslage eine sehr anspruchsvolle architektonische Entwurfsaufgabe. Aus diesem Grund werden die ausgewählten Bewerber zur Erarbeitung eines Stegreifentwurfs aufgefordert. Dazu werden Teilleistungen der Leistungsphase 2 nach § 34 HOAI abgefordert: Erarbeitung eines skizzenhaften Planungskonzeptes mit zeichnerischen Darstellungen und schriftlichen Erläuterungen für den Ersatzneubau der Grundschule am vorgegebenen Standort. Die jeweiligen Ergebnisse sind auf max. einem Blatt DIN A0 anonym einzureichen und werden vom Auftraggeber unter Wahrung der Anonymität bewertet. Diese Teilleistung wird gemäß § 77 VgV und §§ 34, 35 HOAI und Anlage 10 mit 12 000 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vergütet. Weitere Kosten werden nicht erstattet. Bei einer Beauftragung werden dem ausgewählten Bewerber diese Teilleistungen der Leistungsphase 2 bis zur Höhe der Vergütung Stegreifentwurf nicht erneut vergütet, wenn der Stegreifentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nach der Bewertung der Stegreifentwürfe werden die ausgewählten Bewerber zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
Nach Erfordernis.
— persönliche Lage gem. III.1.1),
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. III.1.2),
— technische Leistungsfähigkeit gem. III.1.3).
Der Bewertung der Teilnahmeanträge wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – 10 %, Fachkunde/Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen – 65 %, Personelle Kapazitäten/Mitarbeiterstruktur – 25 %. Die Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 122 und § 123 GWB durch Eigenerklärung,
— gefordert ist, dass der im Auftragsfall vorgesehene Projektleiter als Berufsqualifikation den Beruf des Architekten auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (1) VgV oder den Beruf des Beratenden Ingenieurs oder Ingenieurs auf dem Gebiet des Hochbaus gemäß § 75 (2) VgV aufweist und zudem eine Bauvorlageberechtigung besitzt. Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens, Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Auftragsfall die Leistung erbringen sollen, Benennung des Projektleiters, Nachweis der beruflichen Qualifikation jeweils durch Nachweis der Berufszulassung; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen; Nachweis der Bauvorlageberechtigung
Nachweise gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV (Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung durch Einreichung einer Kopie des Versicherungsscheins; Alternativ: Vorlage verbindlicher und unbedingter Erklärungen des Bewerbers und des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin der Bewerber und der Versicherer sich bereit erklären, bei Auftragserteilung die Haftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen) und § 45 (1) Nr. 1 VgV (Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz – das jährliche Gesamthonorar – und den jährlichen Umsatz – das jährliche Honorar – für entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren)
Berufshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung mit den Deckungssummen von 1,50 Mio. EUR für Personenschäden sowie 1,50 Mio. EUR für sonstige Schäden.
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 1 VgV (Eigenerklärungen) – konkret auf die Bewerbung abgestellte Referenzen (vergleichbare Leistungen, in den letzten 10 Jahren): Bezeichnung der Baumaßnahme, Angabe des Bauausführungszeitraums (von- bis), Baukosten Kostengruppen 300 und 400 gemäß DIN 276 (netto), der erbrachten Leistungsphasen, der Gebäudegröße (BGF), des Projektleiters sowie des Auftraggebers (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer); Fachkunde und Erfahrungen im Schulbau sowie bei der Einordnung von Gebäuden mit öffentlicher Nutzung in kleinteilige innerörtliche Zusammenhänge sind von Vorteil. Die fachliche Eignung ist anhand von ausgewählten Referenzprojekten nachzuweisen (grafische und textliche Darstellung von max. 2 Referenzprojekten auf max. 2 Seiten DIN A3, einseitig bedruckt). Auch sind Erfahrungen im Bereich von öffentlich geförderten Baumaßnahmen sowie Erfahrungen interdisziplinärer Zusammenarbeit bei vergleichbaren Projekten durch Nennung von Projektbeispielen darzustellen,
— Auskunft nach § 46 (3) Nr. 2 VgV (Eigenerklärung) – Name, berufliche Qualifikation, Art der Berufserfahrung und Berufserfahrung in Jahren der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen,
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 3 VgV (Eigenerklärungen) – Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Bewerbers einschließlich IT und Software des Bewerbers (Angaben zur CAD-Ausrüstung sowie Gewährleistung GAEB-Schnittstellen),
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 6 VgV (Eigenerklärungen) – Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 8 VgV (Eigenerklärungen) – jährliche Anzahl und Zusammensetzung der Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 9 VgV (Eigenerklärungen) – Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung,
— Angaben nach § 46 (3) Nr. 10 VgV (Eigenerklärungen) – Auftragsanteil/Leistungen, für den/die der Bewerber Unteraufträge zu erteilen beabsichtigt; Benennung der hierfür vorgesehenen Büros.
Die vorgelegten Referenzprojekte müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Referenzschreiben oder Eigenerklärung über die Referenz liegt vor,
— Abschluss/Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre (1.9.2009 bis 31.8.2019),
— mindestens Lph. 3-8 nach § 34 HOAI vollständig erbracht,
— Referenzprojekte wurden von der bewerbenden Niederlassung bearbeitet,
— Referenz ist auf einer DIN A 3 Seite grafisch dargestellt.
— Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure,
— zur Bewerbung sind zugelassen in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässige „Architekten (Hochbau)“ gemäß § 75 (1) VgV sowie „Ingenieure“ gemäß § 75 (2) VgV, die bauvorlageberechtigt sind,
— juristische Personen, sofern die Anforderungen nach § 75 (3) VgV erfüllt werden.
Es gelten die HOAI i.d.g.F und dem damit verbundenen Wirkungsbereich, das Haushaltsrecht öffentlicher Körperschaften/Einrichtungen/Institutionen nach BHO und LHO. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben Des Freistaates Thüringen bzw. der Richtlinien der Fördermittelgeber sowie den Förderbestimmungen beanspruchter Förderprogramme. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Sämtliche Planungsleistungen sind in deutscher Sprache anzufertigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden. Das Bewerbungsformular und ergänzende Unterlagen können ab dem 12.9.2019 im Downloadbereich unter http://www.pad-weimar.eu heruntergeladen werden. Gewertet werden nur vollständig ausgefüllte und im Original unterzeichnete Bewerbungsformulare und die geforderten Anlagen. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes selbständige Büro, ein separates Bewerbungsformular zu verwenden und der bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „VgV-Verfahren Grundschule Vieselbach“ bei der angeführten Kontaktstelle fristgemäß und vollständig einzureichen. Es werden durch den Auftraggeber keine Unterlagen nachgefordert (§ 56 Satz 2 VgV).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Satz 6 VgV). Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt.
Jorge-Semprun-Platz 4
Weimar
99423
Deutschland
Telefon: +49 36137737276
E-Mail: MjIwWk1PVFxeYVFSYVpTX19gUVhYUSxgWGJjTRpgVGFRXlVaU1FaGlBR
Fax: +49 36137739354
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erfurt
Deutschland