Deutschland-Leipzig: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 178-434002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Prager Straße 118-136
Leipzig
04317
Deutschland
E-Mail: MjEzW1hcXlghYmNjXGdtM19YXGNtXFohV1g=
NUTS-Code: DED51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
Könneritzstraße 15
Dresden
01067
Deutschland
Telefon: +49 35187323800
E-Mail: MTdpa1pgXmtsaWJtc145YV5nZF5lJmlmJ11e
Fax: +49 35187323811
NUTS-Code: DED21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.henkel-pm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen für den Neubau Gymnasium mit 2 3-Feld-Sporthallen, Prager Spitze, Leipzig
Das Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig beabsichtigt den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums mit 2 3-Feld Sporthallen am Standort Prager Spitze in Leipzig.
Gesamtkostenrahmen (KG 200-700): derzeit ca. 43 984 000 EUR brutto
Bauwerkskosten (KG 300+400): derzeit ca. 32 120 000 EUR brutto.
04317 Leipzig
Der Auftraggeber beabsichtigt jeweils die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 und Objektplanung Freianlagen gemäß § 38 ff i. V. m. Anlage 11 HOAI 2013 sowie Besondere- und Weitere Leistungen zu beauftragen.
Das Projekt ist unterteilt in die Teilobjekte TO 1 – Neubau Schulgebäude (5-zügiges Gymnasium), TO 2 – Neubau 2 3-Feld-Sporthallen und TO 3 – Neugestaltung Schulfreiflächen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Zunächst werden nur die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für beide Gebäude (TO 1 + TO 2) sowie für die Freianlagen (TO 3) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 15 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) über Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform unterschrieben;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit v. Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73(3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung;
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise aller Mitglieder u. Erklärung zur gesamtschuldn. Haftung, falls zutreffend
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt, falls zutreffend;
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unternehmen beigefügt, falls zutreffend;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen v. Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder d. BG zur Folge;
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes;
13) Handelsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1);
14) Mindesthonorarumsatz gem. Pkt. III.1.2);
15) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen A+B+C gem. Pkt. III.1.3);
17) Nachweise berufl. Qualifikation PL (OPL)/stellv. PL (OPL)/OÜ (OPL)/PL (FA) gem. Pkt. III.1.3);
18) Berufserfahrung (BE) PL (OPL)/stellv. PL (OPL)/OÜ (OPL)/PL (FA) gem. Pkt. III.1.3).
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3) Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100 %; davon:
A Referenzen (Ref.) mit 50 %, davon:
1) Mindestref. A – Objektplanung (OPL) für Neubau öffentliches Gebäude; 20 %, davon:
1.a) erbrachte LPH, 10 %
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG300+400) in Euro brutto, 10 %
2) Mindestref. B - OPL für Neubau o. Erweiterung Gebäude; 17 % davon:
2.a) erbrachte LPH, 10 %
2.b) BWK (KG300+400) in Euro brutto, 7 %
3) Mindestref. C - Freianlagenplanung für realisierte Freianlage; 13 % davon:
3.a) erbrachte LPH, 8 %
3.b) Herstellkosten (KG500) in Euro brutto, 5 %
B Qualifikation Projektteam; 50 %, davon:
4) Erfahrungen Projektteam OPL; 39 %, davon:
4.a) Persönl. Ref. PL (OPL), 10 %
4.b) BE PL (OPL), 5 %
4.c) Persönl. Ref. stellv. PL (OPL), 6 %
4.d) BE stellv. PL (OPL), 5 %
4.e) Persönl. Ref. OÜ, 8 %
4.f) BE OÜ, 5 %
5) Erfahrungen Projektteam FA; 11 %, davon:
5.a) Persönl. Ref. PL(FA), 6 %
5.b) BE PL (FA), 5 %
Z. Zusatzpunkte; 30 %, davon:
Ref. Z.1: Auszeichnung/Preis o. realisierter Wettbewerbserfolg Neubau für selbst realisiertes Projekt, 10 %
Ref. Z.2: OPL Neubau Sporthalle o. Mehrzweckhalle o. vergleichbares Bauwerk, 5 %
Ref. Z.3: Erfahrungen mit öffentl. Vergaberecht, 5 %
Ref. Z.4: Erfahrungen Verwendung Fördermittel/Zuarbeit FMA u./o. VWN, 5 %
Ref. Z.5: Nachweis Referenzprojekt Barrierefreies Planen und Bauen, 5 %
Die Beauftragung erfolgt stufenweise entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) unterteilt in die Teilobjekte sowie nach einzelnen Leistungsphasen. Zunächst werden nur die LPH 1 bis 4 für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für beide Gebäude (TO 1 + TO 2) sowie für die Freianlagen (TO 3) beauftragt. Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen bzw. auch nur einzelne oder mehrere Teilleistungen hieraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung nachfolgender Leistungsphasen bzw. Leistungsphasenbestandteile besteht nicht. Des Weiteren erfolgt gemäß Vertragsentwurf die Beauftragung besonderer und Weiterer Leistungen analog der oben zu vergebenden Leistungsphasen.
Es handelt sich um ein Fördervorhaben, für welches im Rahmen der Schulischen Infrastruktur Föri-SIF Teil A Fördermittel für die Errichtung des Schulstandortes Prager Spitze beantragt werden sollen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 (1) VgV 2016:
1) Nachweis Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitgliedes: Name des Bewerbers/des Büromitgliedes, Bauvorlageberechtigung durch Kammereintrag als Anlage beilegen;
2) Kopie Handelsregisterauszug; falls nicht vorliegend: Begründung im Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) z. B. freiberuflicher Architekt/Ingenieur. Der Handelsregisterauszug muss die aktuellen Verhältnisse widerspiegeln, darf jedoch nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
1) Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gem. § 45 (1) Nr. 1 VgV 2016, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016-2018) betreffen (in Euro brutto): Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff. HOAI 2013 für die Jahre 2016, 2017 und 2018.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Summe der durchschnittlichen Jahresumsätze (der Mitglieder dieser Bewerbergemeinschaft) aus dem Bereich Objektplanung maßgebend;
2) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung, Nachweis durch Kopie als Anlage.
1) Angabe zum Mindesthonorarumsatz:
Der Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 ff. HOAI 2013 in Euro brutto) wird festgelegt mit 320 000 EUR brutto.
2) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016:
1) Name des Versicherers; Datum Versicherungsnachweis; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage;
2) Werden die geforderten Deckungssummen in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
Gemäß § 47 (3) VgV 2016 verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters sofern dieser die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
1) Qualifikation des Projektteams: Erfahrung der vorgesehenen Person in vergleichbarer Funktion, Übergabe Nutzer im Zeitraum vom 1.10.2009 bis 30.9.2019
Die nachfolgenden persönlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen oder zusätzliche Referenzen genannten Projekte beinhalten.
1.1) Erfahrungen des vorgesehenen Projektteams Gebäudeplanung
1) Persönliche Referenz Projektleiter (OPL): Erfahrung des vorgesehenen PL in vergleichbarer Funktion mind. Lph 3-8 erbracht bei der Objektplanung eines öffentlichen Gebäudes, Honorarzone III, mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 5,0 Mio. EUR brutto;
2) Persönliche Referenz stellv. Projektleiter (OPL): Erfahrung des vorgesehenen stellv. PL in vergleichbarer Funktion mind. Lph 3-8 erbracht bei der Objektplanung eines Gebäudes, Honorarzone III, mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 2,0 Mio. EUR brutto;
3) Persönliche Referenz Objektüberwacher: Mitwirkung des vorgesehenen Objektüberwachers in vergleichbarer Funktion (mind. Lph 8 erbracht) eines öffentlichen Gebäudes, Honorarzone III, mit Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 5,0 Mio. EUR brutto.
1.2) Erfahrungen des vorgesehenen Projektteams Freianlagen
1) Persönliche Referenz Projektleiter (FA): mind. Lph 3-8 erbracht, bei der Planung einer Freianlage mit Herstellkosten (KG 500) von mind. 150 000 EUR brutto
Z.) Referenzen aus zusätzlicher Referenzliste:
Z.1 – Auszeichnung erhalten im Zeitraum vom 1.10.2014 bis 30.9.2019
Z.2 – Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.10.2009 bis 30.9.2019
Z.3 und Z.5 – Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.10.2014 bis 30.9.2019
Z.4 – erbracht im Zeitraum vom 1.10.2014 bis 30.9.2019
Die nachfolgenden zusätzlichen Referenzen können auch die als Mindestreferenzen genannten Projekte beinhalten, Mehrfachnennungen sind möglich.
1) Referenz Z.1: Auszeichnung/Preis (z. B. Architekturpreis, BDA-Auszeichnung o. ä.) oder realisierter Wettbewerbserfolg eines Neubaus (Preis, Anerkennung, auch Erstplatzierung VOF-/VgV-Verfahren) für ein selbst realisiertes Projekt;
2) Referenz Z.2: Objektplanung eines Neubaus einer Sporthalle oder einer Mehrzweckhalle oder eines vergleichbaren Bauwerks mit einer lichten Höhe von mind. 7 m, mind. Lph 3-8 erbracht;
3) Referenz Z.3: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Planung eines Gebäudes, mind. Lph 5-8 erbracht;
4) Referenz Z.4: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermitteln, Nachweis der Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) und/oder Verwendungsnachweis (VWN);
5) Referenz Z.5: Nachweis Barrierefreies Planen und Bauen eines Referenzprojektes anhand eines Referenzblattes, mind. Lph 3-5 erbracht.
1) Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV 2016:
1) Mindestreferenz A: Objektplanung für den Neubau eines öffentlichen Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 5,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.10.2009 bis 30.9.2019;
2) Mindestreferenz B: Objektplanung für den Neubau oder die Erweiterung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 2,0 Mio. EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.10.2009 bis 30.9.2019;
3) Mindestreferenz C: Freianlagenplanung für eine realisierte Freianlage, mind. Honorarzone III, Herstellkosten (KG 500) von mind. 150 000 EUR brutto, Übergabe Nutzer abgeschlossen im Zeitraum vom 1.10.2009 bis 30.9.2019;
2) Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. § 46 (1) i. V. m. §46 (3) Nr. 2 u. 6 VgV 2016 – Projektleiter/stellv. Projektleiter und Objektüberwacher nicht in Personalunion:
1) Projektleiter (OPL): Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbar, mind. 8 Jahre Berufserfahrung
2) stellv. Projektleiter (OPL): Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing/Master der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung
3) Objektüberwacher: Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing/Master der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbar, mind. 8 Jahre Berufserfahrung; alternativ: abgeschlossenes Studium (mind. Dipl.-Ing./Master) einer anderweitigen Fachrichtung mit dem Nachweis der Berufserfahrung von mind. 10 Jahren als Objektüberwacher - Nachweis tabellarische Auflistung der Referenzprojekte
4) Projektleiter (FA): Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss mind. Dipl.-Ing./Master der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung
Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Teilnahmeunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen im Teilnahmewettbewerb (TNW):
— Formular zur Eigenerklärung (Bewerbungsformular) (mit dem Teilnahmeantrag (TA) mittels Eigenerklärung vorzulegen): das Formular zur Eigenerklärung ist voll umfänglich auszufüllen. Alle notwendigen Anlagen bzw. Nachweise sind gesondert beizufügen. Das Formular zur Eigenerklärung kann unter der im Punkt I.3) dieser Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abgerufen werden.
Für den TNW wurde das Vertragsmuster zur Information beigelegt. Vertrag u. Projektidee sind erst nach Aufforderung durch die zum Verhandlungsverfahren ausgewählten Bieter auszufüllen. Elektr. Bewerbungsabgabe in Textform, mit fortgeschrittener/qualifizierter Signatur ist zugelassen. Sämtliche Kommunikation in diesem Verfahren erfolgt im Vergabeportal über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit während des gesamten Verfahrens durch den Bewerber/Bieter sicher zustellen. Eingehende Rückfragen per Post, E-Mail o. Fax können nicht beantwortet werden.
Die Bewerber erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen in der von Ihnen eingereichten Eigenerklärung genau u. korrekt sind u. sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Bewerber erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen u. a. genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Nicht fristgerecht elektr. eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Der AG behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor, fehlende Nachweise u. Erklärungen nachzufordern. Bewerbungen, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Anlagen z. TA d. Bewerbers dürfen max. 100 MB nicht überschreiten.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im TA zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im TA nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind Werbebroschüren/Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV 2016 der Nachunternehmer (NU) u. ggf. deren NU, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, o. ein Mitglied einer BG, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von NU beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bei den Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ oder „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch BG gemeint, mit „Auftragnehmer“ der Bieter bzw. die BG.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYR8
PF 101364
Leipzig
04013
Deutschland
Telefon: +49 3419771040
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVhWWEjaFZYXWhaYyNZWg==
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: https://www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.