Deutschland-Bocholt: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 180-438661
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
05 554 008
Berliner Platz 1
Bocholt
46395
Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsreferat – Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2871953
E-Mail: MThqXVtgbGtqXV5dallsOGVZYWQmWmdbYGdkbCZcXQ==
Fax: +49 2871953190
NUTS-Code: DEA34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb: Freiraum für Fildeken Rosenberg
Für 2 größere Grünanlagen des Stadtteils ist seitens der Stadt Bocholt die Umgestaltung und teilweise Neuanlegung dieser Flächen geplant. Um möglichst viele kreative Ideen und konzeptionelle Ansätze zudiskutieren, ist ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit einer zweistufigen Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die beiden Grünflächen sind ca. 250 m Luftlinie voneinander entfernt und grenzen beide an Schulhofflächen. Die „Grüne Mitte Fildeken-Rosenberg“, die die größere der beiden Grünflächen darstellt, befindet sich an der Städtischen Gesamtschule Bocholt und schließt insbesondere Freiräume am Schulzentrum mit ein, die bisher kaum gestaltet sind und ehemalig als Reserveflächen für eine mögliche Schulerweiterung vorgesehen waren. Da an dem Schulzentrum derzeit noch neue Hochbauten errichtet werden, ist auch eine teilweise Neugestaltung des Schulhofes vorgesehen.
Stadtgebiet Bocholt
46395 Bocholt
Um die landschaftsarchitektonische Qualität der Neuplanung zu sichern, hat sich die Stadt Bocholt dazu entschlossen ein insgesamt zweistufiges Verfahren, bestehend aus einem einphasigen Wettbewerb gemäß RPW 2013 und ein im Anschluss stattfindendes VgV-Verhandlungsverfahren, durchzuführen.
Ziel des Wettbewerbes ist es, auf freiraumplanerischer Ebene eine innovative und nachhaltige Nutzungsperspektive für den Stadtteil Fildeken-Rosenberg zu entwickeln.
Hauptgegenstand:
Planungsleistungen des Abschnittes 2 (§ 38ff HOAI) für Freianlagen:
Erbringung der Planungsleistungen der Leistungsphase 1 bis 9
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
1) Formale Wettbewerbsanforderungen (Vollständigkeit der Wettbewerbsunterlagen, Berücksichtigung sämtlicher Vorgaben, Übereinstimmung der Pläne untereinander);
2) Leitidee/Konzept (Entwurfsidee, Flexibilität des Konzeptes, Gestaltung, Einbindung in die Umgebung, Gestaltqualität);
3) Funktion (Programmerfüllung, Nutzungskonzept, Räumlich-gestalterisches und räumlich-funktionales Konzept bezogen auf unterschiedliche Nutzergruppen, Erschließung und Durchwegung, Barrierefreiheit)
4) Wirtschaftlichkeit (Folgekosten für Pflege und Unterhaltung).
Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für die Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 60 000 EUR netto zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 30 000 EUR
2. Preis: 20 000 EUR
3. Preis: 10 000 EUR
Die Preise, Anerkennungen und die Aufwandsentschädigungen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Wettbewerbssumme ist nur bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit der Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Namen der ausgewählten Sachpreisrichter:
1) Thomas Waschki, Erster Stadtrat, Stadt Bocholt;
2) Daniel Zöhler, Stadtbaurat, Stadt Bocholt;
3) Julian Kiefmann, CDU-Fraktion, Stadt Bocholt;
4) Peter Wiegel, SPD-Fraktion, Stadt Bocholt;
5) Dieter Hübers, gem. Vertr. der übrigenen Fraktionen, Stadt Bocholt.
Namen der ausgewählten Fachpreisrichter:
6) Reinhold Wilke, Dipl.-Ing (TU) Landespflege, Stadt Bocholt (Fachpreisrichter);
7) Prof. Hendrik Schultz, Landschaftsarchitekt, Osnabrück (Fachpreisrichter);
8) Hiltrud M. Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf (Fachpreisrichterin);
9) Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg;
10) Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn;
11) Thomas Knüvener, Landschaftsarchitekt, Architekt, Köln.
Stellvertretende SachpreisrichterIn/FachpreisrichterIn und BeraterInnen siehe Auslobung
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Eine Kostenentschädigung für die Teilnahme am Wettbewerb und die Erstellung der Unterlagen wird den Bietern seitens des Auftraggebers nicht gewährt.
Folgeaufträge:
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs (nach Verhandlungsvergabe) vergeben: ja
Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
Übersteigt die Anzahl der wertbaren Teilnahmeanträge mehr als 15 Büros, entscheidet das Los. Die Losziehung ist öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind Vertreter der Unternehmen, dessen Teilnahmeanträge zur Losziehung zugelassen sind. Die ausgewählten Büros erhalten eine schriftliche Einladung über die E-Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
B) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
C) Nachweis der beruflichen Befähigung Landschaftsarchitekt: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem Teilnahmeantrag eingearbeitet.
A) Referenzen über erbrachte Leistungen in den vergangenen 5 Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Umfang und Art der durchgeführten Planung;
B) Erklärung (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen;
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Mindestens 2 Referenzen:
Nachweis einer Freianlagenplanung, die mit der Planungsaufgabe vergleichbar ist, der letzten 5 Jahre (einschließlich 2014), Honorarzone III (vergleiche Anl. 11 der zu §§ 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI), Leistungsphasen 2-5 (Entwurfs-, Genehmigung- und Ausführungsplanung gemäß §§ 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI).
Die Mindestbaukosten müssen für eine Referenz mindestens 150 000 EUR und für eine Referenz mindestens 300 000 EUR betragen.
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasserinnen/Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen erfüllen.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV):
Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und/oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können.
B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren;
C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache;
D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus;
E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet;
F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW;
G) Das gesamte Verfahren wird über diese E-Vergabeplattform durchgeführt. Für Teilnehmer/Bieter ist daher eine Registrierung zwingend notwendig.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9AYZ
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165