Deutschland-Garmisch-Partenkirchen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 186-452953
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rathausplatz 1
Garmisch-Partenkirchen
82467
Deutschland
Telefon: +49 88219100
E-Mail: MTRka19kXl1xPGNdbF0qYGE=
NUTS-Code: DE21D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buergerservice.gapa.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Wohnanlage Burgrain „Bezahlbarer Wohnraum“
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau einer Wohnanlage mit geförderten Wohnungen in Garmisch-Partenkirchen, Ortsteil Burgrain sowie die Planung der dazugehörigen Freianlagen.
Die Marktgemeinde plant auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei an der Steigfeldstraße im Ortsteil Burgrain eine Wohnanlage im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) zu errichten. Entstehen sollen vorwiegend Zwei- und Dreizimmerwohnungen in einem oder mehreren Gebäuden. Das Grundstück, das bebaut werden soll, ist knapp 4 000 m2 groß. Es wird keine genaue Vorgabe gemacht, wie viele Wohnungen bzw. welche Brutto-Grundfläche (BGF) geschaffen werden sollen – eine geeignete Dichte für den Standort zu finden ist Teil der Wettbewerbsaufgabe.
Die Gemeinde erwartet sich durch den Wettbewerb nicht nur einen Ausbau des Wohnraumangebots, sondern auch eine Stärkung des Standorts. Entstehen sollen Gebäude und Freiflächen, die das nachbarschaftliche Miteinander fördern und einen Beitrag zur Baukultur leisten. Dabei gilt es, das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren und nachhaltig und kostengünstig zu bauen.
Insgesamt möchte die Gemeinde mit dem Projekt ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und ein kostengünstiges, lebenswertes Wohnen im Ortsgebiet ermöglichen.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8VgV folgenden Verhandlungsverfahrens vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Bewerbungsbogen geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
— Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben,
— Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft“ mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie die Erklärung, dass die Mitglieder nach Durchführung des Wettbewerbs im Fall der Beteiligung am nachfolgenden Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, welche erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als Architekt und Landschaftsarchitekt besitzen;
2) dass bei keinem Teilnehmer / Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB vorliegen;
3) dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt;
5) dass 2 Referenzprojekte über den Neubau eines Gebäudes mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 und HZ III oder höher vorliegen;
6) sowie 2 Referenzprojekte über Freianlagen mindestens mit den LPh 2 bis einschließlich 8 und HZ III oder höher vorliegen.
Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 nach dem 1.1.2009 und vor dem Schlusstermin dieser Bewerbung abgeschlossen wurde und bei denen der eigene Leistungsanteil für die Leistungsphasen 2 bis 8 je Leistungsphase min. 50 % betragen hat.
Zu den Referenzprojekten (Gebäude und Freianlage) sind jeweils folgende Angaben zu machen:
a) Angaben zum Unternehemen;
b) Name des Referenzprojekts;
c) Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
d) Zeitpunkt Fertigstellung LPh8 (Monat/Jahr);
e) Honorarzone;
f) Anrechenbare Kosten netto (KG 300 +400) bzw. (KG 500);
g) Brutto-Grundfläche bzw. Fläche in m2;
h) der eigene prozentuale Leistungsanteil.
Kriterien für die Auswahl der Teilnahme
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbteilnehmern zusätzlich zu den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Bei den Referenzen Neubau Gebäude wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche
— 1 000 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 800 m2 oder mehr = 4,0 Punkte,
— 600 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— Weniger als 600 m2= 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 300 + 400)
— 3 Mio. EUR oder mehr = 5,0 Punkte,
— 2 Mio. EUR oder mehr = 4,0 Punkte,
— 1 Mio. EUR oder mehr = 3,0 Punkte,
— Weniger als 1 Mio. EUR = 0 Punkte.
Bei den Referenzen Freianlagen wird berücksichtigt:
Die Vergleichbarkeit der Fläche
— 750 m2 oder mehr = 5,0 Punkte,
— 650 m2 oder mehr = 3,0 Punkte,
— Weniger als 650 m2 = 0 Punkte.
Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500)
— 60 000 EUR oder mehr = 5,0 Punkte,
— 50 000 EUR oder mehr = 3,0 Punkte,
— Weniger als 50 000 Mio. EUR = 0 Punkte.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.
Architekten und Landschaftsarchitekten
Abschnitt IV: Verfahren
— Städtebauliche Qualität,
— Qualität der Freianlagen und Nebenanlagen,
— Architektonische und gestalterische Qualität,
— Effizienz der inneren und äußeren Erschließung,
— Erfüllung des Flächen- und Raumprogramms,
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
Die Wettbewerbssumme beträgt 52 000 EUR (netto).
Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
— 1. Preis 21 000 EUR,
— 2. Preis 16 000 EUR,
— 3. Preis 8 000 EUR,
— Anerkennungen 7 000 EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts verändert werden.
Die Gesamtsumme kommt dabei in jedem Fall zur Auszahlung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zur Bewerberauswahl, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=175582 eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Der Markt Garmisch-Partenkirchen schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Im Falle einer Realisierung werden mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leitungsphasen besteht nicht.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9,
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Eignungskriterien
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
Nachweis des jeweiligen Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt (Kammermitgliedschaft) und Landschaftsarchitekt (Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen;
Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Architekt: 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Landschaftsarchitekt: 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; die Deckung muss für das Objekt über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bewerbergemeinschaften von jedes Mitglied.
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpfYVFQTk1lUV5aLF5RU1tOGk5NZVFeWhpQUQ==
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).