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  • DE-70174 Stuttgart, DE-70569 Stuttgart
  • 03/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-356881)

Wohnraum für Studierende auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V


 
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    Entscheidung 03/2020 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 20 - max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Gebäudetyp Wohnungsbau
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Tragwerksplanung / Technische Ausrüstung / Thermische Bauphysik
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 114.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Studierendenwerk Stuttgart, Stuttgart (DE)
    Betreuer schreiberplan, Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Kai Bierich, Christof Hilzinger, Martin Hirner, Thomas Hünnebeck, Prof. Dr. Franz Pesch, Stefan Schneider, Prof. Zvonko Turkali [Vorsitz]
    Aufgabe
    Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V die Errichtung einer studentischen Wohnanlage mit mindestens 300 Wohnheimplätzen und mit für eine studentische Gemeinschaft notwendigen ergänzenden Nutzungen. In Anbetracht des dringend benötigten Wohnraums für Studierende auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen werden deutlich mehr Wohnheimplätze als die Mindestzahl der oben genannten 300 Wohnheimplätzen gewünscht, sofern sich die Baulichkeit verträglich auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück in die Umgebungsstruktur einfügt.
    Ziel und Gegenstand des Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Planung für eine Wohnanlage für Studierende auf dem Baugrundstück, unter den Aspekten der städtebaulichen und freiräumlichen Einbindung, der funktionalen und architektonischen Qualität sowie des energetischen Bauens, der Wirtschaftlichkeit (Herstellung und Betrieb) und Nachhaltigkeit.
    Ziel des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (Generalplaner) zu finden, der in der Lage ist, in einem relativ kurzen Zeitrahmen als interdisziplinäres Team die gesamten Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung HLS, E und Förderanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Entwässerungsgesuch, Überflutungsnachweis, Energiekonzept, Thermische Simulationen, Sigeko) für die Wohnanlage für Studierende und die fachliche Begleitung des Bauvorhabens vorzunehmen.
    Der Nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Generalplanerleistungen vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV). Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
    — Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10 Wichtungspunkte,
    — Wettbewerbsergebnis = 45 Wichtungspunkte,
    — Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 10 Wichtungspunkte,
    — Kostenschätzung auf Basis der Weiterentwicklung = 10 Wichtungspunkte,
    — Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- u. Terminplanung = 15 Wichtungspunkte,
    — Honorarangebot/Nebenkosten = 10 Wichtungspunkte,
    — Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit der weiteren Generalplanung für den Neubau „Wohnraum für Studierende“ des Studierendenwerks Stuttgart auf dem Universitätscampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V, im Zusammenhang mit der Objektplanung des Gebäudes/der Gebäude und der Freianlagen, entsprechend der HOAI 2013 – sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll – beauftragen.
    Folgende Planungsleistungen sollen im Wege der Generalplanervergabe beauftragt werden:
    — Objektplanung Gebäude entspr. § 34 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
    — Objektplanung Freianlagen entspr. § 39 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
    — Tragwerksplanung entspr. § 49 ff HOAI, Lph 1-6 und besondere Leistungen in Lph 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen),
    — Technische Ausrüstung HLS, E u. Förderanlagen entsprechend § 53 ff, Lph 1-9
    — Bauphysik entspr. der Beratungsleistungen Anlage 1 HOAI 2013, Ziff. 1.2, Lph 1-9
    — Brandschutz AHO Lph 1-5 und 8 Niveau 3,
    — Entwässerungsgesuch,
    — Überflutungsnachweis,
    — Energiekonzept,
    — Thermische Simulationen,
    — Sigeko.
    Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:
    — Stufe 1 = Leistungsphasen 1-4,
    — Stufe 2 = Leistungsphasen 5-7,
    — Stufe 3 = Leistungsphasen 8 + 9.
    Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
    Das Verfahren ist anonym.
    Gesetzte Teilnehmer Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart
    Behnisch Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart
    Gerber Architekten GmbH, Dortmund
    Ingenhofen Architekcts, Düsseldorf
    KSP Jürgen Engel Architekten GmbH, München
    Riehle+Assoziierte GmbH+Co. KG Architekten und Generalplaner, Stuttgart
    Adresse des Bauherren DE-70174 Stuttgart
    Projektadresse Allmandring
    DE-70569 Stuttgart
    TED Dokumenten-Nr. 489410-2019
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    • Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2019/S 201-489410

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Legal Basis:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Studierendenwerk Stuttgart AöR
      Rosenbergstraße 18
      Stuttgart
      70174
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: https://www.subreport.de/E42212565
      E-Mail: MjE0KicnMmVpH2VmZ2ZmWVNkZiBWVw==
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E42212565

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E42212565
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E42212565
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Anstalt des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Studierendenwerk

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Wohnraum f. Studierende a.d. Campus Stgt-Vaihingen, Allmandring V" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewb für Generalplanungsleistungen

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71300000
      71400000
      71000000
      71200000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V die Errichtung einer studentischen Wohnanlage mit mindestens 300 Wohnheimplätzen und mit für eine studentische Gemeinschaft notwendigen ergänzenden Nutzungen. In Anbetracht des dringend benötigten Wohnraums für Studierende auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen werden deutlich mehr Wohnheimplätze als die Mindestzahl der oben genannten 300 Wohnheimplätzen gewünscht, sofern sich die Baulichkeit verträglich auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück in die Umgebungsstruktur einfügt.

      Ziel und Gegenstand des Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Planung für eine Wohnanlage für Studierende auf dem Baugrundstück, unter den Aspekten der städtebaulichen und freiräumlichen Einbindung, der funktionalen und architektonischen Qualität sowie des energetischen Bauens, der Wirtschaftlichkeit (Herstellung und Betrieb) und Nachhaltigkeit.

      Ziel des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (Generalplaner) zu finden, der in der Lage ist, in einem relativ kurzen Zeitrahmen als interdisziplinäres Team die gesamten Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung HLS, E und Förderanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Entwässerungsgesuch, Überflutungsnachweis, Energiekonzept, Thermische Simulationen, Sigeko) für die Wohnanlage für Studierende und die fachliche Begleitung des Bauvorhabens vorzunehmen.

      Der Nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Generalplanerleistungen vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV). Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:

      — Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10 Wichtungspunkte,

      — Wettbewerbsergebnis = 45 Wichtungspunkte,

      — Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 10 Wichtungspunkte,

      — Kostenschätzung auf Basis der Weiterentwicklung = 10 Wichtungspunkte,

      — Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- u. Terminplanung = 15 Wichtungspunkte,

      — Honorarangebot/Nebenkosten = 10 Wichtungspunkte,

      — Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit der weiteren Generalplanung für den Neubau „Wohnraum für Studierende“ des Studierendenwerks Stuttgart auf dem Universitätscampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V, im Zusammenhang mit der Objektplanung des Gebäudes/der Gebäude und der Freianlagen, entsprechend der HOAI 2013 – sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll – beauftragen.

      Folgende Planungsleistungen sollen im Wege der Generalplanervergabe beauftragt werden:

      — Objektplanung Gebäude entspr. § 34 ff HOAI 2013, Lph 1-9,

      — Objektplanung Freianlagen entspr. § 39 ff HOAI 2013, Lph 1-9,

      — Tragwerksplanung entspr. § 49 ff HOAI, Lph 1-6 und besondere Leistungen in Lph 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen),

      — Technische Ausrüstung HLS, E u. Förderanlagen entsprechend § 53 ff, Lph 1-9

      — Bauphysik entspr. der Beratungsleistungen Anlage 1 HOAI 2013, Ziff. 1.2, Lph 1-9

      — Brandschutz AHO Lph 1-5 und 8 Niveau 3,

      — Entwässerungsgesuch,

      — Überflutungsnachweis,

      — Energiekonzept,

      — Thermische Simulationen,

      — Sigeko.

      Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:

      — Stufe 1 = Leistungsphasen 1-4,

      — Stufe 2 = Leistungsphasen 5-7,

      — Stufe 3 = Leistungsphasen 8 + 9.

      Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.

      Das Verfahren ist anonym.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      — Bewerbererklärung (Bewerbungsbogen) mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) in Textform nach § 126b BGB.

      Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation (Architekt/in) vorliegt bzw. die Berechtigung besteht, entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und dass im Auftragsfall eine ausr. Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden und 3 Mio für sonstige Schäden abgeschlossen wird.

      Bei jur. Personen sind Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollmächtigte Vertreter u. der od. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben die o. g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglied d. Bewerbergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die fachli. Anforderungen erfüllen u. wenn bei keinem Mitglied d. Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB od. ein Teilnahmehindernis (§ 4 Abs. 2 RPW 2013) vorliegt.

      — Falls erforderl. Bewerbergemeinschaftserklärung.

      Aus Platzgründen in diesem Abschnitt finden Sie d. Hinweise zum Auswahlgremium unter Ziff. IV.1.9).

      Referenz 1 (max. 3 Pkt): Nachweis einer Gebäudeplanung f. ein vergleichb., fertig gestelltes (Lph 8 abgeschl. im Zeitraum 1.10.2009 bis Tag d. Bewerbungseinreichung) Projekt. Vergleichbar ist eine Wohnanlage f. Studierende (Neubau) oder ein vergl. Wohngebäude (z. B. Boardinghouse, Appartementhaus, Seniorenanlage, Jugendherberge, Mehrfamilienh…jew. Neubau) mit einer BGF von ca. 3 000 m2. Als nicht vergleichbar gelten Nichtwohngebäude, Einfamilienhäuser, etc. Der Bewerber bzw. d. für das Bauvorhaben vorges. Personen müssen min. die Leistungsphase 2-5 der benannten Referenzen selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber oder die von ihm für d. Bauvorhaben vorgesehenen Personen als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. Das Auswahlgremium wird ggf. beim angegebenen Ansprechpartner die entspr. Bestätigung einholen.

      Bewertung: Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe vollständig od. überschreitet die Anforderungen = 3 Punkte; nahezu vollständig u. weist leichte Abweichungen auf = 2 Punkte; weitgehend jedoch mit deutlichen Abweichungen = 1 Punkt; weist erhebliche Abweichungen auf u. ist nicht mehr vergleichbar/keine Einreichung = 0 Punkte.

      Referenz 2 (max. 3 Pkt): Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Ankauf/Anerkennung) an einem regelger. Architektenwb. nach GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergl. Wettbewerbserfolge) d. letzten 10 Jahre (ab 1.10.2009 = Datum Preisgerichtssitzung bis zum Tag d. Bewerbungseinreich.) zum Thema Wohnanlage f. Studierende o. vergleichbares Wohngebäude (s. o.). Mehrfachbeauftragungen/VOF- bzw. VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugelassen. Alternativ: Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projektes (Architekturpreis wie z. B. Auszeichnung oder BDA-Preis, Architektenkammer o.ä.) aus den letzten 10 Jahren (ab 1.10.2009 = Datum Preisverleihung bis zum Tag d. Bewerbungseinreich.) zum Thema Wohnen f. Studierende oder vergl. Wohngebäude - Neubau). Dies kann auch ein Projekt aus einem studentischen Wettbewerb od. Auszeichnungsverfahren sein (Nachweis bitte beilegen).

      Bewertung: 1. Preis/Auszeichnung 1.Preis = 3 Punkte; weitere Preise/Auszeichnung weitere Preise = 2 Punkte; Ankauf/Anerkennung = 1 Punkt; keine Einreichung = 0 Punkte.

      Weitere Einzelheiten in Auslobung, Ziff. A 10.3.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Architekt/in

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Auer Weber Assoziierte GmbH, Stuttgart
      Behnisch Architekten Partnerschaft mbB, Stuttgart
      Gerber Architekten GmbH, Dortmund
      Ingenhofen Architekcts, Düsseldorf
      KSP Jürgen Engel Architekten GmbH, München
      Riehle+Assoziierte GmbH+Co. KG Architekten und Generalplaner, Stuttgart
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      *Hinweis zum Auswahlgremium aus Ziff. III.1.10):

      Das Auswahlgremium überprüft und bepunktet die dargestellten Referenzen mit maximal 6 möglichen Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der maximalen Punktezahl von 6 Punkten zum Realisierungswettbewerb zugelassen werden. Haben mehr Bewerber/Bewerbergemeinschaften als die zu ermittelnden 13 Teilnehmer die 6 Punkte erreicht, entscheidet das Los. Liegen weniger Bewerbungen in der Kategorie „6 Punkte“ als die zu ermittelnden 13 Teilnehmer vor, werden aus den Bewerbungen mit 5 erreichten Punkten die notwendige Anzahl an Teilnehmer ausgelost. Dieses System setzt sich dann entsprechend in der Kategorie „4 Punkte“ fort etc.

      Beurteilungskriterien der Wettbewerbsarbeiten:

      — Leitidee,

      — städtebauliche und freiraumplanerische Qualität im Kontext der städtebaulichen Einfügung,

      — architektonische und gestalterische Qualität innen und außen,

      — Funktionalität, Innovation des Wohnkonzepts,

      — Angemessenheit des Tragwerks/der Konstruktion und der Materialien,

      — Innovation der Ökologie- und Energiekonzeption,

      — Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Nachhaltigkeit, Betrieb).

      Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 14/11/2019
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 114 000 EUR (exklusive Umsatzsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis eines Vorplanungshonorars nach der HOAI 2013 zuzüglich Aufwandshonorare für die schematische Darstellungen der Freianlagen, der Tragwerksplanung/Konstruktion, der Brandschutzkonzeption, der Ökologie- und Energiekonzeption, für den Fassadenausschnitt und das Massenmodell M 1:500.

      Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:

      1. Preis 38 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);

      2. Preis 30 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);

      3. Preis 22 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);

      4. Preis 14 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer).

      Anerkennung(en) 10 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer)

      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Im anschließenden Verhandlungsverfahren:

      Für eine belastbare und nachvollziehbare Kostenschätzung mit Definition des Standards erhält der Bieter/die Bietergemeinschaft ein zusätzliches Pauschalhonorar von 5 000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer). Die Kostenschätzung wowie die Standards werden als Kostenrahmen dem anschließenden Generalplanervertrag zu Grunde gelegt.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Kai Bierich, Architekt, Stuttgart – Fachpreisrichter
      Prof. Rebecca Chestnutt, Berlin – Fachpreisrichterin
      Christof Hilzinger, Architekt, München – Fachpreisrichter
      Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt/Stadtplaner, Stuttgart/Dortmund – Fachpreisrichter
      Stefan Schneider, Architekt, Leiter Wohnen I Bauen I Technik, Studierendenwerk Stuttgart – Fachpreisrichter
      Dietmar Topka, Architekt, Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim – Fachpreisrichter
      Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt – Fachpreisrichter
      Martin Hirner, Architekt, München – Stellv. Fachpreisrichter
      Thomas Hünnebeck, Architekt, Studierendenwerk Karlsruhe – Stellv. Fachpreisrichter
      Dr. Andreas Barz, Leiter Referat Studierendenwerke, Ausbildungsförderung, Verf. Studierendenschaft, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BaWü – Sachpreisrichter
      Tobias M. Burchard, Geschäftsführer Studierendenwerk Stuttgart – Sachpreisrichter
      Dr. Detlef Kron, Leiter Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung der Stadt Stuttgart – Sachpreisrichter
      Sybille Müller, Amtsleiterin Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim – Sachpreisrichterin
      Claudia Reusch, Dipl.-Ing. Architektur, Ministerialrätin, Ministerium für Finanzen BaWü – Sachpreisrichterin
      Herbert Klingohr, Mitglied des Verwaltungsrats des Studierendenwerks Stuttgart – Sachpreisrichter
      Susanne Frucht, Stadtbaudirektorin, Architektin, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung LHS Stuttgart – Stellv. Sachpreisrichterin
      Kai Mungenast, Bezirksvorsteher Stuttgart-Vaihingen – Stellv. Sachpreisrichter
      Jörg Veigel, Bauingenieur, Bauprojektmanagement Studierendenwerk Stuttgart – Stellv. Sachpreisrichter
      André Völlers, Leiter Personalabteilung/Abwesenheitsvertreter Geschäftsführung Studierendenwerk Stuttgart – Stellv. Sachpreisrichter
      Barbara Walder, Ministerium für Finanzen BaWü – Stellv. Sachpreisrichterin
      Edwin Renz, Stellv. Amtsleiter Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim – Stellv. Sachpreisrichter
      Christof Backes, Zentrum für Brandschutz und Sicherheit, Stuttgart – Berater
      Simone Gartmann-Bauer, Architektin, Bauprojektmanagement Studierendenwerk Stuttgart – Beraterin
      Jan Gerken, Kanzler der Universität Stuttgart – Berater
      Michael Hausiel, Architekt/Stadtplaner, Leiter Sachgebiet Stadtbezirk Vaihingen, Amt für Stadtplanung u. Stadterneuerung, Stuttgart – Berater
      Thomas Langenbach, Braun Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG, Mühlhausen – Berater
      Rüdiger Pflughaupt, Mayer-Vorfelder und Dinkelacker Ingenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH und Co KG, Stuttgart – Berater

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Der Nachweis für das Vorliegen d. jew. Berufsqualifikationen u. die folgenden Referenzen sind im anschließenden Verhandlungsverfahren zu erbringen. Sämtliche Referenzen müssen sich auf ein realisiertes Neubauprojekt beziehen das zwischen dem 1.10.2009 bis zum Eingang der Bewerbung fertiggestellt (LPH 8 abgeschlossen) wurde, soweit im Folgenden zu den einzelnen Leistungen keine abweichenden Angaben gemacht werden.

      Tragwerksplanung: Ein Neubauprojekt (seit 1.10.2009 bis Eingang der Bewerbung, Lph 6 abgeschlossen, Rohbau abgeschlossen), mindestens der Honorarzone II, mindestens im Büro erbrachte Lph 2-6, Projektvolumen (anr. Netto-HK in KG 300 + 400) in Höhe von min. 2 Mio EUR.

      Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1-3 und 8: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) für die Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 iHv min. 800 000 EUR.

      Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) für die Kostengruppen 440, 450 und 460 iHv min. 400 000 EUR.

      Objektpl. Freianlagen: Ein Projekt mind. der HZ III, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) iHv min. 300 000 EUR.

      Bauphysik: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Honoraranteil Bauphysik in Höhe von min. 50 000 EUR netto.

      Brandschutz: Ein Projekt mind. im Büro erbrachte Lph 2-4, Honoraranteil Brandschutz in Höhe von min. 18 000 EUR netto.

      Wenn d. Fachplaner u. d. Landschaftsarchitekten als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft od. als Nachunternehmer in dem anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen, ist von diesen (erst) für das Verhandlungsverfahren vorzulegen:

      Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

      Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden u. 3 Mio für sonstige Schäden bzw. eine gemeinsame projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

      Wichtiger Hinweis!

      Wenn sich der Bewerber in einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft gemeinsam mit Fachplanern/Landschaftsarchitekt an dem anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligen möchte, gilt folgendes: Der Bewerber hat bereits im Bewerbungsverfahren (Bewerbungsbogen) für den Realisierungswettbewerb anzugeben, welche Personen/Büros die nachstehenden Fachdisziplinen übernehmen (Tragwerksplaner/in, Fachplaner/in für Technische Ausrüstung (HLS und E), Landschaftsarchitekt/in, Bauphysik und Brandschutz). Im Unterschied zu § 4 Abs. 2 RPW 2013 müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die im Rahmen der Auftragsausführung für die Fachdisziplinen zuständig sind, nicht die fachlichen Anforderungen für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb (= Architekt) erfüllen.

      Die Bewerbergemeinschaft bildet im Wettbewerbsverfahren eine Bewerbergemeinschaft u., sofern die Bewerbergemeinschaft als Preisträger als dem Wettbewerbsverfahren hervorgeht, im Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft. Eine Veränderung der Mitglieder ist nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungsbögen (14.11.2019) nicht möglich.

      Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über d. Vergabeplattform „subreport ELViS" bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.

      Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

      Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Siehe: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.

      Sollten Sie Hilfe benötigen, unterstützt Sie Herr Jendrusch vom subreport unter 0221/985 78-33.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Durlacher Allee 100
      Karlsruhe
      76137
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-8730
      E-Mail: MjE5XVxgYWBhUllZUi1fXVgbT2RZG1FS
      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.

      Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

      Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).

      Zuständige Vergabekammer:

      Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe

      Durlacher Allee 100

      Karlsruhe76137Deutschland

      Telefon: +49 721926-8730

      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1fXVgbT2RZG1FS

      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
      Durlacher Allee 100
      Karlsruhe
      76137
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-8730
      E-Mail: MTNtbHBxcHFiaWliPW9taCtfdGkrYWI=
      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14/10/2019
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.10.2019
Ergebnis veröffentlicht 03.06.2020
Zuletzt aktualisiert 19.07.2021
Wettbewerbs-ID 2-356881 Status Kostenpflichtig
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