Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 201-489410
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Rosenbergstraße 18
Stuttgart
70174
Deutschland
Kontaktstelle(n): Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: https://www.subreport.de/E42212565
E-Mail: MjE0KicnMmVpH2VmZ2ZmWVNkZiBWVw==
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studierendenwerk-stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E42212565
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb „Wohnraum f. Studierende a.d. Campus Stgt-Vaihingen, Allmandring V" n. RPW 2013 mit anschl. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewb für Generalplanungsleistungen
Das Studierendenwerk Stuttgart plant auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V die Errichtung einer studentischen Wohnanlage mit mindestens 300 Wohnheimplätzen und mit für eine studentische Gemeinschaft notwendigen ergänzenden Nutzungen. In Anbetracht des dringend benötigten Wohnraums für Studierende auf dem Campus Stuttgart-Vaihingen werden deutlich mehr Wohnheimplätze als die Mindestzahl der oben genannten 300 Wohnheimplätzen gewünscht, sofern sich die Baulichkeit verträglich auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück in die Umgebungsstruktur einfügt.
Ziel und Gegenstand des Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs ist die Ausarbeitung einer Planung für eine Wohnanlage für Studierende auf dem Baugrundstück, unter den Aspekten der städtebaulichen und freiräumlichen Einbindung, der funktionalen und architektonischen Qualität sowie des energetischen Bauens, der Wirtschaftlichkeit (Herstellung und Betrieb) und Nachhaltigkeit.
Ziel des anschließenden Verhandlungsverfahrens ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (Generalplaner) zu finden, der in der Lage ist, in einem relativ kurzen Zeitrahmen als interdisziplinäres Team die gesamten Planungsleistungen (Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung HLS, E und Förderanlagen, Bauphysik, Brandschutz, Entwässerungsgesuch, Überflutungsnachweis, Energiekonzept, Thermische Simulationen, Sigeko) für die Wohnanlage für Studierende und die fachliche Begleitung des Bauvorhabens vorzunehmen.
Der Nichtoffene Realisierungswettbewerb ist gemäß § 78 Abs. 2 S. 2 VgV einem Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV für die Vergabe der Generalplanerleistungen vorgeschaltet. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird die Ausloberin mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren entsprechend der VgV durchführen (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 vgV). Die dabei anzuwendenden Auftragskriterien und ihre Gewichtung sind wie folgt festgelegt:
— Leistungsfähigkeit des Projektteams = 10 Wichtungspunkte,
— Wettbewerbsergebnis = 45 Wichtungspunkte,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses = 10 Wichtungspunkte,
— Kostenschätzung auf Basis der Weiterentwicklung = 10 Wichtungspunkte,
— Nachhaltigkeit/Wirtschaftlichkeit/Kosten- u. Terminplanung = 15 Wichtungspunkte,
— Honorarangebot/Nebenkosten = 10 Wichtungspunkte,
— Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen Preisträger mit der weiteren Generalplanung für den Neubau „Wohnraum für Studierende“ des Studierendenwerks Stuttgart auf dem Universitätscampus Stuttgart-Vaihingen am Standort Allmandring V, im Zusammenhang mit der Objektplanung des Gebäudes/der Gebäude und der Freianlagen, entsprechend der HOAI 2013 – sobald und soweit das Bauvorhaben realisiert werden soll – beauftragen.
Folgende Planungsleistungen sollen im Wege der Generalplanervergabe beauftragt werden:
— Objektplanung Gebäude entspr. § 34 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
— Objektplanung Freianlagen entspr. § 39 ff HOAI 2013, Lph 1-9,
— Tragwerksplanung entspr. § 49 ff HOAI, Lph 1-6 und besondere Leistungen in Lph 8 (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen),
— Technische Ausrüstung HLS, E u. Förderanlagen entsprechend § 53 ff, Lph 1-9
— Bauphysik entspr. der Beratungsleistungen Anlage 1 HOAI 2013, Ziff. 1.2, Lph 1-9
— Brandschutz AHO Lph 1-5 und 8 Niveau 3,
— Entwässerungsgesuch,
— Überflutungsnachweis,
— Energiekonzept,
— Thermische Simulationen,
— Sigeko.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und zwar in folgenden Stufen:
— Stufe 1 = Leistungsphasen 1-4,
— Stufe 2 = Leistungsphasen 5-7,
— Stufe 3 = Leistungsphasen 8 + 9.
Anspruch auf eine Folgebeauftragung der Beauftragungsstufen besteht nicht. Die Folgebeauftragung hängt dabei u. a. davon ab, ob das Bauvorhaben ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und/oder die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung gegeben sind.
Das Verfahren ist anonym.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bewerbererklärung (Bewerbungsbogen) mit Namen d. Bewerbers/d. Bewerbergemeinschaft (Bei juristischen Personen d. bevollmächtigten Vertreters d. Bewerbers) in Textform nach § 126b BGB.
Eigenerklärung, im Bewerbungsbogen, dass die vorgegebene berufliche Qualifikation (Architekt/in) vorliegt bzw. die Berechtigung besteht, entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV; Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“), keine Teilnahmehindernisse gemäß § 4 (2) RPW vorliegen, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und dass im Auftragsfall eine ausr. Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden und 3 Mio für sonstige Schäden abgeschlossen wird.
Bei jur. Personen sind Planungsleistungen satzungsgemäßer Geschäftszweck, die d. Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der zu benennende bevollmächtigte Vertreter u. der od. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit haben die o. g. fachlichen Anforderungen zu erfüllen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Es genügt auch, wenn die jur. Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Bewerbergemeinschaften natürlicher u. juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglied d. Bewerbergemeinschaft in ihrer Gesamtheit die fachli. Anforderungen erfüllen u. wenn bei keinem Mitglied d. Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB od. ein Teilnahmehindernis (§ 4 Abs. 2 RPW 2013) vorliegt.
— Falls erforderl. Bewerbergemeinschaftserklärung.
Aus Platzgründen in diesem Abschnitt finden Sie d. Hinweise zum Auswahlgremium unter Ziff. IV.1.9).
Referenz 1 (max. 3 Pkt): Nachweis einer Gebäudeplanung f. ein vergleichb., fertig gestelltes (Lph 8 abgeschl. im Zeitraum 1.10.2009 bis Tag d. Bewerbungseinreichung) Projekt. Vergleichbar ist eine Wohnanlage f. Studierende (Neubau) oder ein vergl. Wohngebäude (z. B. Boardinghouse, Appartementhaus, Seniorenanlage, Jugendherberge, Mehrfamilienh…jew. Neubau) mit einer BGF von ca. 3 000 m2. Als nicht vergleichbar gelten Nichtwohngebäude, Einfamilienhäuser, etc. Der Bewerber bzw. d. für das Bauvorhaben vorges. Personen müssen min. die Leistungsphase 2-5 der benannten Referenzen selbst erbracht haben. Es kommen auch Referenzen in Betracht, welche d. Bewerber oder die von ihm für d. Bauvorhaben vorgesehenen Personen als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben. Das Auswahlgremium wird ggf. beim angegebenen Ansprechpartner die entspr. Bestätigung einholen.
Bewertung: Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe vollständig od. überschreitet die Anforderungen = 3 Punkte; nahezu vollständig u. weist leichte Abweichungen auf = 2 Punkte; weitgehend jedoch mit deutlichen Abweichungen = 1 Punkt; weist erhebliche Abweichungen auf u. ist nicht mehr vergleichbar/keine Einreichung = 0 Punkte.
Referenz 2 (max. 3 Pkt): Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Ankauf/Anerkennung) an einem regelger. Architektenwb. nach GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergl. Wettbewerbserfolge) d. letzten 10 Jahre (ab 1.10.2009 = Datum Preisgerichtssitzung bis zum Tag d. Bewerbungseinreich.) zum Thema Wohnanlage f. Studierende o. vergleichbares Wohngebäude (s. o.). Mehrfachbeauftragungen/VOF- bzw. VgV-Verhandlungsverfahren sind als Nachweis nicht zugelassen. Alternativ: Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projektes (Architekturpreis wie z. B. Auszeichnung oder BDA-Preis, Architektenkammer o.ä.) aus den letzten 10 Jahren (ab 1.10.2009 = Datum Preisverleihung bis zum Tag d. Bewerbungseinreich.) zum Thema Wohnen f. Studierende oder vergl. Wohngebäude - Neubau). Dies kann auch ein Projekt aus einem studentischen Wettbewerb od. Auszeichnungsverfahren sein (Nachweis bitte beilegen).
Bewertung: 1. Preis/Auszeichnung 1.Preis = 3 Punkte; weitere Preise/Auszeichnung weitere Preise = 2 Punkte; Ankauf/Anerkennung = 1 Punkt; keine Einreichung = 0 Punkte.
Weitere Einzelheiten in Auslobung, Ziff. A 10.3.
Architekt/in
Abschnitt IV: Verfahren
*Hinweis zum Auswahlgremium aus Ziff. III.1.10):
Das Auswahlgremium überprüft und bepunktet die dargestellten Referenzen mit maximal 6 möglichen Punkten. Dies bedeutet, dass zunächst die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der maximalen Punktezahl von 6 Punkten zum Realisierungswettbewerb zugelassen werden. Haben mehr Bewerber/Bewerbergemeinschaften als die zu ermittelnden 13 Teilnehmer die 6 Punkte erreicht, entscheidet das Los. Liegen weniger Bewerbungen in der Kategorie „6 Punkte“ als die zu ermittelnden 13 Teilnehmer vor, werden aus den Bewerbungen mit 5 erreichten Punkten die notwendige Anzahl an Teilnehmer ausgelost. Dieses System setzt sich dann entsprechend in der Kategorie „4 Punkte“ fort etc.
Beurteilungskriterien der Wettbewerbsarbeiten:
— Leitidee,
— städtebauliche und freiraumplanerische Qualität im Kontext der städtebaulichen Einfügung,
— architektonische und gestalterische Qualität innen und außen,
— Funktionalität, Innovation des Wohnkonzepts,
— Angemessenheit des Tragwerks/der Konstruktion und der Materialien,
— Innovation der Ökologie- und Energiekonzeption,
— Wirtschaftlichkeit (Bauökonomie, Nachhaltigkeit, Betrieb).
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung der Kriterien dar. Das Preisgericht behält sich die nachträgliche Bildung von Unterkriterien bzw. Konkretisierungen vor, die von den vorgenannten Kriterien allerdings gedeckt sein müssen.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 114 000 EUR (exklusive Umsatzsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis eines Vorplanungshonorars nach der HOAI 2013 zuzüglich Aufwandshonorare für die schematische Darstellungen der Freianlagen, der Tragwerksplanung/Konstruktion, der Brandschutzkonzeption, der Ökologie- und Energiekonzeption, für den Fassadenausschnitt und das Massenmodell M 1:500.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 38 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);
2. Preis 30 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);
3. Preis 22 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer);
4. Preis 14 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer).
Anerkennung(en) 10 000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Bei nachträglicher Feststellung eines nicht teilnahmeberechtigten Teilnehmers wird im Falle der Zuerkennung eines Preises oder Anerkennung dieser aberkannt und auf die übrigen Preise und Anerkennungen verteilt.
Im anschließenden Verhandlungsverfahren:
Für eine belastbare und nachvollziehbare Kostenschätzung mit Definition des Standards erhält der Bieter/die Bietergemeinschaft ein zusätzliches Pauschalhonorar von 5 000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer). Die Kostenschätzung wowie die Standards werden als Kostenrahmen dem anschließenden Generalplanervertrag zu Grunde gelegt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachweis für das Vorliegen d. jew. Berufsqualifikationen u. die folgenden Referenzen sind im anschließenden Verhandlungsverfahren zu erbringen. Sämtliche Referenzen müssen sich auf ein realisiertes Neubauprojekt beziehen das zwischen dem 1.10.2009 bis zum Eingang der Bewerbung fertiggestellt (LPH 8 abgeschlossen) wurde, soweit im Folgenden zu den einzelnen Leistungen keine abweichenden Angaben gemacht werden.
Tragwerksplanung: Ein Neubauprojekt (seit 1.10.2009 bis Eingang der Bewerbung, Lph 6 abgeschlossen, Rohbau abgeschlossen), mindestens der Honorarzone II, mindestens im Büro erbrachte Lph 2-6, Projektvolumen (anr. Netto-HK in KG 300 + 400) in Höhe von min. 2 Mio EUR.
Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1-3 und 8: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) für die Kostengruppen 410, 420, 430 und 480 iHv min. 800 000 EUR.
Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4, 5 und 6: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) für die Kostengruppen 440, 450 und 460 iHv min. 400 000 EUR.
Objektpl. Freianlagen: Ein Projekt mind. der HZ III, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Projektvolumen (anr. Netto-HK) iHv min. 300 000 EUR.
Bauphysik: Ein Projekt mind. der HZ II, mind. im Büro erbrachte Lph 2-5, Honoraranteil Bauphysik in Höhe von min. 50 000 EUR netto.
Brandschutz: Ein Projekt mind. im Büro erbrachte Lph 2-4, Honoraranteil Brandschutz in Höhe von min. 18 000 EUR netto.
Wenn d. Fachplaner u. d. Landschaftsarchitekten als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft od. als Nachunternehmer in dem anschließenden Verhandlungsverfahren teilnehmen, ist von diesen (erst) für das Verhandlungsverfahren vorzulegen:
Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung von 5 Mio für Personenschäden u. 3 Mio für sonstige Schäden bzw. eine gemeinsame projektbezogene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wichtiger Hinweis!
Wenn sich der Bewerber in einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft gemeinsam mit Fachplanern/Landschaftsarchitekt an dem anschließenden Verhandlungsverfahren beteiligen möchte, gilt folgendes: Der Bewerber hat bereits im Bewerbungsverfahren (Bewerbungsbogen) für den Realisierungswettbewerb anzugeben, welche Personen/Büros die nachstehenden Fachdisziplinen übernehmen (Tragwerksplaner/in, Fachplaner/in für Technische Ausrüstung (HLS und E), Landschaftsarchitekt/in, Bauphysik und Brandschutz). Im Unterschied zu § 4 Abs. 2 RPW 2013 müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die im Rahmen der Auftragsausführung für die Fachdisziplinen zuständig sind, nicht die fachlichen Anforderungen für die Teilnahme am Realisierungswettbewerb (= Architekt) erfüllen.
Die Bewerbergemeinschaft bildet im Wettbewerbsverfahren eine Bewerbergemeinschaft u., sofern die Bewerbergemeinschaft als Preisträger als dem Wettbewerbsverfahren hervorgeht, im Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft. Eine Veränderung der Mitglieder ist nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungsbögen (14.11.2019) nicht möglich.
Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen können ausschließlich über d. Vergabeplattform „subreport ELViS" bis spätestens 8 Werktage vor Ablauf der Bewerbungsfrist gestellt werden.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich selbst auf der oben genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Bewerbungsunterlagen ergeben haben. Dies gilt auch innerhalb der letzten 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die kostenfreie Registrierung vor dem Download auf der Vergabeplattform subreport ELViS wird dringend empfohlen. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bewerberkommunikation teil. Siehe: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Sollten Sie Hilfe benötigen, unterstützt Sie Herr Jendrusch vom subreport unter 0221/985 78-33.
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MjE5XVxgYWBhUllZUi1fXVgbT2RZG1FS
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
Karlsruhe76137Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1fXVgbT2RZG1FS
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Durlacher Allee 100
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
E-Mail: MTNtbHBxcHFiaWliPW9taCtfdGkrYWI=
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html