Zwingende Zulassungskriterien:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Bewerber-/Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten,
— Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Architekten, vom Investor und bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der BG abzugeben:
Nachweise Investor
a) Angaben zur geschäftlichen Lage des Investors:
— allgemeine Angaben zum Unternehmen,
— struktureller Aufbau des Unternehmens,
— aktueller Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle) seines Sitzes oder Wohnortes, nicht älter als der Stichtag 1.1.2019.
b) Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit:
— Ein Beispiel des Investors über ein bereits realisiertes Referenzprojekt, das eine Vergleichbarkeit zur Wettbewerbsaufgabe in Inhalt und Investition darstellt (nicht älter als 5 Jahre),
— Bruttogrundfläche Wohnen ca. 2 000 m2 bzw. 20 Wohneinheiten,
— Geschosswohnungsbau
Notwendige Angaben: Projektbezeichnung, Auftraggeber/Ansprechpartner, Fertigstellungsjahr, Erstellungskosten, Zeichnungen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung.
c) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors:
— Bonitätsauskunft
Formlose, auf das Projekt bezogene Bonitätsauskunft von der jeweiligen Hausbank oder einem geeigneten Bewertungsinstitut.
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweise Architekt:
— Berufliche Qualifikation als Eigenerklärung,
— Referenzen.
Qualitative Auswahlkriterien der Architekten:
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Anhand der Projektblätter werden die dort dargestellten Referenzen überprüft (Vorprüfung). Architekten, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Dabei sind aus den Bereichen A oder B mindestens ein Punkt und bei C mindestens 3 Punkte nachzuweisen.
Kann ein Bewerber den Nachweis in einem Kriterium nicht erbringen, legt er ein leeres Projektblatt vor. Es werden maximal 20 Bewerbungen je Los zugelassen. Sollten sich mehr als 20 Bewerbungen qualifizieren, werden die 20 Bewerbungen, die zum Architekten- und Investorenwettbewerb zugelassen werden, gelost.
Auswahlkriterien Architekten:
A Nachweis eines oder mehrerer Erfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z. B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
— Bewertung mit max. 3 Punkten (mehrere Ref. können bis zu 3 P. addiert werden).
1. Preis = 3 P.
2.- 5. Preis = 2 P.
Anerkennung = 1 P.
B Nachweis eines oder mehrerer ausgezeichneter realisierter Projekte, z. B. durch Auszeichnung Beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis, etc.
— Bewertung mit max. 3 Punkten (mehrere Referenzen können bis zu 3 P. addiert werden, bewertet wird die Anzahl der Auszeichnungen).
1 Auszeichnung = 1 P.
2 Ausz. = 2 P.
3 ode mehr Ausz. = 3 P.
C Nachweis 1 oder mehrerer realisierter Projekte (mind. 1 Geschosswohnungsbau, KG 300-700: mind. 2 Mio. EUR, brutto)
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. LPH 2- 8)
— Bewertung mit max. 4 Punkten
(mehrere Ref. können bis zu 3 P. addiert werden).
1 realisiertes Projekt = 1 P.
1 vergl. realisiertes Projekt (Geschosswohnungsbau) = 3 P.
Darstellung je Referenz auf max. 2 Seiten DIN A4: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Je Referenz Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers) bzw Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Bauherr, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Erstellungskosten (KG 300-700, brutto))
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.