Deutschland-Emmerich am Rhein: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 220-540573
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Geistmarkt 1
Ort: Emmerich am Rhein
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 46446
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
E-Mail: MjE5ZFJhYU9SZFJfT1ItVmBfGlVOTlsbUVI=
Telefon: +49 211936545242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emmerich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Wettbewerb Geistmarkt/Kleiner Löwe „Neue Stadteingänge für Emmerich“
Wettbewerb nach RPW 2013, Reg. Nr.: 81/19 (Architektenkammer Nordrhein-Westfalen)
Die Stadt Emmerich am Rhein hat im Jahr 2017 das Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK) für den Bereich der Innenstadt beschlossen. Die Emmericher Innenstadt wurde im letzten Jahrzehnt im Bereich Rheinpromenade, Kaßstraße und Steinstraße weitgehend modernisiert. Wesentlicher Bestandteil des ISEK ist daher die Gestaltung der Stadteingänge „Geistmarkt“ und „Kleiner Löwe“. Der zentralen innerstädtischen Lage und der übergeordneten Bedeutung dieser Freiräume gerecht werdend lobt die Stadt Emmerich am Rhein zur Sicherung einer hohen freiraumplanerischen, städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Qualität einen nicht offenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb aus. Dabei sollen die jeweils als Stadteingänge wichtigen Bereiche Geistmarkt und Kleiner Löwe für sich eigenständig, jedoch im Zusammenhang gedacht und geplant werden.
Weitere Beauftragung:
Die Ausloberin verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, eine/n der Preisträger/-innen mit weiteren planerischen Leistungen zu beauftragen, sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für
Freianlagen gem. §40 HOAI 2013. Der Auslober behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu beauftragen.
Die Beauftragung steht generell unter dem Vorbehalt, dass das Preisgericht eine solche empfiehlt. Die Empfehlung des Preisgerichts ist für den Auslober jedoch nicht bindend und führt über die hier geregelten Inhalte hinaus nicht zu einer zusätzlichen Privilegierung des/r der Preisträger/-innen in einem ggf. später zu führenden Verhandlungsverfahren.
Der Auslober wird zunächst ausschließlich mit dem/r Gewinner/-in bzw. dem/r ersten Preisträger/-in Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle weiteren Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Verhandlungsverfahren gem. Vergabeverordnung – VgV aufgefordert. Basis für das Verhandlungsverfahren ist der hier beschriebene Wettbewerb nach RPW 2013.
Die Eignungskriterien für das Verhandlungsverfahren sind
a) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
— Mindestjahresumsatz: 600 000 EUR netto,
— Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§46 VGV):
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 75 Abs. 1 VgV),
— Anzahl technischer Fachkräfte: 10,
— der Auslober erwartet in der Umsetzung eine Projektleitung, die eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung auf dem Feld der ausgelobten Leistungen aufweist.
c) Erzielter Preis im vorangegangenen, hier beschriebenen Wettbewerb nach RPW 2013:
Die Gewichtung der Zuschlagskriterien gem. § 58 der Vergabeverordnung – VgV für das Wettbewerbsergebnis wird wie folgt festgesetzt:
— 1. Platz: 45 Punkte,
— 2. Platz: 30 Punkte,
— 3. Platz: 15 Punkte.
Insgesamt werden max. 100 Punkte im Verhandlungsverfahren gemäß folgender Bewertungsmatrix vergeben, wobei die Wertungsmethodik innerhalb der einzelnen Kriterien und ggf. eine weitere Untergewichtung im Verhandlungsverfahren näher konkretisiert wird.
Vorraussichtliche Termine:
— Bewerbungsfrist 16.12.2019,
— Versand der Auslobungsunterlagen 19.12.2019,
— Frist für Rückfragen 8.1. 2020,
— Preisrichtervorbesprechung 30.1.2020, 14:00 Uhr,
— Kolloquium 30.1.2020, 15:30 Uhr,
— Erste Öffentlichkeitsbeteiligung 30.1.2020, 18:00 Uhr,
— Abgabe 5.3.2020,
— Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung 26.3.2020, 18:00 Uhr,
— Preisgerichtssitzung 27.3.2020, 10:00 Uhr,
— Ausstellung 30.3.-9.4.2020.
VgV-Verfahren/Beauftragung des Siegers April/Mai 2020
Erarbeitung der Unterlagen für den Förderantrag Mai 2020-Sep.2020.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten. Bewerbungen junger Büros sind ausdrücklich erwünscht. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR/WTO/GPA Staaten. Die Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung den Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen als Landschaftsarchitekt vorlegen.
Stadtplaner und Architekten sind in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind oder die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach § 2 BauKaG NRW. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung von Planungsleistungen gehört, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen erfüllen.
Um die Kriterien des Verhandlungsverfahren zu erfüllen, können sich insbesondere kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe §47VgV).
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 8 angestrebt, davon werden 3 Büros gesetzt, 5 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes erfolgt elektronisch eu-weit auf unterschiedlichen Internetplattformen sowie auf der Homepage des betreuenden Büros.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 16.12.2019 bis 16:00 Uhr ausschließlich per Mail an das Betreuungsbüros ISR <MjEzalhnZ1VYalhlVVgzXGZlIFtUVGEhV1g=> möglich. Bewerbungen, die an diesem Tag nach 16:00 Uhr bei der o. g. Mail-Adresse ein-treffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerber haben für den rechtzeitigen Bewerbungseingang Sorge zu tragen.
Die Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden Unterlagen/Nachweise vorlegen:
— Ausgefüllter Bewerberbogen,
— Nachweis der beruflichen Befähigung „Landschaftsarchitekt/in“.
Zur Auslosung wird nur zugelassen, wer den Bewerberbogen der Ausloberin über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers oder eine andere Plattform abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Eine andere Form der Bewerbung als von der Ausloberin vorgegeben, ist nicht zugelassen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Qualifizieren sich mehr als 5 Bewerber entscheidet das Los.
5 Teilnehmer sowie weitere Nachrücker werden im anschließenden Losverfahren aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Auch die übrigen Teilnehmer werden per E-Mail benachrichtigt.
Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin vorab folgende 3 Teilnehmer ausgewählt und als gesetzte Teilnehmer eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung der Arbeiten durch das Preisgericht erfolgt aufgrund der im Folgenden aufgeführten Kriterien. Die Reihenfolge der Kriterien hat keinen Einfluss auf ihre Gewichtung:
— Entwurfsidee,
— Einbindung in die Umgebung,
— Gestaltqualität,
— Folgekosten für Pflege und Unterhaltung.
Das Preisgericht kann weitere Kriterien für die Beurteilung entwickeln.
Für die Teilnehmer lobt der Auslober einen Gesamtbetrag von 37 000 EUR netto aus.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis 18 500 EUR netto,
— 2. Preis 11 000 EUR netto,
— 3. Preis 7 500 EUR netto.
Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis Freianlagen nach § 40 ermittelt. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungsunterlagen und Teilnahmeantrag
Für Bewerbungen ist das Formular „Teilnahmeantrag“ zu verwenden. Das Formular und weitere Bewerbungsunterlagen sind zum Download erhältlich unter https://www.isr-haan.de/downloads/
Hinweise zur Abgabe der Teilnahmeanträge
Die Anträge können per Mail bis zum 16.12.2019 – 16:00 Uhr eingereicht werden
Mail: MjE2Z1VkZFJVZ1ViUlUwWWNiHVhRUV4eVFU=
Weitere Infos zur Aufgabe
Plangebiet Geistmarkt
Das Plangebiet Geistmarkt liegt zentral in der Altstadt Emmerichs. Erstmals wird der Name „Geest" des höher gelegenen Bereichs im Jahre 1349 genannt. Aktuell wird der Geistmarkt vor allem als Parkplatz und weniger als Stadtplatz genutzt. Verwaltung und auch Bürgerschaft Emmerichs sind sich einig, dass etwas 50 % der zurzeit vorhandenen Parkplätze in der Zukunft nicht mehr benötigt werden. Schlüsselfunktionen am Geistmarkt übernehmen das Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein, die Christuskirche, die ehemalige Post und das Rheinmuseum.
Plangebiet Kleiner Löwe:
Das Plangebiet Kleiner Löwe am westlichen Stadteingang der Altstadt Emmerichs ist umgeben von zahlreichen Inhabergeführten kleinteiligen Ladengeschäften und Beginn einer funktionierenden innerstädtischen Geschäftslage. Der Kleine Löwe bildet den Auftakt der Fußgängerzone.
Die Fußgängerzonen Gestaltung der Kaßstraße endet unmittelbar am Kleinen Löwen. Der Kleine Löwe bildet die Schnittstelle zwischen der bereits modern gestalteten Fußgängerzone und der ursprünglichen Gestaltung der Geschäftsstraßen. Zahlreiche Ausstattungselemente der Platzfläche sind deutlich in die Jahre gekommen und laden nicht zum Verweilen ein. Der Kleine Löwe ist ein wichtiger Ein, Aus- und Umsteigepunkt des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs und somit Ausgangspunkt für den Innenstadtbesuch
In der öffentlichen Diskussion in Emmerich wird immer wieder diskutiert die an den Kleinen Löwen angrenzende Kaßstraße bis zur Einmündung der Gämgasse eventuell als Einbahnstraße für den motorisierten Individualverkehr zu öffnen. Tagesaktuell ist diese Diskussion nicht abgeschlossen. Die Wettbewerbsteilnehmer sollen insoweit von einer Fußgängerzone Kaßstraße ausgehen. Es sollten jedoch bei der Gestaltung des Kleinen Löwen die Einfahrt in die Kaßstraße insbesondere für den bereits jetzt dort notwendigen Liefer- und auch Rettungsverkehr gewahrt bleiben.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die am Wettbewerb beteiligten Büros können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge gegen das Protokoll des Preisgerichtsverfahrens muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Der gesamte Wettbewerb unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer Rheinland.
Postanschrift: Geistmarkt 1
Ort: Stadt Emmerich am Rhein
Postleitzahl: 46446
Land: Deutschland