Deutschland-Donaustauf: Beratungsdienste von Architekten
2019/S 227-557876
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Wörther Straße 5
Ort: Donaustauf
NUTS-Code: DE232
Postleitzahl: 93093
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Georg Weigert
E-Mail: MjEwXVtlaF0kbVtfXVtoajZsXSNaZWRXa2lqV2tcJFpb
Telefon: +49 94039502-25
Fax: +49 94039502625
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.donaustauf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Neubau der Grundschule Donaustauf mit Sportanlagen“.
Der Markt Donaustauf beabsichtigt den Bau einer neuen Grundschule. Im Zuge des Schulneubaus soll das Areal im Bereich des Schulstandortes städtebaulich neu geordnet werden.
Auf Flurnummer 432/1 liegt die bisherige Grundschule, die noch in Betrieb ist aber dem heutigen Bedarf nicht mehr entspricht und deshalb durch einen Neubau ersetzt werden soll. Für den Neubau stehen die Grundstücke mit den Flurnummern 469 und 431 zur Verfügung. Auf Flurnummer 470 ist eine Kindertagesstätte im Bau.
Das bestehende Grundschulgebäude soll so lange erhalten bleiben, bis die neue Grundschule bezogen werden kann.
Die Fläche der bestehenden Grundschule kann in den Wettbewerb für Nutzungen, die nach dem Schulneubau errichtet werden können, mit einbezogen werden, wie z. B. die Sportanlagen.
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils im Wettbewerbsentwurf notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
Für den Realisierungsteil ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und – vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – 5 nach HOAI 2013 § 34 Gebäudeplanung, § 39 Freianlagen, § 55 Technische Ausrüstung und § 51 Tragwerksplanung vorgesehen. Der Auslober behält sich vor, in weiteren stufen die jeweiligen Lph 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens bestimmt, bei dem das Wettbewerbsergebnis mit 50 % der Gesamtpunktzahl gewertet wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen. Ebenfalls zugelassen sind Einzelteilnehmer mit beiden entsprechenden Qualifikationen. Die Beteiligung von Fachplanern für HLS-, Elektro- und Tragwerksplanung wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Phase I:
— Städtebau,
— Baumassengefüge,
— Erschließung,
— Freianlagen.
Phase II:
— Städtebauliches Konzept,
— Erschließung,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Wirtschaftlichkeit,
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Versickerung bzw. Verwertung von Niederschlagswasser,
— Gestaltung der Freianlagen.
Die Wettbewerbssumme beträgt 85 000 EUR netto, als Preise und Anerkennungen folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 34 000 EUR
2.Preis 21 000 EUR
3.Preis 13 000 EUR
Anerkennungen 17 000 EUR
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Der Anteil des Ideenteils an der Wettbewerbssumme beträgt 18,07 %.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnehmer:
Die Projektverantwortlichen für die jeweilige Disziplin sind zu benennen. Sie müssen nach Art. 1 Abs. 1, bzw. 3 und Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ zu tragen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
Die Teilnahme von jungen Büros ist erwünscht. Im Auftragsfall ist bei nicht ausreichender Erfahrung für die Umsetzung ein erfahrenes Büro hinzuzuziehen. Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (diese müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen,
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagenplanung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 3 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 entsprechende Mitarbeiter für die Freianlagenplanung. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht,
— für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: MTVxYG1iXF1gZlxoaGBtKWlqbV9dXHRgbWk7bWBiKGhhbSldXHRgbWkpX2A=
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: MjE5Wk5WWS1cT1JfXV9WWVlSX05fUFVWYVJYYVJbG1FS
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de