Deutschland-Siegen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 228-560449
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Campus Unteres Schloss Verwaltungs GmbH
E-Mail: MjEzVltlXGZnXGFYIWdbVGFhVVxWW19YZTNoYVwgZlxYWlhhIVdY
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsstadt Siegen – Uni (kommt) in Stadt – Nichtoffener Städtebaulicher Wettbewerb nach RPW 2013
Die Universität Siegen expandierte seit ihrer Gründung als Gesamthochschule 1972, ausgehend vom Haardter Berg, auf unterschiedliche über die Stadt verteilte Standorte, was mittlerweile bei ca. 20 000 Studierenden lange Wege und zusätzliche Verkehre bewirkt. In den letzten Jahren kam daher der Wunsch auf, die Fachbereiche stärker zu konzentrieren, um die Erreichbarkeit zu verbessern und die Zusammenarbeit zu optimieren. In diesem Zusammenhang wurde ein Wettbewerb in Form einer Planungswerkstatt im Jahr 2015 durchgeführt, in der Entwicklungsszenarien für den gesamten Hochschulstandort Siegen erörtert wurden. Das sich daran anschließende Ergebnis umfasste eine Zwei-Standort-Strategie, in der es einen „Berg-Campus" am Haardter Berg und einen „Stadt-Campus", Campus Unteres Schloss, in der Innenstadt geben soll. Insgesamt sollen ca. 10 000 bis 12 000 Studierende von in Zukunft 15 000 bis 17 000 prognostizierten Studierenden die Hochschuleinrichtungen in der Innenstadt nutzen, plus Dozenten und weitere Beschäftigte. Nach der bereits in die Innenstadt verlegten Fakultät III (Wirtschaftswissenschaften) mit ca. 3 000 Studierenden sollen im weiteren Verlauf die Fakultät I (Philosophische Fakultät) und die Fakultät II (Bildung - Architektur - Künste) in die Innenstadt umziehen. Der Umzug in die Innenstadt bietet vor dem Hintergrund der positiven Entwicklungen des Stadtumbauprojektes "Siegen - Zu neuen Ufern" und dessen Fortschreibung „Rund um den Siegberg" gerade für die Oberstadt vielfältige Potenziale. Eine Verknüpfung beider städtebaulicher Maßnahmen ermöglicht es insbesondere Synergieeffekte zu nutzen. Daher wird der Umzug der Universität seitens der Stadt mit dem Projekt „Uni (kommt) in die Stadt" begleitet. Zur Realisierung des „Masterplans Campus Innenstadt" sind umfassende städtebauliche Maßnahmen im innerstädtischen Bereich erforderlich. Diese sollen auf 2 Arealen umgesetzt werden, zum einen im nördlichen Übergang zur Oberstadt „Friedrichstraße – Campus Unteres Schloss Nord" und zum anderen im südlichen Übergang zur Oberstadt „Löhrtor – Campus Unteres Schloss Süd". Beide Standorte sollen über den bereits realisierten Universitätsstandort „Campus Unteres Schloss", in den die Fakultät III bereits eingezogen ist, verknüpft werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Vorhabens lobt die Universität Siegen in Zusammenarbeit mit der Universitätsstadt Siegen einen städtebaulichen Wettbewerb aus. Es soll ein Konzept entwickelt werden, das die Grundlage für einen städtebaulichen Masterplan sowie ein Gestaltungshandbuch zu Architektur und Freiraum bildet. Die daraus abgeleitete Entwicklung der Bebauungspläne sowie die Planung zur baulichen Umsetzung schließen sich als gesonderte Verfahren an und sind nicht Bestandteil der weiteren Bearbeitung der Aufgabe und dieses Verfahrens. Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren ausgelobt. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Teilnehmer begrenzt, die aus 2 Gruppen zusammengestellt werden: 5 Teilnehmer wurden vom Auslober zur Teilnahme ausgewählt. In einem Bewerbungs- und Losverfahren werden 11 weitere Teilnehmer ermittelt.
Das Wettbewerbsverfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die zum Wettbewerbsverfahren nach Bewerbungs- und Losverfahren zugelassenen Teilnehmern erwarteten Wettbewerbsleistungen werden in den Vergabeunterlagen (Dokument „Bekanntmachung") näher beschrieben. Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt nach Durchführung des Bewerbungs- und Losverfahrens gegenüber den zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmern.
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner/Architekten in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten und zielt auf die Vergabe eines städtebaulichen Planungsauftrags. Hinsichtlich des geplanten Umfangs des städtebaulichen Auftrags vgl. Ziffer VI.3) „Zusätzliche Angaben" der vorliegenden EU-Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern. Der Wettbewerb richtet sich federführend an Stadtplaner oder Architekten, die Erfahrungen im städtebaulichen Entwurf vergleichbarer innerstädtischer Projekte nachweisen können. Die eingeladenen und gelosten Teilnehmer sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung in Kooperation mit einem Landschaftsarchitekten zu erbringen. Hierzu gibt es 2 Möglichkeiten der Bewerbung:
— Mit der Bewerbung muss die Benennung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Landschaftsarchitekten entweder als Arbeits-/ Bietergemeinschaft oder als Generalplaner mit Nachunternehmer erfolgen. Die zugehörigen Nachweise (s. Bewerbungsbogen) beider Partner sind beizufügen,
— Mit der Bewerbung als Generalplaner (ohne Nachunternehmer) wird nachgewiesen, dass ein Landschaftsarchitekt im Büro angestellt ist. Vom Bewerber wie auch vom angestellten Landschaftsarchitekten sind neben den weiteren Bewerbungsunterlagen jeweils die Kammernachweise beizufügen. Weitere Mitglieder innerhalb einer Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. weitere Nachunternehmer innerhalb der Rechtsform Generalplaner mit Nachunternehmer sind möglich.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden Bewerber, die den Nachweis eines städtebaulichen und eines freiraumplanerischen Projekts, das inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbar ist, erbringen. Es sind mindestens 2 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren ab Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung im europäischen Amtsblatt vorzulegen, die folgende Kriterien erfüllen müssen:
1) Auseinandersetzung komplexer*, innerstädtischer städtebaulicher Aufgabenstellungen;
2) Freiraumplanung innerstädtischer öffentlicher Räume.
* Als komplexe Projekte werden solche verstanden, die die Planung eines innerstädtischen Quartiers inklusive Auseinandersetzung der Verflechtungen mit dem Bestand zum Inhalt haben. Das Einfügen eines solitären Baukörpers in eine Innenstadt reicht dementsprechend als Referenz nicht aus. Vgl. zu alledem den Bewerbungsbogen in den Vergabeunterlagen.
Darüber hinaus müssen die weiteren im Bewerbungsbogen abgeforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Leistungen gemäß § 73 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen,
— Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Dritten,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Vorlage der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV, Mindestdeckungssummen für Stadtplaner/Architekt Personenschäden 2 000 000 EUR, Sachschäden 1 000 000 EUR oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird,
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV durch Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung oder des –ausweises.
Bei ausländischen Bewerbern: gültiger Befähigungsnachweis entsprechend Richtlinie 2014/24/EU.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Siehe zu alledem den Bewerbungsbogen und die Vergabeunterlage „Bekanntmachung".
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/Architekt/Landschaftsarchitekt berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
— Übergeordnete Grund-/Leitidee,
— Qualität der Einbindung in den städtischen Kontext,
— Vernetzung der 3 Campusstandorte,
— Umgang mit der Topografie, barrierefreie Erschließung,
— Gestaltqualität und Funktionalität der Gebäude,
— Gestalt- und Aufenthaltsqualität im Freiraum,
— Umgang mit den Themen Klimaschutz und -anpassung,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Bezüge zwischen den Nutzungen,
— Umgang mit fließendem und ruhendem Verkehr,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 70 000 EUR (zuzügl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wird als Preisgeld ausgelobt. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen:
— 1. Preis 30 000 EUR,
— 2. Preis 20 000 EUR,
— 3. Preis 15 000 EUR,
— 1 Anerkennung 5 000 EUR.
Im Übrigen erfolgen über die Preisgelder und Anerkennungen hinaus keine Zahlungen an die Teilnehmer.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preisgelder ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien einem, in der Regel dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe
— Städtebaulicher Entwurf, Überarbeitung der Leistungsphase 2 und Erarbeitung der Leistungsphase 3
— Gestaltungshandbuch zu Architektur und Freiraum
— Stadtökologisch-freiraumplanerischer Fachbeitrag zum Gestaltungshandbuch zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Soweit das Wettbewerbsergebnis hierzu Anlass gibt und dies unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften möglich ist, kommt auch eine Beauftragung mehrerer Preisträger mit Teilleistungen bzw. der Beauftragung von Teilflächen in Betracht. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
2) Terminübersicht (vorläufig)
— Bekanntmachung des Wettbewerbs: 47./48. KW 2019,
— Einsendeschluss der Bewerbungen (elektronischer Eingang bis 12 Uhr): 7.1.2020,
— Teilnahmebestätigung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 4. KW 2020,
— Rückfragen (elektronisch): bis 3.2.2020, 12 Uhr,
— Einführungskolloquium: 6.2.2020,
— Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten (Tagesstempel): 3.4.2020,
— Preisgericht: 7.5.2020.
3) Der auf Grundlage des § 3 VgV geschätzte Auftragswert liegt unter dem für Liefer- und Dienstleistungen geltende Schwellenwert gemäß § 106 GWB. Gleichwohl veröffentlicht die Universität Siegen aus Gründen der Publizität und zur Förderung des Wettbewerbs eine Wettbewerbsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Ein Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften der VgV und des vierten Teils des GWB besteht nicht. Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern gemäß §§ 160 ff. GWB nicht eröffnet.
4) Die genutzte Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW" kann derzeit einen Architektenwettbewerb systemseitig noch nicht abbilden. Das Verfahren wurde daher auf der Plattform als „Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb" nach der UVgO angelegt, da diese Verfahrensart aufgrund der Zweistufigkeit dem Architektenwettbewerb nahe kommt. Es gelten jedoch allein die in der EU-Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten und unter Berücksichtigung der §§ 50, 52 UVgO und der RPW 2013 formulierten Regeln und Kriterien zum Verfahren.
5) Der Auslober behält sich vor, entsprechend der geltenden Vorschriften fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Zulassung der Bewerber erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden die Bewerber per Losentscheid unter Aufsicht eines Juristen ermittelt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
6) Bewerberfragen werden ausschließlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Vergabe-marktplatz NRW abgewickelt. Um die Bewerberfragen stellen und insbesondere die Fragen- und Antwortenkataloge abrufen zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig. Verfahrensverfügungen oder die Mitteilung über Änderungen an den Vergabeunterlagen werden ebenfalls nur den auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Ort: Der Rechtsweg zu den Vergabekammern ist nicht eröffnet.
Land: Deutschland