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Visualisierung Turnhalle - Blick auf den Haupteingang von Nord-Westen Visualisierung Turnhalle - Blick auf den Haupteingang von Nord-Westen, © architektur + raum / michellerundschalk landschaftsarchitektur und urbanismus

  • DE-87435 Kempten, DE-87435 Kempten
  • 06/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-363070)

Neubau Dreifachsporthalle mit Parkhaus in Kempten


 
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    Entscheidung 26.06.2020 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 25
    Gesetzte Teilnehmer: 6
    Bewerber: 19
    Tatsächliche Teilnehmer: 16 (= 84% der Bewerber)
    Gebäudetyp Sport und Freizeit / Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 90.200 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Kempten, Kempten (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Franz Balda [Vorsitz], Norbert Diezinger, David Reichert, Antje Schlüter, Marcus Vollmann , Tim Koemstedt, Florian Eggert
    Aufgabe
    Die Stadt Kempten plant den Neubau einer Dreifachsporthalle westlich des Hildegardis-Gymnasiums. Die Sporthalle soll als Schul- und Vereinssporthalle, sowie als Versammlungsstätte (keine Mehrzwecknutzung) mit 600 Sitz- und 200 Stehplätzen, genutzt werden.
    Zudem soll das Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zur Durchwegung öffentlich genutzt werden und die Erschließungssituaton im Eingangsbereich der Schule (Lehrerzufahrt, Schülerströme, u. ä.) optimiert und der Pausenhof erweitert werden.
    Das Grundstück mit der Flurnummer 967 (17 004 m2) ist im Rahmen des Wettbewerbs für die Errichtung der Dreifachsporthalle vorgesehen. Hierauf befinden sich derzeit eine starke Hangkante, ein ehemaliger Hartplatz mit Laufbahn, alter Baumbestand, sowie im Nord-Westen ein Kinderspielplatz und im Süden die sechsgruppige Kindertagesstätte „Haus für Kinder und Eltern“, sowie ein Mädchenpensionat.
    Auf dem Nachbarflurstück 968 befinden sich das Schulgebäude des Hildegardis-Gymnasiums, sowie 2 Einfach-Turnhallen und 42 Stellplätze auf dem südlichen Vorplatz, sowie weitere 9 Stellplätze beim Förderreutherweg. Der Pavillonbau östlich des Eingangs wurde bereits abgerissen. Der Vorplatz vor der Schule an der Lindauer Straße dient als Erschließung für die Schüler und als Teil des Lehrerparkplatzes. In diesem Bereich soll die Errichtung eines Parkhauses mit 151 Stellplätzen, davon 5 behindertengerecht, als Teil der Wettbewerbsaufgabe geplant werden. Darin integriert werden auch die bisherigen Lehrerstellplätze. Weitere 5 behindertengerechte Stellplätze sollen direkt bei der Sporthalle entstehen.
    Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Für die Bebaubarkeit gelten daher die Regeln nach § 34BauGB, sowie die Vorgaben aus dem genehmigten Antrag auf Vorbescheid vom 14.1.2019 hinsichtlich Baufeld und Höhenentwicklung.
    Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits erstellt. Im Bereich der Dreifachsporthalle steht Wasser ca. 1 m unter OK Gelände an. Der Baugrund ist moorig/torfig und schadstoffbelastet (Bauschutt, Brandreste u. ä.). Die benachbarte Bebauung ist daher setzungsempfindlich. Vor allem im Bereich der Hangkante zur Schule steht Fels (tertiäres Festgestein) als gründungsfähiger Baugrund bereits 2,4 m unter OK Gelände an. Dies ist bei der Gründung des Sporthallenbauwerks zu beachten. Der Baugrund im Bereich Parkhaus ist nach derzeitigem Stand unproblematisch.
    Die Planung der Dreifachsporthalle inkl. der Stellplätze in Form eines Parkhauses auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz an der Lindauer Straße, sowie die umgebenden Bereiche, wie die Pausenhoferweiterung der Schule, die Erschließung und Wegeführungen, Parkanlage sowie der Kinderspielplatz (derzeit an der Reichlinstraße), sollen als Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
    Die Planung der Umgestaltung des Kindergartenaußenbereichs (westlich des Gebäudes „Haus für Kinder und Eltern“) und des bestehenden Pausenhofs soll als Ideenteil in den Wettbewerb einfließen.
    Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen. Stadtplaner können sich in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Freianlagenplanern am Wettbewerb beteiligen.
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind nur die Architekten zu benennen.
    Die Freianlagenplaner müssen erst nach Auswahl der Architekten, also zum Zeitpunkt des Colloquiums, nachträglich benannt werden.
    Informationen

    Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
    1. Preis: 27 100 EUR netto,
    2. Preis: 22 600 EUR netto,
    3. Preis: 18 000 EUR netto,
    4. Preis: 10 800 EUR netto,
    5. Preis: 7 200 EUR netto,
    Anerkennungen: 4 500 EUR netto (gesamt).

    Gesetzte Teilnehmer • architektur + raum GbR, Kempten mit michellerundschalk GmbH, München
    • Becker Architekten, Kempten mit Keller Damm Kollegen GmbH, München und mit Hermann Kaufmann + Partner ZT GmbH, Schwarzach(AT)
    • F64 Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Kempten mit realgrün Landschaftsarchitekten, München
    • heilergeiger architekten und stadtplaner BDA, Kempten mit Latz+Partner LandschaftsArchitektur Stadtplanung Kranzberg und mit Heid+Heid Architekten BDA PartmbB, Fürth
    • MH Architekten PartGmbbB, Maucher Höß Manz, Kempten mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH, München
    • mse architekten gmbH, Kaufbeuren mit Planungsbüro Daurer+Hasse, Wiedergeltingen
    Ausstellung Die Wettbewerbsausstellung ist für die Öffentlichkeit zugänglich und findet in der oberen Sporthalle des Hildegardis-Gymnasiums, Lindauer Straße 22 in 87439 Kempten (Allgäu) statt.
    Öffnungszeiten der Ausstellung: 22.07. bis 09.08.2020, jeweils Mittwoch bis Sonntag (montags und dienstags geschlossen), jeweils von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    Adresse des Bauherren DE-87435 Kempten
    Projektadresse Lindauer Straße
    DE-87435 Kempten
    TED Dokumenten-Nr. 589839-2019
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    • Deutschland-Kempten: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2019/S 240-589839

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu)
      Postanschrift: Kronenstraße 8
      Ort: Kempten
      NUTS-Code: DE273
      Postleitzahl: 87435
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
      E-Mail: MTdvXmtgWltebG1eZWVeOWReZmltXmcnXV4=
      Telefon: +49 83125258133
      Fax: +49 8312525455

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.kempten.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168802
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168802
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Neubau Dreifachsporthalle mit Parkhaus, Lindauer Straße, Stadt Kempten – einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren, im Rahmen der VgV, für Architekten (§ 34 HOAI 2013, mit Anlage 10) und Freianlagenplaner (§ 39 HOAI 2013 mit Anlage 11), nach den Richtlinien der RPW 2013. Stadtplaner können sich in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Freianlagenplanern am Wettbewerb beteiligen.

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71221000
      71222000
      71400000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Stadt Kempten plant den Neubau einer Dreifachsporthalle westlich des Hildegardis-Gymnasiums. Die Sporthalle soll als Schul- und Vereinssporthalle, sowie als Versammlungsstätte (keine Mehrzwecknutzung) mit 600 Sitz- und 200 Stehplätzen, genutzt werden.

      Zudem soll das Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zur Durchwegung öffentlich genutzt werden und die Erschließungssituaton im Eingangsbereich der Schule (Lehrerzufahrt, Schülerströme, u. ä.) optimiert und der Pausenhof erweitert werden.

      Das Grundstück mit der Flurnummer 967 (17 004 m2) ist im Rahmen des Wettbewerbs für die Errichtung der Dreifachsporthalle vorgesehen. Hierauf befinden sich derzeit eine starke Hangkante, ein ehemaliger Hartplatz mit Laufbahn, alter Baumbestand, sowie im Nord-Westen ein Kinderspielplatz und im Süden die sechsgruppige Kindertagesstätte „Haus für Kinder und Eltern“, sowie ein Mädchenpensionat.

      Auf dem Nachbarflurstück 968 befinden sich das Schulgebäude des Hildegardis-Gymnasiums, sowie 2 Einfach-Turnhallen und 42 Stellplätze auf dem südlichen Vorplatz, sowie weitere 9 Stellplätze beim Förderreutherweg. Der Pavillonbau östlich des Eingangs wurde bereits abgerissen. Der Vorplatz vor der Schule an der Lindauer Straße dient als Erschließung für die Schüler und als Teil des Lehrerparkplatzes. In diesem Bereich soll die Errichtung eines Parkhauses mit 151 Stellplätzen, davon 5 behindertengerecht, als Teil der Wettbewerbsaufgabe geplant werden. Darin integriert werden auch die bisherigen Lehrerstellplätze. Weitere 5 behindertengerechte Stellplätze sollen direkt bei der Sporthalle entstehen.

      Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Für die Bebaubarkeit gelten daher die Regeln nach § 34BauGB, sowie die Vorgaben aus dem genehmigten Antrag auf Vorbescheid vom 14.1.2019 hinsichtlich Baufeld und Höhenentwicklung.

      Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits erstellt. Im Bereich der Dreifachsporthalle steht Wasser ca. 1 m unter OK Gelände an. Der Baugrund ist moorig/torfig und schadstoffbelastet (Bauschutt, Brandreste u. ä.). Die benachbarte Bebauung ist daher setzungsempfindlich. Vor allem im Bereich der Hangkante zur Schule steht Fels (tertiäres Festgestein) als gründungsfähiger Baugrund bereits 2,4 m unter OK Gelände an. Dies ist bei der Gründung des Sporthallenbauwerks zu beachten. Der Baugrund im Bereich Parkhaus ist nach derzeitigem Stand unproblematisch.

      Die Planung der Dreifachsporthalle inkl. der Stellplätze in Form eines Parkhauses auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz an der Lindauer Straße, sowie die umgebenden Bereiche, wie die Pausenhoferweiterung der Schule, die Erschließung und Wegeführungen, Parkanlage sowie der Kinderspielplatz (derzeit an der Reichlinstraße), sollen als Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

      Die Planung der Umgestaltung des Kindergartenaußenbereichs (westlich des Gebäudes „Haus für Kinder und Eltern“) und des bestehenden Pausenhofs soll als Ideenteil in den Wettbewerb einfließen.

      Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen. Stadtplaner können sich in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Freianlagenplanern am Wettbewerb beteiligen.

      Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind nur die Architekten zu benennen.

      Die Freianlagenplaner müssen erst nach Auswahl der Architekten, also zum Zeitpunkt des Colloquiums, nachträglich benannt werden.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1) Angaben und Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung vom Objektplaner Gebäude und Innenräume im Teilnahmeantrag abgegeben werden müssen:

      a) Name, ausführende Niederlassung, bevollmächtigter Vertreter, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Rechtsform

      b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;

      c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;

      d) ggf. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften und Zusage über die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall einer Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Bewerber-/Bietergemeinschaften haften – je Fachdisziplin gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

      e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV.

      Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

      f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Gebäude anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:

      — Projektbezeichnung, Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern,

      — Ref.zeitraum 1.11.2009-1.11.2019 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),

      — Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone III,

      — erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,

      — LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,

      — Neubau,

      — Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers,

      — Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten),

      2) Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für die Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:

      a) Name, ausführende Niederlassung, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Rechtsform

      b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;

      c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;

      d) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften und Zusage über die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall einer Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Bewerber-/Bietergemeinschaften haften – je Fachdisziplin – gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

      e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV.

      Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

      f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Freianlagen anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:

      — Projektbezeichnung, Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern

      — Ref.zeitraum 1.11.2009-1.11.2019 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),

      — Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone IV,

      — erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,

      — LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,

      — Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers,

      — Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten).

      Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.

      Für die Bewertung der Referenzprojekte im Teilnahmewettbewerb gelten die o. g. Mindestanforderungen.

      Erfüllen beide Referenzen (Referenz 1 Objektplanung Gebäude und Referenz 2 Objektplanung Freianlagen) die dort und in der „Bewertungsmatrix Auswahlkritierien" dargelegten Kriterien, so erfüllt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb.

      Unabhängig davon müssen aber auch die Eignungskritierien, wie oben und in der „Bewertungsmatrix Eignungskriterien" genannt, erfüllt sein.

      Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen gemäß der Eigungs- und Auswahlkritierien und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.

      Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß IV.1.7) müssen ebenfalls die Eigungs- und Auswahlkriterien erfüllen, nehmen aber nicht am Losverfahren teil, sondern sind gesetzt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      1) Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung vom Objektplaner Gebäude und Innenräume abgegeben werden müssen:

      Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:

      Das Projektteam des Objektplaners Gebäude und Innenräume erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt" gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.

      Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer.

      Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.

      2) Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für die Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:

      Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:

      Das Projektteam des Objektplaners Freianlagen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.

      Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer.

      Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Mindestzahl: 15
      Höchstzahl: 25
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      a) architektur + raum GbR, Steufzger Straße 33, 87435 Kempten (Allgäu)
      in ARGE mit michellerundschalk GmbH, Belfortstraße 3, 81667 München
      b) Becker Architekten, Keselstraße 14, 87435 Kempten (Allgäu)
      in ARGE mit Keller Damm Kollegen GmbH, Lothstraße 19, 80797 München
      und in ARGE mit Hermann Kaufmann + Partner ZT GmbH, Sportplatzweg 5, A-6858 Schwarzach
      c) F64 Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Füssener Straße 64, 87437 Kempten (Allgäu)
      in ARGE mit realgrün Landschaftsarchitekten, Gesellschaft von Landschaftsarchitekten und Stadtplanern mbH, Mariahilfstraße 6, 81541 München
      d) heilergeiger architekten und stadtplaner BDA, Herbststraße 3, 87439 Kempten (Allgäu)
      in ARGE mit Latz+Partner LandschaftsArchitektur Stadtplanung, Ampersthausen 6, 85402 Kranzberg
      und in ARGE mit Heid+Heid Architekten BDA PartmbB, Hardenbergstraße 53, 90768 Fürth
      e) MH Architekten PartGmbbB, Maucher Höß Manz BDA, Burghaldegasse 2, 87435 Kempten (Allgäu)
      in ARGE mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH, Franziskanerstraße 14, 81669 München
      f) mse architekten gmbH, Kemptener Straße 54, 87600 Kaufbeuren
      in ARGE mit Planungsbüro Daurer+Hasse, Buchloer STraße 1, 86879 Wiedergeltingen
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Entscheidungskriterien":

      — Städtebau: städtebauliche Einbindung,

      — Architektur: architektonische Qualität,

      — Funktionalität: innere Funktion und Innenraumqualität,

      — Freiflächen: Erschließung und Freiflächen,

      — Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,…),

      — Nachhaltigkeit.

      Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":

      — Wettbewerbsergebnis: 50 % Gewichtung,

      — Projektteam: 20 % Gewichtung,

      — Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 20 % Gewichtung,

      — Honorar: 10 % Gewichtung.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 13/01/2020
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 22/01/2020
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      — 1. Preis: 27 100 EUR netto,

      — 2. Preis: 22 600 EUR netto,

      — 3. Preis: 18 000 EUR netto,

      — 4. Preis: 10 800 EUR netto,

      — 5. Preis: 7 200 EUR netto,

      Anerkennungen: 4 500 EUR netto (gesamt).

      Die genannten Preisgelder gelten für die ARGE aus Architekten (Objektplanung Gebäude) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen), ggf. unter Mitwirkung von Stadtplanern innerhalb der ARGE, gemeinsam.

      Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.

      Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      Die teilnehmenden Architekten erarbeiten in Zusammenarbeit mit einem Freianlagenplaner einen Wettbewerbsbeitrag. Im Preisgeld ist das Preisgeld der Freianlagenplaner bereits enthalten, ebenso das Preisgeld eines Stadtplaners, der innerhalb der ARGE mitwirkt.

      Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird eine Vergabeverhandlung für den Objektplaner Gebäude und Objektplaner Freianlagen gemäß VgV mit den Preisträgern durchgeführt.

      Auf das Honorar des beauftragten Verfahrenssiegers wird sein Preisgeld des Wettbewerbs, anteilig nur der Realisierungsteil, in voller Höhe auf die spätere Vergütung in der Leistungsphase 2 angerechnet.

      Die Leistungsphase 1 wurde vom Auftraggeber bereits im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung erbracht und wird nicht vergütet.

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      a) Fachpreisrichter:
      - Franz Balda, Architekt, Stadtplaner
      - David Reichert, Architekt
      - Marcus Vollmann, Architekt
      - Tim Koemstedt, Stadtplaner
      - Norbert Diezinger, Architekt
      - Katja Aufermann, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin
      - Gerhard Eckl, Architekt
      b) Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter:
      - Antje Schlüter, Architektin, Stadtplanerin
      - Florian Eggert, Architekt
      c) Sachpreisrichter
      - Oberbürgermeister Thomas Kiechle
      - Erwin Hagenmaier
      - Alexander Hold
      - Wolfgang Hennig
      - Thomas Hartmann
      - Ullrich Kremser
      d) Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter:
      - Markus Wenninger, Schulleiter
      - Peter Wiedemann, Architekt
      e) Berater:
      - Thomas Baier-Regnery
      - Christian Buck, Dipl.Ing.Univ. MBA
      - Tina Grossmann, Landschaftsarchitektin
      - Markus Wiedemann, Dipl.Ing.
      - Hans Räth, Dipl.Ing.
      - Martin Wagner, Architekt

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Vergabeverhandlung von der Bietergemeinschaft abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe):

      a) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;

      b) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 75 Abs. 3 VgV i. V. m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;

      c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben;

      d) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;

      e) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.

      Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 250 000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und von 200 000 EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.

      f) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen festangestellten Vollzeit-MA inklusive Geschäftsführung jeweils beim Objektplaner Gebäude und beim Objektplaner Freianlagen. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen. Nachweis: Eigenerklärung, unter Angabe von Name und Qualifikation der Mindestanzahl an geforderten Mitarbeitern.

      g) Der Projektleiter (PL-OBJ) Objektplanung Gebäude und der Projektleiter (PL-FA) sind mit dem Angebot eindeutig zu benennen. Die Berufserfahrung des PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde des Studiengangs Architektur, aus der Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen. Die Berufserfahrung des PL im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde des Studiengangs Landschaftsarchitektur od. glw., aus der Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen.

      Mindestanforderung sind jeweils 5 Jahre Berufserfahrung für den PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. für den PL im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.

      h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.

      Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).

      i) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis spätestens 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.

      j) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.

      k) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.

      l) Informationspflicht des Bewerbers:

      Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 3 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.

      Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:

      Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:

      — Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,

      — der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,

      — der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben -aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,

      — der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.

      Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Postanschrift: Maximilianstraße 39
      Ort: München
      Postleitzahl: 80438
      Land: Deutschland
      E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWpsXFtZWHBcaWU3aVxeJGZZJVlYcFxpZSVbXA==
      Telefon: +49 892176-2411
      Fax: +49 8921762847

      Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
      Ort: München
      Land: Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      09/12/2019
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 12.12.2019
Ergebnis veröffentlicht 29.07.2020
Zuletzt aktualisiert 13.01.2021
Wettbewerbs-ID 2-363070 Status Kostenpflichtig
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