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© RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten

  • DE-46569 Hünxe
  • 08/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-363688)

Neugestaltung der Ortsmitte in Hünxe


 
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    Entscheidung 07.08.2020 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 10 - max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 6
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Gemeinde Hünxe, Hünxe (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Rebekka Junge [Vorsitz], Peter Köster, Friedhelm Schwarz, Prof. Kathrin Volk, Guido Wallraven , Dirk Buschmann, Gisela Lehmkuhl, Horst Meyer, Heinrich Rühl, Klaus Stratenwerth, Wilhelm Windszus
    Aufgabe
    Die Gemeinde Hünxe hat im Jahr 2018 ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erarbeitet, für das vom zuständigen Landesministerium bereits ein Bewilligungsgbescheid über Städtebauförderungsmittel erteilt wurde.
    Die Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe ist ein Leitprojekt des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes. Die Ortsmitte soll als lebendiges Zentrum für die gesamte Gemeinde und alle Bevölkerungsgruppen gestärkt und weiterentwickelt werden.
    Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, zur Vorbereitung dieser in Schritten umzusetzenden Maßnahmen einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen mit der Aufgabenstellung, ein Neuordnungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln.
    In der Ortsmitte der Gemeinde Hünxe befinden sich die zentralen Funktionen für die Bereiche Versorgung, medizinische Versorgung, Dienstleistungen und Gastronomie. Aktuell wird in allen nachfolgend genannten Teilbereichen eine mangelhafte Qualität in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten und die Gestaltung bemängelt:
    Die vorhandenen Plätze (Marktplatz und Rathausplatz) werden überwiegend als Parkplätze genutzt und bieten keine Aufenthaltsqualität. Die bestehenden Wegeführungen sind für Fußgänger und Radfahrer unattraktiv und überwiegend nicht barrierefrei. Die Straßenmöblierung ist veraltet oder beschädigt. Der Bereich um den Dorfteich, der der ruhigen Erholung dienen könnte, bietet in seiner bestehenden Ausführung keinerlei Verweilqualität. Insgesamt ist die Aufenthaltsfunktion der Ortsmitte erheblich beeinträchtig. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Schließungen von gastronomischen Einrichtungen und Geschäftslokalen geführt.
    Der Planungsbereich umfasst Teile der Straßenräume Alte Dinslakener Straße, bzw. Alte Weseler Straße, Dorstener Straße und Bensumskamp, den Marktplatz und die Fläche nördlich des Rathauses bis zur Straße Am Friedhof, die Verbindung vom Marktplatz zur Dorstener Straße, die 3 teilweise privaten Verbindungsgassen zwischen der Dorstener Straße und dem Dorfteich, den Teich mit den umgebenden Grünflächen und der Fläche südlich des Teichs, die Verbindung von Teich und Markplatz und die sogenannte Potentialfläche südlich des Rathauses und westlich des Bensumskamp.
    Die öffentlichen Räume im Ortskern Hünxe weisen eine Fläche von etwa 30 000 m2 auf, der darin enthaltene Vertiefungsbereich, bzw. Realisierungsbereich ist gut 10 000 m2 groß. Zum Vertiefungsbereich gehören der Markt mit dem Kreuzungsbereich Alte Weseler Straße/Dorstener Straße, der Weg vom Markt zum Dorfteich und die Grünflächen am Teich, sowie die gesamte Platzfläche nördlich des Rathauses.
    Die Gemeinde Hünxe lobt für diese Maßnahme einen einstufigen begrenzten städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 10 Teilnehmern aus.
    Davon werden 4 Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden 6 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
    Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung abdecken.
    Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
    Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
    Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
    Gesetzte Teilnehmer RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, Hamburg, Berlin
    scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
    Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Düsseldorf, Stuttgart
    club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
    Ausstellung die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten im Foyer des Rathauses Hünxe läuft aktuell bis zum 26. August 2020
    Adresse des Bauherren DE-46569 Hünxe
    TED Dokumenten-Nr. 598360-2019
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Hünxe: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2019/S 243-598360

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Hünxe
      Postanschrift: Dorstener Str. 24
      Ort: Hünxe
      NUTS-Code: DEA1F
      Postleitzahl: 46569
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Dr. Alexander Fandrey, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlpOW05UUlpSW2EtWE5dUllZWk5bWxtRUg==

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.huenxe.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVDMWJ/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVDMWJ
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Planungswettbewerb gem. RPW 2013 | Hünxe | Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe

      Referenznummer der Bekanntmachung: Hünxe - RPW Ortsmitte
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71240000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71222000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Die Gemeinde Hünxe hat im Jahr 2018 ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erarbeitet, für das vom zuständigen Landesministerium bereits ein Bewilligungsgbescheid über Städtebauförderungsmittel erteilt wurde.

      Die Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe ist ein Leitprojekt des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes. Die Ortsmitte soll als lebendiges Zentrum für die gesamte Gemeinde und alle Bevölkerungsgruppen gestärkt und weiterentwickelt werden.

      Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, zur Vorbereitung dieser in Schritten umzusetzenden Maßnahmen einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen mit der Aufgabenstellung, ein Neuordnungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln.

      In der Ortsmitte der Gemeinde Hünxe befinden sich die zentralen Funktionen für die Bereiche Versorgung, medizinische Versorgung, Dienstleistungen und Gastronomie. Aktuell wird in allen nachfolgend genannten Teilbereichen eine mangelhafte Qualität in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten und die Gestaltung bemängelt:

      Die vorhandenen Plätze (Marktplatz und Rathausplatz) werden überwiegend als Parkplätze genutzt und bieten keine Aufenthaltsqualität. Die bestehenden Wegeführungen sind für Fußgänger und Radfahrer unattraktiv und überwiegend nicht barrierefrei. Die Straßenmöblierung ist veraltet oder beschädigt. Der Bereich um den Dorfteich, der der ruhigen Erholung dienen könnte, bietet in seiner bestehenden Ausführung keinerlei Verweilqualität. Insgesamt ist die Aufenthaltsfunktion der Ortsmitte erheblich beeinträchtig. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Schließungen von gastronomischen Einrichtungen und Geschäftslokalen geführt.

      Der Planungsbereich umfasst Teile der Straßenräume Alte Dinslakener Straße, bzw. Alte Weseler Straße, Dorstener Straße und Bensumskamp, den Marktplatz und die Fläche nördlich des Rathauses bis zur Straße Am Friedhof, die Verbindung vom Marktplatz zur Dorstener Straße, die 3 teilweise privaten Verbindungsgassen zwischen der Dorstener Straße und dem Dorfteich, den Teich mit den umgebenden Grünflächen und der Fläche südlich des Teichs, die Verbindung von Teich und Markplatz und die sogenannte Potentialfläche südlich des Rathauses und westlich des Bensumskamp.

      Die öffentlichen Räume im Ortskern Hünxe weisen eine Fläche von etwa 30 000 m2 auf, der darin enthaltene Vertiefungsbereich, bzw. Realisierungsbereich ist gut 10 000 m2 groß. Zum Vertiefungsbereich gehören der Markt mit dem Kreuzungsbereich Alte Weseler Straße/Dorstener Straße, der Weg vom Markt zum Dorfteich und die Grünflächen am Teich, sowie die gesamte Platzfläche nördlich des Rathauses.

      Die Gemeinde Hünxe lobt für diese Maßnahme einen einstufigen begrenzten städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 10 Teilnehmern aus.

      Davon werden 4 Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden 6 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.

      Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung abdecken.

      Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.

      Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

      1) Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen vorzulegen.

      2. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV

      Vorlage mindestens einer inhaltlich und mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Planung und Realisierung eines Straßenraums oder einer Platzfläche mit Aufenthaltsqualität im Stadt- bzw. Ortsbereich. Der Straßenraum bzw. die Platzfläche muss in den letzten 5 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein, die Kosten der Kostengruppe 500 müssen mindestens 200 000 EUR brutto betragen haben. Der Bewerber bestätigt mit der Einreichung seiner Bewerbung, dass er Verfasser der angegebenen Referenz ist.

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV

      Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend Richtlinie 2014/24/EU)

      Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV

      Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2.000.000,- EUR und Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR; Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer, hat der bevollmächtigte Vertreter die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.

      In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.

      Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmer per Losentscheid ermitteln.

      Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang Vergabeplattform über das Bieter-Tool) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst der ergänzenden Erklärungen und Nachweise zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und einzureichen.

      Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt die Bewerbung und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden. Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.

      Die Bewerbung muss bestehen aus

      — dem Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen),

      — dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner,

      — der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied).

      Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von 6 Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.

      Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.

      Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen führen zum Ausschluss.

      Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.

      Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

      Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.

      Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:

      Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform (dort Bieter-Tool) eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden. Die Bewerber haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

      Alle Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt.

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner, Eintragung in die entsprechende Kammer.

      Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner berechtigt sind.

      Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV)

      Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

      Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, Hamburg, Berlin
      scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
      Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln, Düsseldorf, Stuttgart
      club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

      — Übergeordnete Grund-/Leitidee,

      — Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext,

      — Vernetzung und stadträumliche Qualität,

      — Gestalt- und Aufenthaltsqualität,

      — Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen,

      — Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten,

      — Kinderfreundlichkeit,

      — Seniorenfreundlichkeit, Reduzierung von Barrieren,

      — Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten).

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 27/01/2020
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 13/02/2020
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Wettbewerbssumme 42 000,00 EUR EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

      Es ist beabsichtigt, 3 Preise und eine Anerkennung zu vergeben.

      Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:

      — 1. Preis: 19 000 EUR (brutto),

      — 2. Preis: 12 000 EUR (brutto),

      — 3. Preis: 7 500 EUR (brutto).

      Anerkennung 3 500 EUR (brutto)

      Die Preise und die Anerkennung werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der teilnehmenden Büros gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Dirk Buschmann, Bürgermeister, Gemeinde Hünxe
      Rebecca Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum (angefragt)
      Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
      Peter Köster, Landschaftsarchitekt, Hamburg
      Gisela Lehmkuhl, Geschäftsbereich III Bauen/Planen, Gemeinde Hünxe
      Horst Meyer, Gemeinderat Gemeinde Hünxe
      Heinrich Rühl, 1. Vorsitzender Heimat- und Verkehrsverein Hünxe e. V.
      Friedhelm Schwarz, Landschaftsarchitekt, Hünxe
      Klaus Stratenwerth, Allgemeine Verwaltung, Gemeinde Hünxe
      Guido Wallraven, Stadtplaner, Bonn
      Wilhelm Windszus, Vorsitzender Planungs- und Umweltausschuss, Gemeinde Hünxe
      Michael Häsel, Kämmerei, Gemeinde Hünxe (Stv.)
      Werner Schulte, Gemeinderat Gemeinde Hünxe (Stv.)
      Prof. Kathrin Volk, Landschaftsarchitektin, Detmold (Stv.)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform bis zum 22.1.2020, 12.00 Uhr gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies vergaberechtlich geboten ist. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über diese Plattform.

      Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.

      Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.

      Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.

      Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 (2) RPW 2013 mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen,

      — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,

      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

      Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerberbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerberbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.

      Ein auf der Download-Plattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.

      Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bewerber/Bieter dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail Adresse auf der Vergabeplattform für dieses Vergabeverfahren anzumelden.

      Nicht angemeldete/freigeschaltete Bieter müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.

      Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.

      (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung von Personen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten jedoch im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.)

      Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich)

      Ende Bewerbungsfrist Mo 27.1.2020, 12:00 Uhr (Eingang Vergabeplattform)

      Auswahl der Teilnehmer 5.2.2020

      Teilnahmebestätigung bis 13.2.2020

      Freischaltung der Auslobungsunterlagen bis 14.2.2020

      Kolloquium Fr 28.2.2020

      Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen 1.4.2020, 14:00 Uhr

      (Schlusstermin Eingang!) beim betreuenden Büro pp a|s Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH, Hörder Burgstraße 11, 44263 Dortmund

      Preisgericht 29.4.2020

      Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietern vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.

      Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 60 % gewichtet.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

      Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.

      Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.

      Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDMWJ

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
      Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      Fax: +49 221147-2889
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

      1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13/12/2019
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.12.2019
Ergebnis veröffentlicht 18.08.2020
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-363688 Status Kostenpflichtig
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