Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 009-017802
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Löher
E-Mail: MjEzZl9iWFtYZTNmZ1RXZ1diIVdY
Telefon: +49 231-5027072
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027 Dortmund
Die Metropole Ruhr hat erfolgreich die Internationale Gartenausstellung (IGA) unter der Leitfrage: „Wie wollen wir morgen leben?“ für das Jahr 2027 in die Region geholt. Einzigartig für eine Gartenschau in einer Metropolregion ist das dezentrale Konzept, welches 2027 in der Tradition der IBA Emscher Park oder der Ruhr.2010 die ganze Region miteinbeziehen wird. Für die eintrittspflichtigen Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund und einem Zukunftsgarten mit umweltbezogenen Sonderthemen in Bergkamen/Lünen sollen in den Jahren 2020 und 2021 4 internationale planerische Wettbewerbe ausgelobt werden. Den Auftakt bildet der Wettbewerb für den Zukunftsgarten in Dortmund. [...]
Weitere Beauftragung:
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen phasenweise zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Die Auftragsvergabe erfolgt in nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Für Ausloberin und Mitausloberin werden 2 getrennte Verhandlungsverfahren durchgeführt werden. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die als Preisträger ausgewählten Mitglieder der Arbeits-/Bietergemeinschaften, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind. Im Anschluss an die Verhandlungsverfahren erfolgen die Beauftragungen durch die Ausloberin und Mitausloberin getrennt. Das Gesamtprojekt ist aufgeteilt in Teilflächen mit unterschiedlicher Bauherren- und Finanzierungssituation. Folgende Planungsleistungen sollen im Anschluss an den Wettbewerb vergeben werden:
Stadt Dortmund:
Auftragsvolumen:
— ca. 4,6 Mio. EUR (Baukosten netto) für die Freianlagen,
— ca. 3,1 Mio. EUR(Baukosten netto) für das Brückenbauwerk.
Beabsichtigt ist die phasenweise Beauftragung mit folgenden Leistungen:
— Objektplanung Freianlagen (Leistungsphasen 2-6 und 8-9 (gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11),
— Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1-3, 5 und 6 (gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12),
— Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 2-6 (gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14),
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH:
Auftragsvolumen:
— ca. 1,5 Mio. EUR (netto) für die Freianlagen.
Beabsichtigt ist die phasenweise Beauftragung mit folgenden Leistungen:
— Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11).
Teilbereiche des genannten Wettbewerbsgebietes können in nachfolgenden Wettbewerben vertieft werden (z. B. gärtnerische Wettbewerbe). Diese Wettbewerbe sind gesonderte Verfahren und werden entsprechend bekannt gemacht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringen Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Weitere Angaben in Exposé und Bewerbermemorandum der Bekanntmachung zwingend beachten!!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb nach RPW 2013 ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Bewerbungsunterlagen werden am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt über den Vergabemarktplatz der Metropole Ruhr zur Verfügung gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform Metropole Ruhr. Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogen zulässig. Die Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie die darin geforderten Anlagen.
Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Metropole Ruhr einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Bewerber*innen oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Landschaftsarchitektur und Ingenieurwesen abdecken.
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind, vor, werden die Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss. Die Teilnehmerzahl ist auf 21 Teilnehmer beschränkt, von denen 7 Teilnehmer durch die Ausloberin gesetzt wurden. Über das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren werden 14 weitere Büros ermittelt.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien:
Formale Anforderungen
1.1 fristgerechter vollständiger Eingang der Bewerbung
1.2 Vorliegen der Erklärung der Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend)
1.3 Vorliegen Erklärung zu Unterauftragnehmern (falls zutreffend)
Eigenerklärungen
2.1 zu Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 u. 124 GWB
2.2 zu wirtschaftlichen Verknüpfungen
2.3 zum Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4 zur Anerkennung der Auslobungsbedingungen, Bestätigung der Teilnahme im Falle der Aufforderung und der wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Angaben
Nachweise
3.1 Berufstand
3.2 Berufshaftpflichtdeckung (erst im Verhandlungsverfahren)
3.3 Eintragung Handels-, Partnerschaftsregister
Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben zum Nachweis ihrer fachlichen Eignung Referenzprojekte einzureichen. Es werden folgende Mindestanforderungen an jedes einzelne Referenzprojekt in Form von Ausschlusskriterien gestellt, damit dieses zur Wertung zugelassen ist:
M1 — Referenzbogen vollständig ausgefüllt
M2 — Belege durch Bilder u. Beschreibung (2 x A4)
M3 — Abschluss LPH 5 nach dem 1.1.2010 durch den/die Bewerber*in
Insgesamt müssen die eingereichten Referenzen folgende Mindestanforderungen in Summe erfüllen:
M4 — Freianlagenplanung: Objektplanung Freianlagen (HOAI), öffentlich zugängliche Grünfläche oder Parkanlage, mind. die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 2, 3 und 5 (§ 39 HOAI) durch den/die Bewerber*in
M5 — Neubau Brückenbauwerk (Ingenieurbauwerk): lichte Spannweite von mind. 10 m, mind. die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 2, 3, 5 und 6 (§ 43 HOAI) durch den/die Bewerber*in
M6 — Neubau Brückenbauwerk (Tragwerksplanung): lichte Spannweite von mind. 10 m, mind. die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 2 bis 6 (§ 51 HOAI (bzw. § 49 gem. HOAI 2009)) durch den/die Bewerber*in
M5 und M6 können auch in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Bewertet werden nur Referenzen, die alle zu M1 bis M3 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiterin/Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Weitere Angaben zur Unterbeauftragung und Eignungsleihe sind dem Exposé/Bewerberbemorandum zu entnehmen und zwingend zu beachten!
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen zusammen mit Ingenieur*innen (Weitere Angaben in Exposé und Bewerbermemorandum der Bekanntmachung sind zwingend zu beachten).
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht nach RPW 2013 herangezogen:
— Übertragung der IGA Leitfrage auf das Funktions- und Gestaltungskonzept im Zukunftsgarten Dortmund,
— Qualität der Freiraumgestaltung für die IGA-Nutzung und auch im Hinblick auf das Folgenutzungskonzept,
— Einbindung in die stadträumliche Situation,
— Funktionale Qualität,
— Gestaltqualität und Realisierbarkeit des Brückenbauwerks und Einbindung in die Gesamtkonzeption,
— Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Gesamtkonzeption,
— Wirtschaftlichkeit in Bezug auf Erstellung, Pflege und Unterhaltung.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Zuschlagskriterien im anschliessenden Verhandlungsverfahren:
Die den anschließenden Verhandlungen zugrunde liegenden Zuschlagskriterien werden den Preisträgern des Wettbewerbs mit der Auslobung mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird dabei mit 55 % berücksichtigt werden.
Weitere Angaben in Exposé und Bewerbermemorandum der Bekanntmachung zwingend beachten!!
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt die Ausloberschaft nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 211 000,- EUR (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19 %) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI (2013) ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 85 000,- EUR
2. Preis: 50 000,- EUR
3. Preis: 34 000,- EUR
Für Anerkennungen stehen insgesamt 42 000,- EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes die Preisträger für das sich anschließende Vergabeverfahren auszuwählen. Den Zuschlag erhält der/die Preisträger*in mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
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Fax: +49 251-4112165
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Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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