loading
© Schulz und Schulz; Visualisierung: www.lindenkreuz-eggert.de

  • DE-40221 Düsseldorf
  • 11/2020
  • Ergebnis
  • (ID 2-366151)

Landtagserweiterung NRW und Freiraumplanung des angrenzenden Bürgerparks in Düsseldorf


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 20.11.2020 Entscheidung
    Verfahren Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb, Zweiphasig nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 10 - max. 10
    Tatsächliche Teilnehmer: 34
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 9
    Gebäudetyp Staatliche und kommunale Bauten / Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 438.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Der Präsident des Landtags NRW, Düsseldorf (DE)
    Betreuer büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) Büroprofil
    Preisrichter Prof. Jörg Aldinger [Vorsitz], Prof. Stephan Lenzen, Prof. Cornelia Müller, Prof. Robert Niess, Prof. Christoph Parade, Jórunn Ragnarsdóttir, Prof. Gernot Schulz, Prof. Björn Severin [Stellvertreter], Cornelia Zuschke , Markus Schäfer
    Aufgabe
    Gegenstand der Aufgabe ist die Planung eines Erweiterungsbaus für den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf samt seiner Außenanlagen (Realisierungsteil) sowie die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzepts für den angrenzenden Bürgerpark. Angesichts der prominenten Lage im Stadt- und Landschaftsraum und der zahlreichen bedeutsamen Bauten ist auch der städtebaulichen Konzeption besondere Beachtung zu schenken.

    Das etwa 7.000 qm große Wettbewerbsgebiet liegt am südlichen Ende der Innenstadt Düsseldorfs in den Stadtteilen Hafen und Unterbilk. Das Landtagsgebäude liegt am Rhein. Eingebettet in den Bürgerpark und als Teil der Stadt präsentiert sich dieser als zugängliches Bürgerhaus. Da das Landtagsgebäude den Bedarf an Büro- und Sitzungsräumen zur Aufrechterhaltung des Parlamentsbetriebs nicht mehr abdecken kann, besteht der Bedarf nach einer Erweiterung des Gebäudes.

    Städtebaulich gilt es sich mit dem Solitär des Fernsehturms auseinanderzusetzen und eine überzeugende Lösung für den Sockelbereich des Rheinturms und seine städtebauliche- sowie freiraumplanerische Eingliederung in dieser Folge unterschiedlicher öffentlicher Bauten zu finden. Insgesamt wird ein hochwertiges städtebaulich-hochbauliches- sowie freiraumplanerisches Konzept im Sinne einer schlüssigen Rhythmisierung und angemessenen Akzentuierung zur Vollendung der Düsseldorfer Stadtsilhouette erwartet.

    Eine besondere Herausforderung besteht im Vorhandensein der allseitigen Vorderseiten und einer verhältnismäßig dezenten Gestaltung gegenüber dem bestehenden Landtagsgebäude.

    Das Gebäude muss sich städtebaulich als öffentliches Gebäude zeigen, und so ist insbesondere die Ausgestaltung der Erdgeschosszone mit einer präzisen Verortung des Eingangsbereichs besonders wichtig. Angestrebt wird ein Gebäude, das sich ganz selbstverständlich in den umliegenden öffentlichen Raum einfügt und sich gewissermaßen als dessen Erweiterung versteht.
    Leistungsumfang
    Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt werden. Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer/innen ist in der ersten Phase unbeschränkt und in der zweiten Phase auf maximal 10 Teilnehmer/innen beschränkt. Der Auslober für den Realisierungsteil beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die für den Realisierungsteil mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in nach dem Wettbewerb im Verhandlungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
    Beauftragt werden stufenweise die folgenden Planungsleistungen nach schriftlicher Aufforderung durch den späteren Auftraggeber:
    a) Leistungsstufe 1 (Leistungspaket 1)
    — Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V .m. Anlage 10 HOAI,
    — Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
    b) Optional: Leistungsstufe 2 (Leistungspaket 2)
    — Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI,
    — Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.
    Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit der Leistungsstufe 2 bzw. dem Leistungspaket 2 frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung der Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2.
    Das Architektenbüro Eller und Eller hat im Vorfeld eine Studie erstellt, die als Anlage 4.12 abrufbar ist.
    Adresse des Bauherren DE-40221 Düsseldorf
    TED Dokumenten-Nr. 17794-2020
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren


    • Deutschland-Düsseldorf: Architekturentwurf

      2020/S 009-017794

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Rechtsgrundlage:

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
      Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
      Postanschrift: Platz des Landtags 1
      Ort: Düsseldorf
      NUTS-Code: DEA11
      Postleitzahl: 40221
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): ZVS
      E-Mail: MTVxYG1iXF1gO2dcaV9vXGIpaW1yKV9g
      Telefon: +49 2118842327
      Fax: +49 2118843054

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.landtag.nrw.de

      I.1)Name und Adressen
      Offizielle Bezeichnung: Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf – Stadtplanungsamt
      Postanschrift: Brinkmannstr. 5
      Ort: Düsseldorf
      NUTS-Code: DEA11
      Postleitzahl: 40225
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): ZVS
      E-Mail: MTltXGleWFlcN2NYZVtrWF4lZWluJVtc
      Telefon: +49 2118842327
      Fax: +49 2118843054

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://landtag.nrw.de

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Offizielle Bezeichnung: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
      Nationale Identifikationsnummer: DE119270452
      Postanschrift: Völklinger Str. 1
      Ort: Düsseldorf
      Postleitzahl: 40219
      Land: Deutschland
      Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
      Telefon: +49 2118842327
      E-Mail: MjE1Z1ZjWFJTVjFdUl9VZVJYH19jaB9VVg==
      Fax: +49 2118843054
      NUTS-Code: DEA11

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://landtag.nrw.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      Verhandlungsverf. m. vorgeschaltetem off. zweiph. hochbaulich-freiraumpl. Realisierungswettb. nach VgV f. ein Erweiterungsgeb. des LT NRW sowie einem freiraumpl. Ideenteil f.d. angrenzenden Bürgerpark

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71220000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71220000
      71400000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Der Wettbewerb wird als offener zweiphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Ideenteil gem. RPW 2013 durchgeführt werden. Die Anzahl der Wettbewerbsteilnehmer/innen ist in der ersten Phase unbeschränkt und in der zweiten Phase auf maximal 10 Teilnehmer/innen beschränkt. Der Auslober für den Realisierungsteil beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts den/die für den Realisierungsteil mit dem ersten Preis ausgezeichnete/n Teilnehmer/-in nach dem Wettbewerb im Verhandlungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).

      Beauftragt werden stufenweise die folgenden Planungsleistungen nach schriftlicher Aufforderung durch den späteren Auftraggeber:

      a) Leistungsstufe 1 (Leistungspaket 1)

      — Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V .m. Anlage 10 HOAI,

      — Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.

      b) Optional: Leistungsstufe 2 (Leistungspaket 2)

      — Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI,

      — Leistungsphasen 6 HOAI bis 9 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. 11 HOAI.

      Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung mit der Leistungsstufe 2 bzw. dem Leistungspaket 2 frei. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2 besteht nicht. Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin hat insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen der Nichtbeauftragung der Leistungsstufe 2 bzw. des Leistungspakets 2.

      Das Architektenbüro Eller und Eller hat im Vorfeld eine Studie erstellt, die als Anlage 4.12 abrufbar ist.

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben:

      Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder gem. Richtlinien 2005/36EG und 2001/19 EG entsprechend befähigt ist. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsplanern ist zwingend.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Offen
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

      Die vollständigen Beurteilungskriterien sind in der Auslobungsbroschüre unter der Ziff. 7.3.4 aufgeführt.

      Bei den nachfolgenden Beurteilungskriterien handelt es sich um eine verkürzte Darstellung.

      Beurteilungskriterien Realisierungsteil:

      — Originalität und gestalterische Qualität,

      — Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms,

      — Wirtschaftlichkeit,

      — Funktionalität und Nutzungsqualität,

      — Energie und Ressourcen/Nachhaltigkeit,

      — Einbindung des Gebäudes in den landschaftsarchitektonischen Kontext,

      — Funktionalität und gestalterische landschaftsarchitektonische Qualität der äußeren Erschließung,

      — Stadtklima.

      Beurteilungskriterien Ideenteil:

      — Originalität/Grundidee des freiraumplanerischen Konzepts,

      — Berücksichtigung und Würdigung bestehender Freiraumqualitäten,

      — Qualität der Einbindung in den freiraumplanerischen Kontext,

      — Landschaftsarchitektonische Gestaltungsqualität des „Straßenraumes im Park“,

      — Qualität des Konzepts in Bezug auf Stadtökologie und Nachhaltigkeit,

      — Kreuzungsfreier Verkehr Fuß-/Radweg und Fahrstraße.

      Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 01/04/2020
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

      Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 438 000 EUR (netto) zur Verfügung.

      Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer/-innen der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme für den Realisierungsteil von 207 000 EUR (netto) und den Ideenteil von 21 000 EUR (netto) wird für Preise und Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufgeteilt:

      Realisierungsteil

      1. Preis 72 000 EUR

      2. Preis 50 000 EUR

      3. Preis 36 000 EUR

      4. Preis 23 000 EUR

      5. Preis 16 000 EUR

      Anerkennungen insgesamt 10 000 EUR

      Das Preisgericht kann für den Realisierungsteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.

      Ideenteil

      1. Preis 10 000 EUR

      2. Preis 5 000 EUR

      3. Preis 3 000 EUR

      4. Preis 2 000 EUR

      Anerkennungen insgesamt 1 000 EUR

      Das Preisgericht kann für den Ideenteil einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssummen beschließen.

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

      In der 1. Phase werden keine Preise vergeben oder Aufwandsentschädigungen gezahlt. Alle Teilnehmer der 2. Phase, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Realisierungsteil von 20.000 Euro (netto) und den Ideenteil von 1 000 EUR (netto).

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Fachpreisrichter/-innen:
      Cornelia Zuschke, Planungsdezernentin Düsseldorf
      Prof. Robert Niess, Freier Architekt, Düsseldorf
      Prof. Jörg Aldinger, Freier Architekt, Stuttgart
      Jórunn Ragnarsdóttir, Freie Architektin, Stuttgart
      Prof. Gernot Schulz, Freier Architekt, Köln
      Prof. Christoph Parade, freier Architekt, Düsseldorf
      Markus Schäfer, Freier Stadtplaner, Zürich
      Prof. Cornelia Müller, Freie Landschaftsarchitektin, Berlin
      Stephan Lenzen, Freier Landschaftsarchitekt, Bonn
      Sachpreisrichter/-innen:
      André Kuper, Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
      Angela Erwin MdL, CDU-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
      Markus Weske MdL, SPD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
      Henning Höne MdL, FDP-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
      Stefan Engstfeld MdL, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Landtag Nordrhein-Westfalen
      Roger Beckamp MdL, AfD-Fraktion Landtag Nordrhein-Westfalen
      Thomas Geisel, Oberbürgermeister Landeshauptstadt Düsseldorf
      Dr. Alexander Fils, Vorsitz Planungsausschuss Landeshauptstadt Düsseldorf

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 1:

      — Nachweis über die Qualifikation als Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in,

      — Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung.

      Eignungskriterien Planungswettbewerb Phase 2:

      — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB gegen die Teilnehmerin/den Teilnehmer vorliegen,

      — Neutralitätserklärung,

      — Berufshaftpflichtversicherung mit Mind.-Deckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 10 000 000 EUR und für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Versicherungsfall. Ausreichend ist die Bestätigung einer Versicherung, im Falle der Beauftragung entsprechende Versicherung abzuschließen,

      — Eigenerklärung MiLoG,

      — Verpflichtungserklärung Scientology,

      — Datenschutzerklärung,

      — Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude/Objektplanung Freianlagen) in Euro netto jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

      — Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Mindestgröße des Büros bzw. der Arbeitsgemeinschaft: 10 festangestellte Mitarbeiter/Führungskräfte,

      — Eigenerklärung über die beabsichtigte Vergabe von Unteraufträgen (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/in, Eignungsleiher/in, Erklärung Unterauftragnehmer/in),

      — Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:

      —— Referenzprojekt wurde innerhalb der letzten 10 Jahre seit der Wettbewerbsbekanntmachung ganz oder teilweise durch den Bauherren abgenommen.

      —— Referenzprojekt wird/wurde ganz oder teilweise unter Verwendung eines Building Information Modeling (BIM) realisiert.

      —— Referenzprojekt umfasst Baukosten in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR (netto) (KG 300-500) und eine Bruttogrundfläche sowie Nutzfläche von jeweils mindestens 4.000 m2.

      —— Referenzprojekt fällt in die Honorarzone IV im Leistungsbild Gebäude und Innenräume.

      —— Im betreffenden Referenzprojekt wurden die Leistungsphasen 3 bis 5 und 8 durch den/die Teilnehmer/in selbst erbracht.

      Hinweis zu den Eignungsanforderungen:

      Eignungsleihe und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Ein Referenzprojekt muss immer mind. 3 der vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.

      Die Übereinstimmung der Auslobung wurde vom zuständigen Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer

      NRW unter der Registrier-Nr. W62/19 bestätigt.

      Mit ihrer Teilnahme erkennen die Teilnehmer den Inhalt des Verfahrens an.

      Die Auslobungsunterlagen sind unter https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYRWDY06/documents zu finden.

      Die Abgabe der ausgedruckten Pläne und des Modells erfolgen an: Der Präsident des Landtags NRW, Völklinger Str. 1, 40219 Düsseldorf

      Die Abgabe der digitalen Unterlagen erfolgt unter: https://evergabe.nrw.de

      Termine des Verfahrens:

      Wettbewerb 1. Phase

      24.1.2020 Frist für schriftliche Rückfragen

      29.1.2020 Rückfragenkolloquium

      1.4.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)

      8.4.2020 Abgabe Modell (Poststempel)

      12.+13.5.2020 Preisgerichtssitzung

      Wettbewerb 2. Phase

      14.6.2020 Frist für schriftliche Rückfragen

      19.6.2020 Rückfragenkolloquium

      19.8.2020 Abgabe Pläne (Poststempel)

      26.8.2020 Abgabe Modell (Poststempel)

      1.10.2020 Preisgerichtssitzung

      Anschließend erfolgt die öffentliche Ausstellung der Arbeiten und das VgV Verhandlungsverfahren.

      Planunterlagen der Phasen 1 und 2 können persönlich sowie per Post, Boten oder Kurierdienst eingereicht werden. Pläne, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel entsprechend das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) nachweist. Die Teilnehmer/-innen haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung aufzubewahren und diesen auf Nachfrage vorzulegen.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
      Postanschrift: Zeughaussstr. 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      Fax: +49 2211472889
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
      Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      Fax: +49 2211472889
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

      Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.

      Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten.

      Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

      Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet:

      (1) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      (2) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
      Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
      Ort: Köln
      Postleitzahl: 50667
      Land: Deutschland
      Fax: +49 2211472889
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      09/01/2020
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 14.01.2020
Ergebnis veröffentlicht 17.12.2020
Zuletzt aktualisiert 02.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-366151 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 2097