Deutschland-Trier: Architekturentwurf
2020/S 011-022371
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Paulinstraße 58
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung – Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenz
E-Mail: MjE5QzwzQ1JfVE5PUhs4XE9ZUltnLVlPT1tSYRtRUg==
Telefon: +49 2619701-0
Fax: +49 2619701-444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
18D0559 – Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Neubau Amtsgericht Bitburg“
Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von acht Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.
Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten. Aufgrund der besonderen Anforderungen ist das Thema der Sicherheit besonders hervorzuheben.
Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto. Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auslober ermittelt.
Das Raumprogramm umfasst 1 961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach DIN 277).
Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden kann. Eine Bauvoranfrage an die Stadt Bitburg für die Nutzung des Grundstücks als neuer Amtsgerichtsstandort wurde im Sommer 2019 positiv beschieden.
Voraussichtliche Termine:
— 25.2.2020 Ausgabe der Unterlagen,
— 10.3.2020 Kolloquium,
— 6.5.2020 Abgabe Planunterlagen,
— 20.5.2020 Abgabe Modell,
— 18.6.2020 Preisgerichtssitzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ kann eine schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mind. das 2fache der Deckungssumme beträgt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur aktuellen Anzahl techn. Fachkräfte mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation. Eine Mindestzahl von 5 inkl. Führungskräften wird gefordert,
— Referenz A: Nachweis mind. eines zum Ende der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) fertiggestellten (LP 8 od. Inbetriebnahme abgeschlossen) Referenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Neubau, Umbau, Sanierung od. Erweiterung eines Verwaltungs- od. Bürogebäudes; LP 2-8 gem. § 34 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht; mind. Honorarzone III; Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.12.2010, Herstellungskosten mind. 2,0 Mio EUR KG 300+400 netto,
— Referenz B: Nachweis eines zum Ende der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) fertiggestellten (LP 8 od. Inbetriebnahme abgeschlossen) Referenzprojektes vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen: Neubau, Erweiterung, Sanierung od. Umbau eines öffentlichen Gebäudes; Objektplanungsleistungen der LP 2-8 gem. § 34 HOAI vollständig durch den Bewerber erbracht; mind. Honorarzone III; Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 31.12.2010, Projekt aus dem Bereich nachhaltiges/energieeffizientes Bauen mit Anwendung der Kriterien nach BNB/DGNB/Leed oder vergleichbarer Qualität. Herstellungskosten mind. 1,0 Mio EUR KG 300+400 netto.
Bei Referenz A u. B kommen auch Referenzen in Betracht, welche der Bewerber als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig erbracht hat. Dies ist nur möglich wenn der Bewerber eine natürliche Person ist. Eine Bestätigung des Urhebers ist in diesem Fall beizufügen.
Eine höhere Punktzahl kann jeweils bei Referenz A u. B erzielt werden, wenn das Projekt ein Neu- oder Erweiterungsbau war. Die genaue Wertung der Kriterien ist der Eignungsmatrix (Teil der Auftragsunterlagen, s. Ziff. I.3) zu entnehmen.
Das Referenzprojekt zu A u. B darf identisch sein.
Es sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formularblätter zu verwenden (s. Ziff. I.3). Zusätzl. ist zu jedem Referenzobjekt je ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat) einzureichen. Darauf sind mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische u. ggf. stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Gemäß § 56 Abs. 2 S. 2 VgV erfolgt keine Nachforderung von Unterlagen.
Bei gleicher Punktzahl/Qualifikation von mehr als 25 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten. (s. auch Ziff. VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet. Die Kriterien sind gemäß RPW 2013 mit dem Preisgericht abgestimmt. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar:
— Leitidee des Entwurfes,
— Städtebauliche Einordung,
— Gestalterische Qualität,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Ressourcen und Energieeffizienz,
— Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
Die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen ist auf der Basis des § 7 Absatz 2 RPW 2013, Anlage II RPW ermittelt und beträgt 52 000 EUR. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis 20 800 EUR,
— 2. Preis 13 000 EUR,
— 3. Preis 7 800 EUR,
Anerkennungen insgesamt 10 400 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Die gesetzliche Umsatzsteuer von z. Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürl. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen od. in der Bundesrepublik Deutschland entspr. tätig zu werden und nach § 64 LBauO bauvorlageberechtigt sind.
Jurist. Personen od. BG sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter benennen. Dieser sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei juristischen Personen müssen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Bei ARGEn muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater, Fachplaner u. Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Auswärtige Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die RL 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und werden stufenweise beauftragt:
— Gebäudeplanung §34 HOAI, LP 2-9 Honorarzone IV
Die in einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LP 2, 3 u. 4), Leistungsstufe 2 (LP 5 u. 6), Leistungsstufe 3 (LP 7), Leistungsstufe 4 (LP 8) und Leistungsstufe 5 (LP 9). Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern des Auslobers. Ein/e Fachpreisrichter/in wird beratend anwesend sein.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
— 1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
— 2. Nachhaltigkeit 10 %,
— 3. Projektmanagement 10 %,
— 4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,
— 5. Honorarangebot 20 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. § 58 VgV beauftragt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: MjE4RFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VkWmUcYFpeHFJT
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB:
GWB § 160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.